Urnenwiesengräber am Friedhof | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Urnenwiesengräber am Friedhof

Da die Mähsaison beginnt möchte ich auf die besonderen Gestaltungsvorschriften für Urnenwiesengräber hinweisen (Friedhofssatzung der Gemeinde Steinebach an der Wied, §14a).

Bitte räumen Sie die Urnenwiesengräber frei.

Vielen Dank.

Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister