Wie auch im vergangenen Jahr bietet die Gemeinde an, die Abräumung der Grabstätten durch eine Fachfirma verrichten zu lassen. Gemäß der neuen Friedhofsgebührensatzung wird hierfür ein Kostenbeitrag in Höhe von 300 Euro für eine Einzelgrabstätte, 400 Euro für eine Doppelgrabstätte und 200 Euro für eine Urnengrabstätte erhoben.
Diese Preise beinhalten auch die Entsorgung der Grabumrandung, Grabstein, Fundamente etc., die Einebnung mit Mutterboden und anschließendem Einsäen der Fläche.
Die Friedhofsverwaltung (Ortsbürgermeister) bittet Interessenten bis zum 03.03.2023 um Anmeldung für die Räumung.