Ruhezeiten für benzinbetriebene Gartengeräte | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Ruhezeiten für benzinbetriebene Gartengeräte

Die Rasenmähsaison ist bereits in vollem Gange. Besonders bei benzinbetriebenen Geräten wird um Rücksicht gebeten. Motorbetriebene Rasenmäher, Motorsensen, Freischneider, Trimmer und Laubsauger mit Verbrennungsmotor erzeugen deutlich höhere Lärm- und Abgasbelastungen als elektrische Geräte. Deshalb gelten für sie in Wohngebieten engere Einschränkungen.

An Werktagen besteht ein Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie zwischen 20.00 und 07.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung ganztägig verboten.

Für benzinbetriebene Motorsensen, Freischneider und Trimmer sind die erlaubten Zeiten oft auf 09.00–13.00 Uhr und 15.00–17.00 Uhr beschränkt.

Diese Regelungen dienen dem Schutz der Nachbarn vor Lärmbelästigung und der Reduzierung von Emissionen. Es wird darum gebeten, sich an die vorgegebenen Zeiten zu halten. So bleibt die Nachbarschaft entspannt und Konflikte lassen sich vermeiden.