Die Mähsaison ist bereits in vollem Gang und es sprießt überall. Ich möchte daran erinnern, dass alle Grundstückseigentümer angehalten sind darauf zu achten, dass Hecken, Bäume und Sträucher nicht in den Verkehrsraum, das heißt öffentliche Straßen und Gehwege, hineinragen. Im Zweifelsfall ist für einen entsprechenden Rückschnitt zu sorgen, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Straßenrinnen und Gehwege sind sauber zu halten, das gilt insbesondere auch für Bewuchs durch Unkraut, Gräser oder Moos, was zu entfernen ist.
Näheres dazu ist der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Steinebach an der Wied zu entnehmen, zu finden auf den Seiten der Gemeinde Steinebach an der Wied auf der Homepage der VG-Hachenburg unter „Ortsrecht“.
Allerdings halte ich es für selbstverständlich, auch im Interesse des Erscheinungsbildes der Anwesen und dem gesamten Ortsbild, die Straßen entlang der Grundstücke sauber zu halten.