Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2023 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 30.05.2023

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied am Dienstag, den 30.05.2023, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.15 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Sebastian Janz
Beigeordneter: Rüdiger Lange (ab 18.17 Uhr)
Schriftführer: Jürgen Hebel

Uwe Finkler
Eberhard Hebel
Martin Fandler
Karl Heinz Wolf (ab 18.04 Uhr)
Hans-Werner Moritz
Anja Reinhardt

Entschuldigt:
Christof Schumacher
Jens Altgeld
Henning Nicodemus
Jürgen Kohlenbeck

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Vorgespräch zur Dorfmoderation

    An Top 2 nimmt Herr Pfaff von der Fa. Stadt Land Plus teil

  2. Beratung und BeschlussfassungAntrag auf Nutzung des Sportplatzes als Trainingsplatz für Hundesport

  3. Beratung und Beschlussfassung

    Teilnahme an der Bündelausschreibung Strom 2024/2025

  4. Beratung und Beschlussfassung

    Teilnahme an der Bündelausschreibung Gas 2024/2025

  5. Beratung und Beschlussfassung

    Vorschlag für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen

  6. Verschiedenes/ Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Verschiedenes/ Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten


Öffentlicher Teil

1.) Vorgespräch zur Dorfmoderation
Am Top 2 nimmt Herr Pfaff von der Fa. Stadt Land Plus teil.

Herr Pfaff, der schon bei der vergangenen Dorfmoderation 2010 in Steinebach an der Wied tätig war, erklärte Sinn und Zweck einer Dorfmoderation. Ebenfalls zeigte er Folien der damaligen Moderation und was daraus entstanden ist und wo ggf. noch einmal nachgearbeitet werden muss. Er erklärte die Strukturen und Aufbau einer Dorfmoderation und die weitere Vorgehensweise für Auftaktgespräch, Erstellung Bestandsplan, überörtliche Rahmenbedingungen, Mängel-Chancen-Bindungen, Entwicklungskonzepte (Ziele, konkrete Maßnahmen, Kosten, Fördermöglichkeiten…), Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes, Erläuterungsbericht mit Maßnahmeübersicht, Gestaltung Anzahl und mögliche Inhalte der Workshops, Abschlussgespräch, etc. Für das Auftaktgespräch mit Bürgerbeteiligung wurde der 7. September terminiert.

2.) Beratung und Beschlussfassung
Antrag auf Nutzung des Sportplatzes als Trainingsplatz für Hundesport

Beschluss:
Der ehemalige Sportplatz in der Burgstraße darf an 2 Sonntagen zu Testzwecken vom DDC 1888 e.V. Ortsgruppe Koblenz als Trainingsgelände für Hunde genutzt werden.

Abstimmungsergebnis:
7 x Ja
2 x Nein
0 x Enthaltung

Begründung:
Da zur Zeit der Sportplatz kaum genutzt wird, bietet sich die Möglichkeit nach Alternativen zur Nutzung zu suchen. Es wurde seitens des Hundesport-Vereins DDC 1888 e.V. ein schriftlicher Antrag bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf das Trainieren von Hunden. In einem ersten Vorgespräch mit dem Vorsitzenden und der 1. Vorsitzenden des DDC 1888 e.V., Frau Winona Dionisius, wurden die Rahmenbedingungen für die Benutzung des Platzes, wie z.B. keine Stäbe oder Pfähle in den Boden schlagen, die Hinterlassenschaften der Hunde aufzusammeln und mitzunehmen, etc., besprochen. Seitens des DDC wird den Ortsansässigen die Möglichkeit geboten, das Hundetraining zu besuchen um sich einen Eindruck zu verschaffen, was und wie trainiert wird. Nach den zwei genehmigten Trainingseinheiten wird die weitere Vorgehensweise in einer der folgenden Gemeinderatssitzung beraten und beschlossen.

3.) Beratung und Beschlussfassung
Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Strom 2024/25

  1. Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH zur Kenntnis.

  2. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Hachenburg wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Gemeinde ab 01.01.2024 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

  3. Der Ortsgemeinderat bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Gemeinde vorzunehmen.

  4. Die Gemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der/die jeweils den Zuschlag erhält/erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

  5. Die Ausschreibung soll für die Gemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

    •  Normalstrom
      (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium: Angebotspreis)

    •  Ökostrom ohne Neuanlagenquote
      (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis)

    • Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote – ohne Wertung
      (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium: Angebotspreis)

    •  Ökostrom mit mindestens 33 % Neuanlagenquote - mit Wertung
      (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell. Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis mit einem Gewicht von 90% und die vom Bieter angebotene Neuanlagenquote (ab 34 %) mit einem Gewicht von 10%.)

 Abstimmungsergebnis:
9 x Ja
0 x Nein
0 x Enthaltung

Sachverhalt:
Hierzu wird auf die Ausschreibungskonzeption verwiesen; die wesentlichen Eckpunkte sind:

Der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz bietet über seine Tochtergesellschaft Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH den rheinland-pfälzischen Gemeinden, Städten, Zweckverbänden, Anstalten, Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen die Teilnahme an einer gebündelten Ausschreibung zur Beschaffung der Stromlieferung für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2025. an. Hierzu sind ein entsprechender Auftrag bzw. entsprechende Vollmachten an die Kommunalberatung erforderlich.

Das Entgelt beträgt für die Verbandsgemeinde Hachenburg, inklusive aller Ortsgemeinden (Kommune, Eigenbetrieb, AöR, ZwV) 180 Euro plus einen Zuschlag für jede Abnahmestelle ab der 7. Abnahmestelle in Höhe von 15 Euro. Die Kostenübernahme erfolgt durch die Verbandsgemeinde Hachenburg. Sollte die Durchführung der Ausschreibung noch vor der Vergabebekanntmachung gestoppt werden, werden für bis dahin erbrachte Leistungen (insbesondere die Zusammenstellung und Prüfung der Abnahmestellen) pauschal 10 Euro je Abnahmestelle in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt bei vorzeitiger Stornierung des Auftrags. (Alle Beträge netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer)

Die Stromlieferung wird im offenen Verfahren (§ 15 Abs. 1 VgV) nach den Vorgaben der Vergabeverordnung europaweit ausgeschrieben. Die Kommunalberatung führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag für die teilnehmenden Kommunen durch. Sie erteilt für die Teilnehmer den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß Beschluss des dazu eigens eingerichteten Vergabegremiums. Für jeden einzelnen Teilnehmer kommt mit Zuschlagserteilung der ausgeschriebene Stromliefervertrag mit dem erfolgreichen Bieter des jeweiligen Loses zustande.

Die Ausschreibung erfolgt – wie bisher – in Form einer sogenannten strukturierten Beschaffung, allerdings mit einigen Modifikationen aufgrund der Erfahrungen aus dem Krisenjahr 2022. Unverändert wird der Strompreis für das jeweilige Lieferjahr nicht zu einem Stichtag gebildet, sondern die abschließende Preisbildung erfolgt erst nach Zuschlagserteilung auf Grundlage einer Preisindizierung an einer Vielzahl von Stichtagen (rd. 45 Tage im Jahr 2023 für das Lieferjahr 2024 und rund 180 Tag im Jahr 2024 für das Lieferjahr 2025.). Dies dient einer weiteren Risikominimierung, um die Preisbildung nicht von nur wenigen Stichtagen in einem möglicherweise ungünstigen Marktumfeld preisbestimmend für ein ganzes Lieferjahr werden zu lassen.

Für die ausgeschriebene Vertragsmenge gilt eine Mehr- und Mindermengenregelung, die gegenüber bisher deutlich enger gefasst wurde. Als Vertragsmenge (kWh) wird die Summe der prognostizierten jährlichen Abnahmemengen der einzelnen Abnahmestellen verstanden. Der vertraglich festgelegte Lieferpreis gilt für eine tatsächliche Verbrauchsmenge von 95 bis 105 % der Vertragsmenge (bisher: 80 bis 110). Unter- oder überschreitet die tatsächliche Verbrauchsmenge diese Mengenschranken, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entstehenden Mehrkosten in Rechnung stellen. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer zu viel beschaffte Mengen am Spotmarkt verkauft und bei einer Unterdeckung die fehlenden Mengen am Spotmarkt nachbeschafft.

Es werden wieder mehrere Lose nach technischen und/oder regionalen Aspekten gebildet, nach Bedarf erfolgt eine Zuschlags- oder Loslimitierung. Hierüber wird abschließend nach Eingang aller Aufträge entschieden.

Die Stromlieferung wird zuzüglich Netznutzung (all-inclusive) ausgeschrieben. Die Energielieferpreise sind dagegen für jedes der beiden Lieferjahre durch die Bieter fest anzubieten. Durch die Trennung von Netznutzungsentgelten und Energielieferpreisen wird insbesondere gewährleistet, dass sich der Strompreis individuell für jede Kommune entsprechend der Benutzungsstruktur bildet.

4.) Beratung und Beschlussfassung
Teilnahme an der Sonder-Bündelausschreibung Erdgas 2024/25

Die Ortsgemeinde nimmt nicht an der Bündelausschreibung teil, da keine Erdgasleitungen in Steinebach an der Wied liegen.

5.) Beratung und Beschlussfassung
Vorschlag für die Wahl einer Schöffin/eines Schöffen

Die Wahl findet gem. § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO im Wege der offenen Abstimmung statt.

Abstimmungsergebnis.
7 x Ja
1 x Nein
0 x Enthaltung

Für die Vorschlagliste stehen 3 Bewerber zur Wahl:

  1. Herr Andreas Müller

  2. Herr Ralf Granz

  3. Herr Stefan Haja

Das Wahlergebnis nach dem 1. Wahlgang ist folgend:

  1. Herr Andreas Müller 4 Stimmen

  2. Herr Ralf Granz 0 Stimmen

  3. Herr Stefan Haja 4 Stimmen

Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruhte bei den beiden Abstimmungen gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Gem0.

Danach folgte eine Stichwahl für die Bewerber A.Müller und S.Haja, da die notwendige Stimmenzahl von:

a) Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Ortsgemeinderats
oder
b) mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Ortsgemeinderates
sein muss.

Das Wahlergebnis nach dem 2. Wahlgang ist folgend:

  1. Herr Andreas Müller 2 Stimmen

  2. Herr Stefan Haja 5 Stimmen
    Enthaltung 1 Stimme

Da die erforderliche Stimmenanzahl für einen Bewerber für die Vorschlagsliste in beiden Wahlgängen nicht erreicht wurde, wird die Bewerbungsfrist bis zum 27.06.2023 verlängert und es kommt zur erneuten Wahl durch den Gemeinderat in der Gemeinderatssitzung am 28.06.2023.

6.) Verschiedenes/Bekanntgaben im öffentlichen Teil

Kosten Baumkataster
In der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2023 wurde der Ortsbürgermeister ermächtigt, nach erfolgter Einholung mehrerer Vergleichsangebote den Auftrag für die Ausführung von Baumkontrollen im Jahr 2023 in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

Der Vorsitzende verlas den Vergabevermerk, § 6 UVgO und bezifferte den geschätzten und den tatsächlichen Auftragswert. Es wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe angeschrieben und der Zuschlag fiel auf den wirtschaftlich günstigsten Bieter: Forstbetrieb Lars Weyer, am Stellenberg 6, 57612 Kroppach

Das Spielgerüst an der Grillhütte in Schmidthahn wurde seitens des VG-Bauhofes in der KW 19 2023 aufgebaut und ist seit Pfingsten 2023 zur Nutzung freigegeben.

Von der Jugendsammelwoche wurde kein Gebrauch gemacht.

Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister