Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 05.11.2024

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 05.11.2024, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

Schriftführer: Jürgen Hebel
Beigeordneter: Rüdiger Lange

Jens Altgeld
Martin Ax
Volker Hild
Nadine Ladewig
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt

Es fehlten:
Martin Fandler
Karsten Müller
Christof Schumacher
Henry Winter

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde

  2. Beratung und Beschlussfassung
    Ermächtigungsbeschluss für die Neugestaltung der Friedhofsanlage in Steinebach an der Wied

  3. Beratung und Beschlussfassung
    - Sanierungsarbeiten an der Grillhütte in Schmidthahn -
    Auftragsvergabe für Abdichtungs- und Pflasterarbeiten

  4. Beratung und Beschlussfassung
    - Sanierungsarbeiten an der Grillhütte in Schmidthahn -
    Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe von Malerarbeiten (Außenanstrich)

  5. Beschlussfassung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025

  6. Verschiedenes/Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/nichtöffentlicher Angelegenheiten

Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung Ermächtigungsbeschluss für die Neugestaltung der Friedhofsanlage in Steinebach an der Wied

Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, eine Neugestaltung des Friedhofs in Steinebach durchzuführen. In diesem Zusammenhang wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, die erforderlichen Aufträge für die Neugestaltung des Friedhofs Steinebach, nach erfolgter Ausschreibung und Überprüfung der Fachabteilung der VG Hachenburg, an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Der Friedhof in Steinebach soll entsprechend dem zugestimmten Entwurfsplan vom 21.07.2023 umgebaut werden. Der Hauptweg wird auf eine Breite von 2,20 Metern in Pflasterbauweise verbreitert und bildet am Ende einen Sitzkreis aus Quadern mit Sitzauflage. Der erste untere Stichweg wird vollständig zurückgebaut und die restlichen drei Stichwege werden in der bestehenden Breite in Pflasterbauweise erneuert. Am Ende jedes Stichweges wird eine Sitzgelegenheit aufgestellt. Die Wegeflächen werden von den Höhenlagen entsprechend angepasst, um einen stufenlosen Übergang an die Grabflächen zu gewährleisten. Von der Friedhofshalle, entlang der oberen Stichwege, wird ein Urnenpfad in wassergebundener Bauweise hergestellt. Der Urnenpfad wird mittels einer Natursteinreihe eingefasst und oberhalb mit vorgefertigten Urnengräbern bestückt. Die Urnengräber werden als Wiesengrab für eine Urnenplatte mit den Maßen 0,50 x 0,50 Metern hergestellt. Das Grab für eine einzelne Urne bildet ein Sickerrohr mit einer provisorischen Abdeckplatte. Nach der Belegung eines Grabes wird das Rohr verfüllt und die Abdeckplatte gegen eine Grabplatte ausgetauscht. Aufgrund der bestehenden Grabfelder wird für den Urnenpfad die bereits vorhandene Treppenanlage an der Friedhofshalle versetzt. Im Zuge der Wegeerneuerung wird die bestehende Hecke zwischen den Grabfeldern und der Friedhofshalle entfernt und durch eine Hainbuchenhecke ersetzt. Zusätzlich werden auf dem Friedhof, entlang der Urnengräber noch neue Pflanzen gesetzt. Der Brunnenplatz am Hauptweg wird leicht versetzt und als Halbkreis in wassergebundener Bauweise erneuert.

Für die Maßnahme stehen ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Die Erstellung der Beschlussvorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung - Sanierungsarbeiten an der Grillhütte in Schmidthahn- Auftragsvergabe für Abdichtungs- und Pflasterarbeiten
Aufgrund der Bestimmungen des §22 der GemO hinsichtlich Sonderinteressen begab sich Ratskollege Henning Nicodemus in den Zuhörerraum.

Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen den Auftrag für die Abdichtungs- und Pflasterarbeiten an der Grillhütte im Ortsteil Schmidthahn in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen der Firma Moritz Bau aus Steinebach an der Wied zum Angebotspreis von 18.801.30 € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.

Begründung
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied beabsichtigt die Vergabe von Abdichtungs- und Pflasterarbeiten an der Grillhütte im Ortsteil Schmidthahn im Zuge von Sanierungsmaßnahmen zu vergeben.

Drei Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Zwei Firmen haben Absagen erteilt.

Angebot
1.) Fa. Moritz Bau Steinebach/Wied | 18.801,30 € Brutto

Nach rechnerischer und fachlicher Prüfung durch den zuständigen Fachbereich bestehen keine Einwände zur Beauftragung des Unternehmens.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 eingestellt.

Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nach der Abstimmung nahm Herr Henning Nicodemus wieder an der Sitzung teil.

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung - Sanierungsarbeiten an der Grillhütte in Schmidthahn - Ermächtigungsbeschluss für die Vergabe von Malerarbeiten (Außenanstrich)

Beschlussvorschlag
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Einholung mehrerer Vergleichsangebote den Auftrag für die Ausführung von Malerarbeiten an der Grillhütte im Ortsteil Schmidthahn in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben.

Begründung
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied beabsichtigt die Vergabe von Malerarbeiten (Außenanstrich) an der Grillhütte im Ortsteil Schmidthahn im Zuge von Sanierungsmaßnahmen zu vergeben.

Die geschätzten Kosten betragen rund 7.500,00 Euro.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 eingestellt.

Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 5 Beschlussfassung der Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab 01.01. 2025

Beschlussvorschlag
Die Ortsgemeinde Steinebach a.d.W. beschließt die als Anlage beigefügte Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem 01.01.2025.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Mit Schreiben vom 22.10.2024 hat das Finanzministerium Rheinland-Pfalz eine aktualisierte Liste der aufkommensneutralen Hebesätze als Orientierungsgrundlage für die Bestimmung des Hebesatzes der Grundsteuer A und der Grundsteuer B für die Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

Die dort dargestellten, aufkommensneutralen Hebesätze basieren auf den vorliegenden Steuermessbeträgen zum Stand September 2024. Dadurch liegen den Ergebnissen zum einen die nahezu abgeschlossenen Hauptfeststellungen von Grundsteuerwerten zum Stichtag 01. Januar 2022 zugrunde; zum anderen wurden bereits Aktualisierungen zu den Stichtagen 01. Januar 2023 und 01. Januar 2024 mit Auswirkungen auf die Grundsteuermessbeträge berücksichtigt. Insoweit weisen die nunmehr vorliegenden Vergleichsdaten zu den Auswirkungen der Grundsteuerreform ein hohes Maß an Aktualität auf. Durch Vergleiche mit den von Verwaltungsseite bisher aufbereiteten Daten kann eine hohe Übereinstimmung mit den Daten des Landes festgestellt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Verwaltung noch nicht alle Grundlagenbescheide vorliegen.

Zudem wird weiterhin darauf hingewiesen, dass es sich bei der Grundsteuerreform weiterhin um einen dynamischen Prozess handelt. Neben einer zunehmenden Erledigungsquote der Ursprungsbescheide zum Stichtag 01. Januar 2022, erfolgen seitens des Finanzamtes zunehmend Anpassungen bei den Grundsteuerwerten (z.B. infolge baulicher Veränderungen, abgeschlossener Rechtsbehelfsverfahren und dergleichen) und der darauf aufbauenden Grundsteuermessbeträge. Daher kann nicht gewährleistet werden, dass bei Verwendung der errechneten Hebesätze für das Jahr 2025 in jeder Gemeinde exakt das Grundsteueraufkommen des Jahres 2024 erbracht wird. Aus diesem Grund wird, sofern sich im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 die Notwendigkeit ergibt, die Realsteuerhebesätze anzupassen, zeitgleich mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan eine Änderung der Hebesatzsatzung vorgenommen.

Bei Ortsgemeinden, deren aufkommensneutrale Hebesätze für die Grundsteuer A oder die Grundsteuer B unter dem Nivellierungssatz gem. § 17 Abs. 2 Landesfinanzausgleichsgesetz liegen, wurde aus Gründen der Einnahmenerzielung gem. § 94 Abs. 2 Gemeindeordnung der Nivellierungssatz von 345 % für die Grundsteuer A und 468 % für die Grundsteuer B übernommen.

TOP 6 Verschiedenes/Bekanntgaben

Blinkleuchten an Windräder
Der Vorsitzende informierte über einen Antrag an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, der sich auf § 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bezieht. In diesem Antrag wird die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen thematisiert. Die bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung ermöglicht es, dass die blinkenden Lichter der Windenergieanlagen bis zu 90 % der Nachtzeit ausgeschaltet bleiben. Diese Maßnahme führt zu einer erheblichen Reduktion der Lichtemissionen und trägt somit zum Schutz der Umwelt sowie zur Verbesserung der Lebensqualität der Anwohner bei. Jedes Flugobjekt, das sich im deutschen Luftraum befindet, ist verpflichtet, ein Transpondersignal auszusenden. Sobald beispielsweise ein Flugzeug mit aktivem Signal nachts in den Luftraum eintritt, wird dies von einem Signalempfänger an den Windenergieanlagen registriert. In diesem Moment werden die roten Leuchtsignale aktiviert. Verlässt das Flugobjekt den Luftraum, wird das Blinksignal durch die Systemsteuerung unterdrückt, und es wird wieder dunkel. Diese Neuerung stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren und anwohnerfreundlicheren Nutzung von Windenergie dar.

Infos zum Workshop Kinder und Jugendliche
Am Montag, den 28. Oktober 2024, fand der Workshop „Kinder und Jugendliche“ statt, in dem zahlreiche wichtige Themen behandelt wurden. Im Rückblick auf die Auftaktveranstaltung mit den Kindern und Jugendlichen wurde deutlich, dass der Wunsch nach einem Pumptrack von Seiten der Protagonisten besteht. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Aspekte diskutiert, um den Bedarf und die Machbarkeit eines solchen Projekts zu klären. Es galt zu prüfen, ob ausreichend Interesse innerhalb der Zielgruppe besteht, geeignete Standorte zu identifizieren und herauszufinden, ob Gemeindeflächen für die Umsetzung zur Verfügung stehen. Ein zentraler Punkt der Diskussion war die Klärung der Betreiberfrage: Sollte die Gemeinde oder ein Verein die Verantwortung übernehmen? Zudem wurden wichtige Fragen zur Haftung und Verkehrssicherungspflicht aufgeworfen, ebenso wie die Notwendigkeit, einen Hersteller für die Anlage zu finden und die laufende Unterhaltung zu organisieren. Auch die Finanzierung des Projekts, möglicherweise durch Crowdfunding, sowie die Erforderlichkeit einer Baugenehmigung standen zur Debatte. In Bezug auf die Erdaufschüttungen wurde erörtert, ob eine Änderung des Bebauungsplans notwendig ist und welche naturschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden müssen. Zudem wurde die Frage eines Notfallmanagements angesprochen, um im Falle von unerwarteten Ereignissen gewappnet zu sein. Am Ende der Sitzung einigten sich die Beteiligten darauf, dass der Platz neben dem Festplatz in der Burgstraße als geeigneter Standort für den Pumptrack angesehen wird. Dieser Standort bietet zudem die Möglichkeit, weitere Freizeitangebote, wie ein Fußball-Kleinspielfeld oder einen Basketballplatz, zu integrieren. Das nächste Treffen des Workshops ist für den 13. November 2024, um 19 Uhr im Bürgermeisteramt angesetzt, um die Fortschritte und nächsten Schritte zu besprechen. Alle, die sich für unsere Kinder und Jugendlichen einsetzen und engagieren wollen sind herzlich eingeladen.

­Zwischenstand Umfrage Winterdienst
Am 01.11.2024 wurde eine Umfrage in der OrtsApp gestartet ob der von der Gemeinde angebotene Winterdienst weitergeführt werden soll oder nicht.

Momentan haben 190 OrtsApp-Nutzer mit folgendem Zwischenstand abgestimmt:

179 x für Winterdienst (94,21%)
11 x gegen Winterdienst (5,79%)

Die Umfrage läuft noch bis zum 29 November.

Hochwasser- und Starkregenkonzept
Am 28.10.2024 wurde seitens der VG Hachenburg das zweite Hochwasser- und Starkregenkonzept vorgestellt. Der Beigeordnete Rüdiger Lange hat die Veranstaltung besucht und berichtete über die Inhalte der Veranstaltung. Nachzulesen ist dies auch auf der Homepage der VG:

https://www.hachenburg-vg.de/unsere-verbandsgemeinde/hochwasser-sturzfluten-vorsorgekonzept/

oder auf der OrtsApp von Steinebach an der Wied.

Die nächste Gemeinderatssitzung ist voraussichtlich am 13.12.2024.

Steinebach an der Wied, den 09.11.2024

Jürgen Hebel
Ortsbürgermeister