In der Gemeinderatssitzung am 09.10.2024 wurden folgende Änderung in der Hauptsatzung beschlossen: Einem weiteren Beigeordneten soll zur verantwortlichen Betreuung der Aufgabenbereiche Kindertagesstätten gemäß § 50 Abs. 3 GemO die Leitung eines Geschäftsbereiches übertragen werden. In dem übertragenen Geschäftsbereich ist ein weiterer Beigeordneter ständiger Vertreter des Ortsbürgermeisters. In der Gemeinderatssitzung am 23.10.2024 wurde Herr Christof Schumacher für dieses Amt vorgeschlagen und auch gewählt.
Der Ortsbürgermeister hat nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde den neu gewählten Beigeordneten zum Ehrenbeamten ernannt. Im Anschluss daran vereidigte der Ortsbürgermeister Herrn Schumacher.