Da es in der letzten Gemeinderatssitzung am 30.05.2023 in einer offenen Abstimmung zu keiner Entscheidung für einen Bewerber für die Vorschlagsliste kam, wird die Bewerbungsfrist bis zum 27.06.2023 verlängert. Im Vorfeld einer Berufung durch den Gemeinderat werden Interessent/innen gebeten Kontakt mit dem Ortsbürgermeister aufzunehmen.
Ein Formular für die Bewerbung und weitere Informationen können von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.