Anmeldung von Hunden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Anmeldung von Hunden

Aus gegebenen Anlass möchte ich nochmals auf die Anzeigepflicht von Hunden hinweisen. In der Ortssatzung über die Erhebung der Hundesteuer ist im §3 geregelt, wann ein Hund anzumelden ist. Die Anzeigepflicht besagt, dass der Hundehalter den Hund binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Gemeinde- oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung anzumelden hat.

Im §10 der Satzung ist die Überwachung der Anzeigepflicht beschrieben und hier ist aufgefallen, dass nicht alle Hunde in der Ortsgemeinde, nebst Ortsteilen, angemeldet sind. Laut §11 ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zehntausend Euro geahndet werden kann.

Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister