Aus gegebenem Anlass möchte ich alle Grundstückseigentümer daran erinnern, dass sie verpflichtet sind, darauf zu achten, dass Hecken, Bäume und Sträucher nicht in den Verkehrsraum, sprich in öffentliche Straßen und Gehwege, hineinragen. Im Zweifelsfall sollte ein entsprechender Rückschnitt vorgenommen werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Des Weiteren ist es unerlässlich, Straßenrinnen und Gehwege sauber zu halten. Dies gilt insbesondere für Bewuchs durch Unkraut, Gräser oder Moos, die entfernt werden müssen. Detaillierte Informationen hierzu sind der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Steinebach an der Wied zu entnehmen, die auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg unter dem Punkt „Ortsrecht“ verfügbar ist.
Ich halte es jedoch für selbstverständlich, auch im Interesse des Erscheinungsbildes der Anwesen und des gesamten Ortsbildes, die Straßen entlang der Grundstücke sauber zu halten.
Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister