Beginn der Rasenmähsaison | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bitte Ruhezeiten und Gestaltungsvorschriften beachten

Beginn der Rasenmähsaison

Mit dem Beginn der Rasenmähsaison sind viele Gartenbesitzer wieder aktiv, um ihre Grünflächen zu pflegen. In diesem Zusammenhang möchten wir alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, die festgelegten Ruhezeiten für das Rasenmähen einzuhalten, um ein harmonisches Miteinander in unserer Nachbarschaft zu gewährleisten.

In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13.00 und 15.00 Uhr sowie von 20.00 bis 7.00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ist das Mähen ganztägig untersagt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass das Mähen von 7.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr gestattet ist. Für motorbetriebene Motorsensen, Freischneider, Trimmer und Laubsammler sind die Betriebszeiten auf 9.00 bis 13.00 Uhr sowie 15.00 bis 17.00 Uhr eingeschränkt.

Darüber hinaus möchten wir auf die speziellen Gestaltungsvorschriften für Urnenwiesengräber hinweisen, die in der Friedhofssatzung der Gemeinde Steinebach an der Wied (§14a) festgelegt sind. Wir bitten alle Angehörigen, die Urnenwiesengräber frei zu räumen, um die Pflege und das Erscheinungsbild des Friedhofs zu gewährleisten.

Wir danken für Euer Verständnis und Eure Rücksichtnahme und wünschen Euch eine angenehme Rasenmähsaison!

Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister