Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied am Freitag, den 01.03.2023, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.28 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
1. Beigeordneter: Sebastian Janz
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Schriftführer: Jürgen Hebel
Henning Nicodemus
Eberhard Hebel
Martin Fandler
Karl Heinz Wolf
Christof Schumacher (ab 19.21 Uhr)
Jens Altgeld
Jürgen Kohlenbeck
Hans-Werner Moritz
Anja Reinhardt
Entschuldigt: Uwe Finkler
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Beratung und Beschlussfassung
Förderantrag klimaangepasstes WaldmanagementBeratung und Beschlussfassung
Gestaltung Friedhof Steinebach an der WiedInformationen zu Bejagungsschneisen
Beratung und Beschlussfassung
Zuwendung BejagungsschneisenBeratung und Beschlussfassung
Festlegung Preis für GrüncontainerberechtigungsscheinBeratung und Beschlussfassung
Beitritt zum kommunalen Klimapakt des Landes RLPBeratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe für die Ausführung von Baumkontrollen
Verschiedenes/Bekanntgaben
Nichtöffentlicher Teil
Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/nichtöffentlicher Angelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten -
Öffentlicher Teil
1.) Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht.
2.) Der Ortsgemeinderat stimmt der Teilnahme und somit der Erfüllung aller notwendigen Kriterien des Förderprogramms „Zuwendungen des Bundes zu einem klimaangepassten Waldmanagement“ zu.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
(Die Abstimmung erfolgte ohne Herrn C. Schumacher, der zu diesem Zeitpunkt noch nicht anwesend war)
Begründung:
In der GRS am 16.12.2022 stellte Herr Andreas Scherf neben den Forstwirtschafts- plänen ein Bewirtschaftungskonzept für den Steinebacher Wald vor, welches ermöglicht am Bundesförderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement teilzunehmen. Er stellte die 11 vorgegebenen Merkmale vor, deren Einhaltung Vorrausetzung sind um mitzumachen. Diese Charakteristika sind für unseren Gemeindewald gegeben. Durch die Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien über einen Zeitraum von 10 Jahren erhält die Gemeinde 85,- Euro pro Jahr und Hektar. Ein zwölftes Kriterium verlangt die Ermöglichung einer natürlichen Waldentwicklung auf 5% der Waldfläche. Die Bindefrist an diese Verpflichtung beträgt 20 Jahre und erhöht den Fördersatz je Hektar auf 100,- Euro je Jahr. Auch diese Forderung kann die Gemeinde erfüllen. Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag für das Förderprogramm zu stellen.
3.) Beratung Gestaltung der Friedhöfe Steinebach an der Wied und Schmidthahn
Die Garten- und Landschaftsplanerin, Frau Andrea Pithan aus Mörsbach, stellte in der GRS am 25.01.2023 anhand von Kartenmaterial Ideen zur Um- bzw. Neugestaltung der Friedhöfe in Steinebach und Schmidthahn vor.
Der Fokus bei der Neuplanung des Friedhofes in Steinebach an der Wied liegt vordringlich bei der Sanierung der Wege und beim Anlegen neuer Grabstellen für Urnenbestattungen, außerdem bei der Neugestaltung von Ruhezonen.
Am 23.02.2023 wurde das Thema „Friedhof-Neuplanung“ in der Bauausschusssitzung behandelt. Der Bauausschuss empfiehlt folgenden Vorschlag:
Die vorhandenen gepflasterten Wege sollen saniert werden. Hierzu gehört das Austauschen und Begradigen des Pflasters, sowie den Austausch und Ausrichtung der Randsteine. Möglich wäre auch eine Asphaltierung der Wege, wobei eine Kostengegenüberstellung von Pflaster zu Asphalt in Betracht gezogen werden muss. Im Zuge dieser Modifikation sollen auch die einzelnen Sektionsflächen höhenmäßig an die Randsteine angepasst werden, sodass später die Mäharbeiten leichter zu bewältigen sind. Ausgenommen davon ist der erste Querweg in Gehrichtung auf der linken Seite in westlicher Richtung. Dieser Weg soll entfallen, da die vordere Fläche zum jetzigen Zeitpunkt als Rasenfläche oder Blumenwiese, eventuell auch mit neuem Baumbestand, gedacht ist. Ebenfalls soll der Baum am ersten Querweg gefällt werden, damit die Zufahrt zur Sektion 3 vereinfacht wird. Derzeit ist hier eine Engstelle, die das Befahren durch die Fahrzeuge zur Grabherstellung behindert. Die Fahrbahn des Hauptweges soll nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 2,50 Meter angepasst werden. Hierzu wird Ratskollege eine Vermessung der für den Friedhofeinsatz geeigneten VG-Fahrzeuge vornehmen und Angaben über Radstand, Breiten-, Langen-, Höhenmaße, etc. zeitnah übermitteln.
Der Entwurfsplan für Steinebach an der Wied sieht Ruhezonen auf dem Friedhofsgelände vor, die in südlicher, nördlicher und westlicher Richtung angeordnet sind. Die Vorschläge von Frau Pithan führten in die Richtung von witterungsbeständigen, dauerhaften Sitzmöbeln in Form von Steingabionen oder Quadersteinfindlingen als Hangabstützung. Die Sitzbankauflagen sind aus Holz oder WPC. Hier muss u.a. nicht nur der Komfort der Sitzgelegenheiten, sondern auch der Aspekt der Pflegeintensität der folgenden Jahre bedacht werden. Der Vorschlag von Frau Pithan bezüglich der Ruhezonen und Ruhebänke soll weiter verfolgt werden, allerdings ist sich der Gemeinderat einig, dass Steingabionen nicht gewünscht sind. Die Tendenz geht in Richtung Bänke aus WPC oder Stein-/Metallsockel mit Holz als Sitzfläche und Rückenlehne.
Die Bestattungskultur, zumindest in Steinebach an der Wied, hat sich verändert und ein deutlicher Trend zur Urnengrabstätte ist zu erkennen. Ca. 80% der Bestattungen auf den Friedhöfen in Steinebach und Schmidthahn der letzten Jahre waren Urnenbestattungen, entweder als Urnen-Reihengrabstätte, Urnen-Wiesengrabstätte oder als Urnen-Wahlgrabstätte. In der GRS am 25.01.2023 wurde ein geschweifter Weg mit Urnengrabstätten als Urnen-Wiesengrab, entlang der Böschung in nordwestlicher Richtung favorisiert, der eine naturnahe Gestaltung zulässt. Dieser Weg soll als wassergebundene Fläche ausgeführt werden. Im Gegensatz zur einer Asphalt- oder Pflasterdecke wird mit der wassergebundenen Wegedecke keine Fläche vollständig versiegelt, sondern sie fügt sich optisch wie ökologisch in ihre Umgebung ein. Ein besonderes Verhältnis hat sie zu Bäumen. Sie schmiegt sich über das Wurzelwerk und bricht im Gegensatz zu einer Asphaltdecke nicht auf. Ein wassergebundener Weg ist die nachhaltige Alternative zur Asphaltdecke. Nachhaltig, weil es sich um ein langlebiges, wasserdurchlässiges Naturprodukt handelt, mit dem Flächen nicht versiegelt werden. Zur Art und Ausführung ist zu sagen, dass es verschiedene Gesteingemische gibt, die für den Bau zum Einsatz kommen. Zum Beispiel Kalk-Brechsand und Eisenkies. Sie unterscheiden sich in ihrer Farbe und in der Körnung. Bevorzugt wird aber Kalk-Brechsand eingesetzt, welcher optisch eine gute und ansprechende Lösung für unseren Friedhof wäre.
Die Urneneinfassungen sollen mit festen Erdhülsen aus Beton, Edelstahl und Kunststoff sein. Hier gibt es zahlreiche Anbieter mit verschiedenen Urnen- Erdgrabsystemen.
Die Variante mit Urnengrabstätten in der Sektion 5 als kreisförmig um Bäume gelegte Grabstätten wurde zum jetzigen Zeitpunkt erst einmal verworfen. Die Flächen der Sektion 5 und der Sektion 2 sollen gerade abgezogen und als Rasenfläche genutzt werden.
Der Friedhof in Schmidthahn soll vorläufig in vorhandener Form belassen werden.
Beschlussvorschlag:
Den Empfehlungen des Bauausschusses wird zugestimmt. Weiterhin werden auf dieser Basis ein neuer Plan erstellt und Kosten ermittelt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der Vorsitzende informiert Frau A. Pithan über den Beschluss.
4.) Informationen zu Bejagungsschneisen
Ratsmitglied Jens Altgeld informierte über den Sinn und Zweck von Bejagungsschneisen.
Nach dem Befall von Fichtenbeständen durch den Borkenkäfer sind riesige Kahlflächen im Steinebacher Gemeindewald entstanden. Diese Flächen sind abgeräumt, aber es liegen dort noch Äste und Wurzelstöcke. Mittlerweile sind einige Flächen bereits aufgeforstet, so z.B. bei der Bürgerpflanzaktion im Herbst 2022 die Flächen in den Abteilungen 11 und 14. Der Einzelschutz für die Jungpflanzen ist fester Bestandteil des FWP.
Die Jäger sind verpflichtet sogenannten Jagddruck auszuüben und Strecke zu machen. (Strecke bezeichnet die gesamte auf der Jagd erlegte Jagdbeute innerhalb eines bestimmten Gebietes und Zeitraumes.)
Hintergrund der Maßnahme ist vordergründig das waldbauliche Ziel (WBZ): jedes Jahr wird geschaut inwieweit Pflanzungen, aber auch Naturverjüngungen durch Wild (hier Rehwild) verursachte Schäden haben. Ist hier ein Schwellenwert erreicht, so wird das WBZ als erheblich gefährdet beurteilt und der Jäger zu einem erhöhten Abschuss mit körperlichem Nachweis verpflichtet, außerdem zu Schadenersatz.
Das Forstamt sieht neben dem Einzelschutz der Pflanzungen (und Gatter) auch die Notwendigkeit des Anlegens von Wildäsungsflächen. Diese Flächen sollen vom überwuchernden Bewuchs freigehalten werden (Brombeere, Adlerfarn, Pionierbaumarten) und zusätzlich Lockangebote in Form einer Aussaat von mehrjährigen Pflanzungen haben. Die Saatmischungen sind entsprechend zertifiziert, da nur heimische (ausgewählte) Gewächse hier verwendet werden dürfen.
Diese Wildäsungsflächen dienen dann als sogenannte Bejagungsschneisen.
Jens Altgeld verdeutlichte die zu leistenden Maßnahmen durch den Jagdpächter:
die Pflicht des Freihaltens dieser Flächen über die Jahre
die Pflicht der Aussaat, Nachsaat und Pflege
der Jagddruck ist auf diesen Flächen vornehmlich durch sogenannte Intervallbejagung auszuführen. Während der Schonzeit des Rehwildes (31. Januar bis 1. Mai) ist „passiver Jagddruck“ auszuüben.
Vorbereitung der oben genannten Flächen erfolgte durch Forstmulcher, der Rest obliegt den Jägern. Die Kosten für die Maßnahme in 2022 liegen bei etwa 2200 Euro, wovon etwa 1400 Euro aus der Wildschadenverhütungspauschale (Jäger) bezahlt wurden und 800 Euro vom Pächter getragen wurden.
Dieses Modell der Bejagungsschneisen ist eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz der jungen Baumbestände vor Wildschaden.
Weitere Bejagungsschneisen sind ebenfalls geplant für Gebiete, die in den nächsten Jahren aufgeforstet werden. Hier insbesondere Abteilung 4, 5, 8 und 12.
Der Jagdpächter bat die Gemeinde um finanzielle Beteiligung, da die Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem vorgenannten Einzelschutz zu sehen sind.
5.) Beratung und Beschlussfassung Zuwendung Bejagungsschneisen
Herr Jens Altgeld begab sich aus Bestimmungen der GemO §22 hinsichtlich des Mitwirkungsverbotes in den Zuhörerraum.
Beschlussvorschlag:
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied gewährt dem Jagdpächter eine Zuwendung in Höhe von 400,-Euro, die eine Kostenbeteiligung für die Maßnahme „Anlegen von einer Jagdschneise“ in der Abteilung 11 und 14 vorsieht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung:
Im vergangenen Jahr 2022 wurden bei einer Bürgerpflanzaktion in den Abteilungen 11b und 14 im Waldbereich „Im Schlenk“ ca. 1000 Bäume/Jungpflanzen gesetzt. Der für den Jagdbogen zuständige Jagdpächter Herr Jens Altgeld hat unmittelbar nach der Baumpflanzaktion eine Bejagungsschneise anlegen lassen, die u.a. für die Abhaltung von Verbiss durch Rehwild dient. Die Kosten hierfür betrugen 2200,- Euro. Ein Teil der Kosten wurde zweckgebunden durch die Wildschadenverhütungs-pauschale gedeckt. Hierbei handelt es sich um einen Betrag von etwa 1400,- Euro. Somit entstand ein Fehlbetrag von 800,- Euro, der hälftig durch die Ortsgemeinde aus den liquiden Mitteln des Haushaltes getragen wird.
6.) Beratung und Beschlussfassung
Preisfestlegung der Berechtigungsscheine für die Benutzung des Grüncontainers. Zur Abstimmung standen 2 Vorschläge: 35,- Euro oder 40,- Euro
Abstimmungsergebnis für 35,-Euro:
Ja - 11 Stimmen
Nein - 0 Stimmen
Enthaltung - 1 Enthaltung
Durch das eindeutige Ergebnis wurde auf die 2. Abstimmung verzichtet.
Es wurde daraus resultierend beschlossen, die Gebühr für die Grüncontainer-Berechtigungsscheine für das laufende Jahr 2023 auf 35,- Euro festzulegen. Die Containeraufstellung ist vom 3. April bis zum 28. Oktober.
Begründung:
Die Containerentleerungskosten im Jahr 2022 beliefen sich auf 4212,60 Euro.
Insgesamt wurde der Container 12 x geleert und es fielen dabei 120m³ Grünabfälle an. Bei 76 Stück verkauften Grüncontainerscheinen à 35,- Euro macht das einen Fehlbetrag von 1552,60 Euro.
Im November bietet die Gemeinde den Mitbürgern an 2 Samstagen die Möglichkeit, privaten Holzschnitt auf dem Festplatz in der Burgstraße zu häckseln. Die Anlieferung sollte sich in „überschaubaren“ Mengen bewegen. Der Häckseltermin ist zum Zerkleinern von Bäumen (Durchmesser nicht größer als 15 cm), Astwerk, Sträucher und Hecken gedacht. Wurzelstöcke sind nicht zum Zerkleinern geeignet. Diese können z.B. bei der WAB entsorgt werden. Hintergrund der Maßnahme ist, die Kosten für die Grüncontainerleerungen zu reduzieren, da vorgenanntes Material sperrig ist und daher viel Platz im Grüncontainer für Grünabfälle (Grünschnitt/Rasenschnitt) wegnimmt.
7.) Beratung und Beschlussfassung über den Beitritt der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied zum Kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz
Beschlussvorschlag:
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied stimmt mit Wirkung zum 1. März 2023 der Beitrittserklärung der Verbandsgemeinde Hachenburg zum Kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz zu und tritt damit selbst dem Kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz bei.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung:
Ab dem 01.03.2023 ist es möglich, dem Kommunalen Klimapakt des Landes Rheinland-Pfalz beizutreten. Der Kommunale Klimapakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen. Die beitretenden Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz sowie bei der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet das Land die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Haushaltsmittel werden für den Beitritt nicht benötigt. Der Kommunale Klimapakt wurde zunächst für die Jahre 2023 und 2024 vereinbart. Anschließend soll der Pakt mit allen Beteiligten fortgeschrieben werden. Dieser wird durch die kommunalen Spitzenverbände, den Verband kommunaler Unternehmen, die Energieagentur Rheinland-Pfalz und die Landesregierung, vertreten durch das federführende Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität einschließlich des Kompetenzzentrums für Klimawandelfolgen sowie durch das Wirtschaftsministerium und das Innenministerium eingerichtet.
Der Beitritt zum Kommunalen Klimapakt bietet Kommunen zahlreiche Vorteile, welche nicht nur im Zuge der Umsetzung des ebenfalls vom Land Rheinland-Pfalz neu aufgelegten Kommunalen Investitionsprogramms Klima und Innovation (KIPKI), sondern auch darüber hinaus zum Tragen kommen. Hierbei sind zu nennen:
Privilegierter Zugang zu Beratungsangeboten klimagerechter Kommunalentwicklung, Umsetzungsplanung, Finanzen u.a.
Bedarfsorientierte Fördermittelberatung,
Leitlinien und Instrumente für das Monitoring und Controlling von Maßnahmen,
Vernetzung, Erfahrungs- und Wissensaustausch,
Anerkennung und Sichtbarkeit der eigenen Klimapolitik,
Beratung durch eine zentrale Kontaktstelle für Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen in Kommunen,
Kommunale Bedarfe werden unmittelbar erfasst und zentral gebündelt,
Aktive Mitwirkung an der weiteren Ausgestaltung des Kommunalen Klimapakts RLP,
Unbürokratische Umsetzungshilfe durch eine effiziente und transparente Projektsteuerung.
Neben den allgemeinen Vorteilen eines Beitritts, wies der Staatssekretär des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in einem Schreiben an die Verbandsgemeinde Hachenburg darauf hin, dass der Kommunale Klimapakt gerade Kommunen mit vorbildlichen Zukunftskonzepten- und Strategien (als Beispiele aus Hachenburg wurden das Zukunftskonzept Abwasserreinigung, die Zukunftsstrategie Wasserversorgung 2030, das Hochwasser- und Sturzfluten- Vorsorgekonzept und das Integrierte Klimaschutzkonzept benannt) in ihrer Arbeit stärken soll.
Vor diesem Hintergrund hat der Verbandsgemeinderat Hachenburg in seiner Sitzung am 14. Februar 2023 für die Verbandsgemeinde Hachenburg und die dazugehörigen Ortsgemeinden den Beitritt zum Kommunalen Klimapakt beschlossen. Zur Herstellung der Wirksamkeit des Beitritts im Namen der Ortsgemeinden bedarf es noch der Zustimmung durch die entsprechenden Ortsgemeinderäte.
Bei der eigenen Abgabe der Beitrittserklärung haben die Ortsgemeinden eine eigene Erklärung darüber abzugeben, dass sie ihre Rolle in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung ernst nehmen, in dem beispielhaft entsprechende Maßnahmen genannt werden. Die Angabe dieser Maßnahmen ist hierbei als politische Absichtserklärung zu verstehen, zu deren verbindlicher Umsetzung (soweit diese noch nicht erfolgt ist) es noch separater Gremienbeschlüsse bedarf.
Für die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied sowie deren unmittelbare und mittelbare öffentliche Einrichtungen (z. B. Kindertagesstätte Dreilindenstein) können beispielsweise folgende Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen genannt werden:
- Berücksichtigung der Anpassung an Klimawandelfolgen bei allen relevanten kommunalen Planungsprozessen, Strategien, Strukturen und Zielen,
Integration von Maßnahmen zur Anpassung an Klimawandelfolgen in Bebauungsplänen (z. B. Schottergarten-Verbote, Vorgaben zur Regenwasserversickerung),
Umgestaltung öffentlicher Gebäude/Plätze zur Anpassung an Klimawandelfolgen (z. B. Schaffung von Verschattungsmöglichkeiten im Bereich der Kita),
Systematische Erfassung von Potentialflächen für Dach- und Freiflächen-PV-Anlagen sowie Realisierung entsprechender Maßnahmen (durch eigenen Bau und Betrieb oder Beteiligungsvorhaben),
Prüfung von Möglichkeiten zum Aufbau von E-Ladeinfrastruktur,
Energetische Sanierung bzw. Optimierung öffentlicher Gebäude.
8.) Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe für die Ausführung von Baumkontrollen
Beschlussvorschlag:
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Einholung mehrerer Vergleichsangebote den Auftrag für die Ausführung von Baumkontrollen im Jahr 2023 in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.
Begründung:
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied beabsichtigt Baumkontrollen durchführen zu lassen. Die Baumkontrollen sind zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit der Bäume nötig und nach Erstaufnahme turnusmäßig durchzuführen.
Hierbei handelt es sich um 275 Einzelbäume und 5.000 m² Baumgruppen. In der Anlage sind entsprechende Übersichtspläne (Schmidthahn, Langenbaum, Steinebach) beigefügt.
Die geschätzten Kosten betragen rund 5.000 Euro für die Aufnahme ins Baumkataster und die erstmalige Kontrolle.
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023 eingestellt.
Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
9.) Verschiedenes/ Bekanntgaben im öffentlichen Teil
Der Vorsitzende berichtete von einem Termin mit dem Mitarbeiter Michael Weber vom JuZe Hachenburg. Vordergründig wurden die Themen Dorfjugend und Jugendraum besprochen. Unbestritten ist die Tatsache, dass ein Grundstein des dörflichen Miteinanders die Dorfjugend sein kann. Von hier können perspektivisch Impulse ausgehen, von denen z.B. das dörfliche Vereinsleben profitieren kann. Daher ist es wichtig, dass, trotz letztjähriger Enttäuschungen, Versuche unternommen werden müssen, dass die Jugendlichen zusammenfinden und gemeinsame Freizeitaktivitäten unternehmen. Nach Ansicht von Herrn Weber könnte das über kleinere Gruppen in der gleichen Altersklasse funktionieren. Er hat sich auch bereit erklärt, die verschiedenen Gruppen zu unterstützen und mit ihnen etwas zu unternehmen. Die Aufgabe ist es nun, Jugendliche zu finden, die sich vereinen. Ein guter Start wäre die Jugendsammelwoche, die vom 26. April bis 5. Mai stattfindet. Bei dieser Aktion werden Gelder gesammelt und hälftig geteilt. Ein Teil geht an den Landesjugendring und der andere Teil kann zur finanziellen Unterstützung für Projekte in der eigenen Gemeinde eingesetzt werden.
Vorbereitungen für eine Reportage von SWF „Hier zu Land“ sind im vollen Gange. Vorschläge sind vom Vorsitzenden eingereicht und die Vorgespräche sind mit Frau Rosetta Reina Anfang Februar geführt worden. Die Einweisungsgespräche mit den Protagonisten werden am 04.03.2023 stattfinden. Gefilmt wird am 20.und 21. März in der Straße „Am Wassergraben“
Der Kommunaltraktor Marke „Carraro“ hat in der KW 09 eine neue TÜV-Plakette für die nächsten 2 Jahre erhalten und wird Anfang KW 10 von der Fa. Fischer nach Steinebach geliefert.
Steinebach an der Wied, den 03.03.2023
Jürgen Hebel Ortsbürgermeister