Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2023 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 29.03.2023

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied am Mittwoch, den 29.03.2023, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.20 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Sebastian Janz
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Schriftführer: Jürgen Hebel

Henning Nicodemus
Eberhard Hebel
Martin Fandler
Karl Heinz Wolf
Jens Altgeld
Jürgen Kohlenbeck
Anja Reinhardt
Uwe Finkler

Entschuldigt: Hans-Werner Moritz, Christof Schumacher

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde

  2. Beratung und BeschlussfassungZuwendung an die Kirmesgesellschaft zur Anschaffung eines Zeltes

  3. Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Vorschläge zum Entwurf derHaushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

  4. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

  5. Vorstellung der neuen Planvorlage zur Gestaltung des Friedhofs in Steinebach

  6. Verschiedenes/ Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Beratung und BeschlussfassungVergabe Entsorgung Grünabfälle

  2. Grundstücksangelegenheiten

  3. Verschiedenes/ Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten

Öffentlicher Teil

1.) Einwohnerfragestunde

Frau Gisela Wülfing berichtete über die Drehtage des SWR Sendeteams am 20. und 21.03.2023 in der Straße „Am Wassergraben“. Der Bericht über die dort wohnenden Dorfbewohner Annemarie Lutz, Gerhard Dönges mit seinem Enkel Luke Striewe, Heinz mit Volker Reinhardt und Gisela Wülffing wird in der Sendung “Hierzuland“ im SWR Fernsehen am 6. April um 19.00 Uhr ausgestrahlt.

2.) Beratung und Beschlussfassung Zuwendung an die Kirmesgesellschaft zur Anschaffung
eines Zeltes

Zuwendungshöhe: 300,- Euro

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Die Kirmesgesellschaft Steinebach an der Wied hat einen Antrag für einen Zuschuss seitens der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied für die Anschaffung eines Zeltes gestellt. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 850,- €. Der vordergründige Aspekt für die Akquise ist, dass bei Veranstaltungen aufführende Gruppen und Gäste vor Regen geschützt werden. Da auch die anderen Dorfvereine bei deren Events auf diese Anschaffung zurückgreifen und profitieren können, ist die Ortsgemeinde bereit, sich an den Anschaffungskosten zu beteiligen und einen Zuschuss in Höhe von 300,- Euro zu gewähren.

Der Vorsitzende wird beauftragt die Zuwendung bei der VG -Fachbereich 3-, Produkt 28101. Buchungsstelle 541900, anzuweisen.

In Hinblick auf die Bekanntmachung gem.§ 97 Abs 1 GemO werden unter Top 2) und Top 3) folgende Tagesordnungspunkte behandelt:

3.) Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Vorschläge zum Entwurf der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Entfällt: Es wurden keine Vorschläge eingereicht.

4.) Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Nach Erläuterung des HH-Planes durch den Beigeordneten Herrn Rüdiger Lange und dem Vorsitzenden (Erläuterung der wesentlichen zahlungswirksamen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr im Ergebnishaushalt und den Investitionen bzw. die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt), wurde die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

5.) Vorstellung der neuen Planvorlage zur Gestaltung des Friedhofs in Steinebach

Die Garten- und Landschaftsplanerin, Frau Andrea Pithan aus Mörsbach, stellte in der GRS am 25.01.2023 anhand von Kartenmaterial Ideen zur Um- bzw. Neugestaltung der Friedhöfe in Steinebach und Schmidthahn vor.

In der GRS am 01.03.2023 wurden Einzelheiten des Planes nochmal besprochen und der Vorsitzende hat sich daraufhin mit Frau Pithan am Friedhofsgelände in Steinebach an der Wied getroffen um die Änderungswünsche zu bereden, damit diese in die vorhandene Planungsunterlagen eingearbeitet werden können. Auf dieser Grundlage hat Frau Pithan einen neuen Plan erstellt.

Der neue Plan entspricht nun den Vorgaben und Ideen des Gemeinderates und kann somit bei der VG Bauverwaltung eingereicht und auf diesem Fundus basierend eine erste Kostenschätzung erstellt werden.

6.) Verschiedenes/Bekanntgaben

Bau einer Boule-Bahn
Vermehrt gab es in der Vergangenheit Anfragen von Dorfbewohnern zum Bau einer Boule-Bahn. Der Vorsitzende stellt anhand von Detailzeichnungen den Schichtaufbau einer Boule-Bahn vor. Abweichend von den vorgestellten Zeichnungen muss die Größe der Fläche den Gegebenheiten angepasst werden. Ein geeigneter Platz hierfür wäre das Wiesenstück unterhalb des DGH „Im Ahlen“. Der Bau der Boule-Bahn soll 2023 durchgeführt werden werden.

Fristverlängerung Maßnahmenbeginn Dorfmoderation
Seitens der Kreisverwaltung erhält die OG Steinebach an der Wied eine Zuwendung in Höhe von 11.500 Euro für eine Dorfmoderation. Die Frist für den Maßnahmenbeginn wurde auf den 01.06.2023 verlängert bzw. festgesetzt.

Fristverlängerung Maßnahmenbeginn Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes
Seitens der Kreisverwaltung erhält die OG Steinebach an der Wied eine Zuwendung in Höhe von 9.000 Euro für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes. Die Frist für den Maßnahmenbeginn wurde auf den 01.06.2023 verlängert bzw. festgesetzt.

Aufnahme der Brücke über den „Steinebach“ in der „Aschewies“ in die jährlichen Brückenprüfungen
Gemäß Standartregelwerk der DIN 1076 müssen alle Brücken mit einer Spannweite von mehr als 2 m sich einer jährlichen Bauwerksüberwachung und alle drei Jahre einer Bauwerksprüfung unterziehen. Nach einer Besichtigung durch den Vorsitzenden und Herrn Pascal Denter von der VG-Bauverwaltung stellte sich heraus, dass auch die über den Steinebach führende Brücke im Bereich „Aschewies“ fällt. Die Bauwerksprüfung muss durch einen qualifizierten Bauwerksprüfer durchgeführt werden, die Bauwerksüberwachung hingegen kann durch die Kommune erfolgen. Bei der Bauwerksüberwachung durch die Kommune ist auf eine entsprechende Dokumentation zu achten.

Spielplatzprüfung 2023
Die jährliche Hauptuntersuchung der Spielplätze im Mai steht an.

Wie in den vergangenen Jahren bietet die VG Hachenburg den Gemeinden wieder an, an der Ausschreibung der Verbandsgemeinde mit teilzunehmen, um die Kosten für die Gemeinden zu senken. Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied hat bereits Ende Januar 2023 schriftlich zugestimmt an der Ausschreibung teilzunehmen.

Die Ausschreibung in diesem Jahr wird allerdings nicht wie in der Vergangenheit auf eine Prüfung ausgelegt, sondern es wird ein Rahmenvertrag für die Prüfungen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 ausgeschrieben. Der Auftrag für die Rahmenvereinbarung wird an eine Firma vergeben, welche bis einschließlich 2025 jährlich eine Hauptuntersuchung pro Spielplatz im Mai durchführt.

Die Kosten und die ausführende Firma wird für die drei Jahre festgelegt und können während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung nicht geändert werden. Die prüfende Firma kann während der Laufzeit des Rahmenvertrags nicht gewechselt werden. Es ist dennoch möglich, dass jedes Jahr ein anderer Prüfer die Hauptuntersuchung durchführt, je nach Personalsituation der ausführenden Firma.

Die geschätzten Kosten pro Spielplatz liegen bei 150 € (50 € pro Jahr), an der Ausschreibung werden folgende Firmen beteiligt:

  • Fa. Päda Consult (prüfte die Jahre 2020 und 2021)

  • Fa. abacus Spielplatzkontrolle (prüfte das Jahr 2022)

  • Fa. Spielplatzmobil (prüfte den Waldspielplatz 2020)

Begründung zur Teilnahme an den Ausschreibungen:
Für alle Gemeinden, von denen bis zur Fristfestsetzung keine schriftliche Rückmeldung zur Teilnahme vorlag, besteht keine Möglichkeit mehr während der Laufzeit des Rahmenvertrags an den Prüfungen der Verbandsgemeinde mit teilzunehmen. Bei Nichtteilnahme müssen die Ortsgemeinden eine eigene Firma zur Durchführung der jährlichen Hauptuntersuchung beauftragen. Die Kosten für eine Prüfung liegen dann geschätzt bei ca. 300 € pro Spielplatz.

Verschiebung der Infoveranstaltung zur Einführung des wkB am 05.04.2023
Der neue Termin für diese Infoveranstaltung (nur für Gemeinderatsmitglieder und Ortsbürgermeister) ist für Donnerstag, 13.04.2023 (18 Uhr) im Dorfgemeinschaftshaus in der Hachenburger Straße 18 geplant.