Wie auch im vergangenen Jahr bietet die Gemeinde an, die Abräumung der Grabstätten durch eine Fachfirma verrichten zu lassen.
Gemäß der neuen Friedhofsgebührensatzung wird hierfür ein Kostenbeitrag in Höhe von 300,-€ für eine Einzelgrabstätte, 400,-€ für eine Doppelgrabstätte und 200,-€ für eine Urnengrabstätte erhoben.
Diese Preise beinhalten auch die Entsorgung der Grabumrandung, Grabstein, Fundamente etc. sowie die Einebnung mit Mutterboden und anschließendes Einsäen der Fläche.
Die Friedhofsverwaltung (Ortsbürgermeister) bittet Interessenten bis zum 03.03.2023 um Anmeldung für die Räumung.