Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen

Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen der Wahlperiode 2024 – 2028 liegt in der Zeit vom 10.07.2023 bis zum 17.07.2023 beim Ortsbürgermeister während der üblichen Sprechstunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Gegen die Richtigkeit der Vorschlagsliste kann jedermann innerhalb einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist an, schriftlich oder zur Niederschrift beim Ortsbürgermeister Einspruch erheben.

Steinebach, 30.06.2023
Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister