Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied am Mittwoch, den 28.06.2023, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.35 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
1. Beigeordneter: Sebastian Janz
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Schriftführer: Jürgen Hebel
Henning Nicodemus
Eberhard Hebel
Martin Fandler
Christof Schumacher
Jens Altgeld
Jürgen Kohlenbeck
Hans-Werner Moritz
Uwe Finkler
Entschuldigt:
Anja Reinhardt
Karl-Heinz Wolf
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen für die Änderung des Bebauungsplanes zur „1. Änderung und ErweiterungBebauungsplan Sondergebiet Campingplatz Dreifelder Weiher“ während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB +13
Beschlussfassung über den Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung
Bebauungsplan Sondergebiet Campingplatz Dreifelder Weiher“ als Satzung
Beratung und Beschlussfassung
Vorschlag für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen bzw. von Schöffinnen und Schöffen
Beratung über einen Zuschuss für die Anschaffung einer Drohne
Verschiedenes/ Bekanntgaben
Nichtöffentlicher Teil
Verschiedenes/ Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten
Öffentlicher Teil
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Ratsmitglied Uwe Finkler eine Frage bezüglich der Differenz des Angebotes 2022 und der Auftragsvergabesumme 2023 von der Fa. Stadt Land Plus für die kommende Dorfmoderation. Diese Frage wurde vom Vorsitzenden erörtert.
Ratsmitglied Jens Altgeld hat sich im Vorfeld zur heutigen GRS Informationen bei dem
Nachhaltigkeitskoordinator der VG Hachenburg Timo Karl in puncto „Ausstattung DGH-Dach mit PV Anlage“ eingeholt. Im Tagesordnungspunkt 6 unter „Verschiedenes/Bekanntgaben“ wird näher auf dieses Thema eingegangen.
1.) Einwohnerfragestunde
Herr Ewald Sojka hatte eine Frage hinsichtlich einer Markierung auf einer Eiche unmittelbar neben seinem Anwesen in der Straße „Auf der Lind“. Diese Markierung wurde von der Fa. Weyer im Zuge der zurzeit stattfindenden Baumkontrollen angebracht. Die Markierung ist ein Zeichen dafür, dass an der Eiche ein Totholzschnitt/Gesundheitsschnitt durchgeführt werden muss.
Gemäß § 22 GemO (Sonderinteresse) nahm der 1. Beigeordnete Sebastian Janz am Tagesordnungspunkt 2 und 3 nicht teil und nahm im Zuhörerraum Platz.
Vor Eintritt in die Tagesordnungspunkte 2 und 3 erklärte der Vorsitzende
was eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist
wer zu Behörden und Trägern öffentlicher Belange gehört
2.) Beschlussfassung über die eingegangenen Anregungen für die Änderung des Bebauungsplanes zur „1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Sondergebiet Campingplatz Dreifelder Weiher“ während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
A. Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte für die Dauer von fünf Wochen in der Zeit vom 06.02.2023 bis einschließlich 10.03.2023.
Vorbemerkungen:
Aus der förmlichen Entwurfsbeteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen.
B. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Mit Schreiben der Verbandsgemeinde Hachenburg vom 19.01.2023 wurden die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, eingeholt.
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne Anregungen/Bedenken oder Hinweise abgegeben.
I. Stellungnahmen ohne vorgebrachte Anregungen/Bedenken oder Hinweise:
– keine –
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Stellungnahme ohne Anregungen/Bedenken oder Hinweise zu der beabsichtigten Planung eingegangen ist.
Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme mit Anregungen/Bedenken oder Hinweisen abgegeben.
II. Stellungnahmen mit Anregungen/Bedenken oder Hinweisen:
Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Südwest
Moselweißer Straße 70,
56073 Koblenz
Schreiben vom 23.01.2023
Hinweis: Bitte die Anregungen und Würdigungen der beigefügten Anlage entnehmen.
Beschluss:
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sind nichtzutreffend, da keine Leitungen im Plangebiet vorhanden sind. Es werden keine Bedenken vorgetragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz,
Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz
Niederberger Höhe 1,
56077 Koblenz
Schreiben vom 07.02.2023
Hinweis: Bitte die Anregungen und Würdigungen der beigefügten Anlage entnehmen.
Beschluss:
Zu der Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe besteht kein Abwägungserfordernis, da keine Anregungen oder Bedenken zu planungsrechtlich relevanten Belangen vorgetragen wurden. Der Hinweis auf die Anzeige-, Erhaltungs- und Ablieferungspflicht wird in den Textfestsetzungen aufgenommen. Die redaktionelle Aufnahme der Hinweise wird gebilligt. Die Hinweise sind eigenverantwortlich vom Bauherrn zu beachten. Der Anregung zur gesonderten Beteiligung der einzelnen Fachreferate wird nicht gefolgt. Es besteht planungsrechtlich kein weiterer Handlungsbedarf
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Peter-Altmeier-Platz 1,
56410 Montabaur
Schreiben vom 23.02.20223
Hinweis: Bitte die Anregungen und Würdigungen der beigefügten Anlage entnehmen.
Beschluss:
Die Stellungnahme der Kreisverwaltung wird zur Kenntnis genommen. Das Oberflächenwasser wird entsprechend der Anregung breitflächig versickert. Die Textfestsetzungen werden hinsichtlich Gemarkung und Flächengröße redaktionell ergänzt. Auf eine verbindliche Festsetzung zur Verkleidung mit Lärchenholz wird wie oben dargelegt verzichtet. Der Hinweis zur Eintragung in das Landeskompensationsverzeichnis wird im weiteren Verfahren beachtet. Weiterer planungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Landesbetrieb Mobilität Diez
Goethestraße 9,
65582 Diez Schreiben vom 08.03.2023
Schreiben vom 08.03.2023
Hinweis: Bitte die Anregungen und Würdigungen der beigefügten Anlage entnehmen.
Beschluss:
Die Stellungnahme des Landesbetriebs Mobilität wird zur Kenntnis genommen. Die Bauverbotszone wird nachrichtlich in die Planzeichnung und in die Textfestsetzungen aufgenommen. Die Anregung zu Abgrabungen und Aufschüttungen wird in die Hinweise aufgenommen. Die redaktionelle Aufnahme der
Hinweise wird gebilligt. Die Hinweise sind eigenverantwortlich vom Bauherrn zu beachten. Den weiteren Anregungen zur Umsetzung des Erschließungskonzeptes, zum Einmündungsbereich, zur Ableitung von Abwässern und zu Entwässerungseinrichtungen kann nicht gefolgt werden, da sie nicht Gegenstand der vorliegenden Änderung sind. Erforderliche Maßnahmen sind auf Ebene des Baugenehmigungsantrages umzusetzen. Die Anregung bezüglich Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Innen- und Außenwohnbereich ist nichtzutreffend, da die Bebauungsplanänderung keine Wohnnutzung begründet. Weiterer planungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht nicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz
Kirchstraße 45, 56410 Montabaur
Schreiben vom 08.03.2023
Hinweis: Bitte die Anregungen und Würdigungen der beigefügten Anlage entnehmen.
Beschluss:
Die Stellungnahme der SGD Nord wird zur Kenntnis genommen. Da eine Sturzflutgefährdung unwahrscheinlich und die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nicht erforderlich ist, besteht planungsrechtlich kein weiterer Handlungsbedarf
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Westerwald-Verein e.V.
Koblenzer Straße 17,
56410 Montabaur
Schreiben vom 09.03.2023
Hinweis: Bitte die Anregungen und Würdigungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen
Beschluss:
Die Stellungnahme des Westerwald-Vereins e.V. wird zur Kenntnis genommen. Auf eine verbindliche Festsetzung zur Verkleidung mit Lärchenholz wird wie oben dargelegt verzichtet. Die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Lagerhalle wird im Rahmen des Baugenehmigungsantrages geprüft, sodass eine verbindliche Festsetzung innerhalb des Bebauungsplanes nicht erforderlich ist. Es besteht planungsrechtlich kein weiterer Handlungsbedarf.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3.) Beschlussfassung über den Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Sondergebiet Campingplatz Dreifelder Weiher“ als Satzung
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes „1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Sondergebiet Campingplatz Dreifelder Weiher“ gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 24 GemO förmlich als Satzung.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Der 1. Beigeordnete Sebastian Janz trat um 19.28 Uhr wieder in die Sitzung ein.
4.) Beratung und Beschlussfassung
Vorschlag für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen bzw. von Schöffinnen und Schöffen
Die Wahl findet gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO im Wege der offenen Abstimmung statt.
Abstimmungsergebnis: (notwendige Stimmenzahl: Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder)
- Einstimmig -
Der Ortsgemeinderat schlägt dem Amtsgericht Westerburg folgende Personen für die Wahl von Schöffinnen/Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 vor:
Andreas Müller
Ralf Granz
Stefan Haja
Abstimmungsergebnis: (notwendige Stimmenzahl: Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates) Abstimmung kann en bloc erfolgen. Es muss nicht jede Person einzeln gewählt werden. Es handelt sich nicht um eine Auswahl von einer Person, sondern es können alle drei Personen gewählt werden. - Einstimmig -
Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruhte bei beiden Abstimmungen gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO.
Begründung:
Im Jahr 2023 sind gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) durch die Ortsgemeinden Vorschlagslisten für die Wahl von Schöffinnen/Schöffen für die Wahlperiode 2024 bis 2028 aufzustellen. Entsprechend der Einwohnerzahl hat die Ortsgemeinde dem Amtsgericht eine Schöffin oder einen Schöffen zur Wahl vorzuschlagen (Ortsgemeinden Alpenrod und Hattert: jeweils zwei Schöffinnen oder Schöffen). Darüber hinaus ist es möglich, mehr als die geforderte Anzahl an Schöffinnen/Schöffen vorzuschlagen.
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden (§ 31 GVG). In die Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen Personen, die gemäß § 32 GVG unfähig zu dem Amt sind, Personen, die gemäß § 33 GVG aus persönlichen Gründen oder gemäß § 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt berufen werden sollen.
Die Gemeinden haben bei der Aufstellung der Vorschlagslisten sorgfältig zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Personen für das Schöffenamt geeignet sind. Sie geben den Personen, die für eine Aufnahme in die Vorschlagsliste in Betracht kommen, zuvor Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern. Die Gemeinden können sich diese Aufgabe erleichtern, indem sie die Stellen, die ihnen Personen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste (§ 36 GVG) namhaft machen, anhalten, diese vorher zu befragen, ob Hinderungsgründe nach den §§ 33 und 34 GVG bestehen oder ob sie trotz des Vorliegens von Ablehnungsgründen nach § 35 GVG bereit sind, das Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen zu übernehmen.
Auf diese Weise können ungeeignete Personen von vornherein ausgeschieden und vorhandene Ablehnungsgründe rechtzeitig festgestellt werden. Darüber hinaus sind die Gemeinden dann auch in der Lage, von der Benennung solcher Personen abzusehen, die zwar keinen der in § 35 GVG genannten Ablehnungsgründe geltend machen können, deren Benennung zum Schöffenamt aber aus sonstigen triftigen Gründen, insbesondere wegen einer Kollision ihrer richterlichen Pflicht mit ihren übrigen Pflichten, untunlich erscheint.
Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung.
Da es entscheidend darauf ankommt, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für diese Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, bei Eignung nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
5.) Beratung über einen Zuschuss für die Anschaffung einer Drohne
Von Seiten der Jagdgenossenschaft wurde ein mündlicher Antrag beim Vorsitzenden gestellt, ob sich die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied an der Anschaffung einer Drohne beteiligen möchte.
In der letzten Jagdgenossenschaftsversammlung am 19.06.2023 berichteten die anwesenden Jagdpächter und Landwirte, dass in diesem Jahr erstmals eine Drohne mit Wärmebildkamera vor dem Mähen der Wiesenflächen im Einsatz gewesen wäre. Eine absolut sinnige Sache, die mittlerweile Stand der Technik ist und zum Tierschutz beiträgt.
Nach Meinung des Gemeinderates beteiligt sich die OG mit einem Zuschuss bei der Anschaffung einer Drohne. Doch es sind noch unbeantwortete Fragen im Raum, die geklärt werden müssen.
wieviel Geld muss für eine Drohne für unsere Belange investiert werden? - wo soll das Teil gelagert werden?
muss ein Verein gegründet werden um Fördergelder zu generieren?
was geschieht nach einem Unfall, wenn Reparaturkosten anfallen?
sollten mindestens 2 Leute einen Führerschein machen, der zum Fliegen/Bedienen der Drohne berechtigt?
Versicherungsschutz?
wozu kann, außer dem Einsatz vor dem Mähen, die Drohne eingesetzt werden?
Gemarkungsübergreifend wäre es sinnvoll auch andere Gemeinden, Landwirte und Jagdpächter anzufragen, inwieweit Drohnen in ihren Gebieten eingesetzt werden.
6.) Verschiedenes/Bekanntgaben
Öffentlich
Durchführung Baumkontrollen
Die Baumkontrollen, welche mit Aufnahmen in ein Baumkataster verbunden sind, in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied wurden durch die Fa. Weyer in der KW 25 und 26 durchgeführt. Die Kennzeichnung der geprüften Bäume erfolgt mittels Plakette zu einem späteren Zeitpunkt.
Informationen über die weitere Vorgehendweise der Kita-Erweiterung
Ratsmitglied Christof Schumacher berichtete über den jetzigen Stand, und dass Förderanträge an die Else Schütz Stiftung gestellt worden wären, deren Antwort im Juli 2023 zu erwarten ist.
Training DDC
Wie in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossen, wird der Sportplatz in der Burgstraße vom DDC 1888 e.V. (Deutscher Doggen Club) probeweise an 2 Trainingstagen genutzt. Der erste Termin war bereits am 25. Juni und hat funktioniert, sodass zum jetzigen Zeitpunkt nichts gegen eine weitere Zusammenarbeit mit dem DDC spricht. Der nächste Hunde-Trainingstermin ist der 9. Juli 2023 ab 10.30 Uhr.
Informationen zum Besuch Fernwärmenetz in der VG Simmern
Der 1. Beigeordnete der OG berichtete über einen Besuch mit den Gemeindevertretern der VG Hachenburg am 23.06.2023 in Simmern. Hier wurde das Fernwärmenetz der VG Simmern besichtigt.
Jens Altgeld berichtete über einen Informationsaustausch mit dem VG Mitarbeiter Timo Karl. Explizit ging es um die Bestückung des DGH-Daches in Steinebach an der Wied mit einer PV Anlage. Herr Altgeld berichtete, dass jüngst in Alpenrod auf einer öffentlichen Einrichtung eine PV Anlage installiert worden wäre. Der Vorsitzende nimmt daher Kontakt mit der OB B. Salzer auf.
Nichtöffentlicher Teil:
7.) Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/nichtöffentlicher Angelegenheiten
Informationen zur Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Neuwahl des Jagdvorstandes wegen Amtsniederlegung von Volker Hild (Jagdvorsteher) und Jens Altgeld (2.Beisitzer) sollte am 19.06.2023 erfolgen.
Aufgrund des Ablaufes der Amtszeit von V. Hild und J. Altgeld sollten die Neuwahlen des gesamten Jagdvorstandes, d.h. der Vorsteher, zwei Beisitzer und 2 Stellvertreter erfolgen. Anhand von Formfehlern während der Sitzung wird die Sitzung am 20.07.2023 wiederholt und der Jagdgenossenschaftsvorstand wird komplett neu gewählt.
Über die Personalangelegenheit Rene Ferencz wird nach einem Informationsaustausch mit der Kita-Leiterin Annette Schenk in der nächsten GRS beraten.
Steinebach an der Wied, den 30.06.2023
Jürgen Hebel Ortsbürgermeister