Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 06.05.2026, 19.15 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.15 Uhr Ende: 22.15 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordnete: Nadine Ladewig
Schriftführer: Jürgen Hebel
Jens Altgeld
Volker Hild
Karsten Müller
Anja Reinhardt
Martin Ax
Christof Schumacher
Es fehlten:
Martin Fandler
Henning Nicodemus
Christian Meutsch
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und der Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Hachenburg.
Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Malerarbeiten Außenfassade Dorfgemeinschaftshaus, Hachenburger Straße 18
Beratung und Beschlussfassung Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde
Beratung und Beschlussfassung Anpassung des Pachtzinses der gemeindlichen Flächen
Beratung und Beschlussfassung Annahme von Zuwendungen im Sinne von § 94 Abs. 3 GemO
Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
Nichtöffentlicher Teil
Verschiedenes / Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
- Grundstücksangelegenheiten
Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates wurde festgestellt. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Öffentlicher Teil
TOP 1) Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und der Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Hachenburg.
Es begaben sich, aufgrund § 22 GemO (Sonderinteresse), Ortsbürgermeister Jürgen Hebel, der Erste Beigeordnete Henry Winter, Beigeordneten Rüdiger Lange und der damalige Beigeordnete Christof Schumacher in den Zuhörerraum. Das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied Frau Anja Reinhardt übernahm den Vorsitz im Gemeinderat, um über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 und über die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Hachenburg abstimmen zu lassen.
Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses 2024.
Der Ortsgemeinderat Steinebach an der Wied beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, den Jahresabschluss 2024 mit seinen Anlagen und das Ergebnis gemäß § 114 Abs 1 Satz 1 GemO festzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Beschluss zur Entlastung des Ortsbürgermeisters, der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde sowie der an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Orts- und Verbandsgemeinde Hachenburg
Der Ortsgemeinderat Steinebach an der Wied beschließt, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses, die Entlastung des Ortsbürgermeisters, den Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde und den an den Verwaltungsgeschäften beteiligten Beigeordneten der Ortsgemeinde und der Verbandsgemeinde Hachenburg zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
TOP 2) Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Malerarbeiten Außenfassade Dorfgemeinschaftshaus, Hachenburger Straße 18 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen den Auftrag an die mindestfordernde Firma Pinto, Limburg zum Angebotspreis von 5.063,27 € zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung: Nach erfolgter Anfrage und Auswertung durch das Büro Stadt-Land-Plus hat die Fa. Pinto ein wirtschaftliches Angebot abgegeben. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung der Fassadenbereiche mit Putzbeschädigungen sollen die beiden verbleibenden Fassadenflächen ebenfalls mit einem Überholungsanstrich versehen werden. Altersbedingt sind hier deutliche Verunreinigungen entstanden. Zur Erlangung eines einheitlichen Fassadenbildes, nach Durchführung der kompletten Arbeiten handelt es sich um eine notwendige Maßnahme.
TOP 3) Beratung und Beschlussfassung Antrag auf Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, einem Antrag auf Anerkennung als IMS-Gemeinde zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung: Eine Gemeinde muss einen Ratsbeschluss fassen, um als Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde von der Kreisverwaltung anerkannt zu werden, da dies ein formelles Antragsverfahren darstellt, das auf der kommunalen Selbstverwaltung basiert und finanzielle sowie planerische Selbstverpflichtungen nach sich zieht.
Die Gründe für diesen Beschluss im Gemeinderat sind im Einzelnen:
- Formelle Voraussetzung: Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch, sondern muss beantragt werden. Gemäß den Richtlinien der Dorferneuerung in Rheinland-Pfalz ist der Beschluss des Ortsgemeinderates ein notwendiger Bestandteil des Antrags, um die Ernsthaftigkeit und den politischen Willen zur Dorfentwicklung zu dokumentieren.
- Anerkennung eines Dorferneuerungskonzepts: Die Anerkennung setzt ein aktuelles, anerkanntes Dorferneuerungskonzept voraus (i.d.R. nicht älter als 5 Jahre). Der Beschluss bestätigt, dass die Gemeinde dieses Konzept trägt und umsetzen will.
- Finanzielle Selbstverpflichtung: Mit dem Status der Schwerpunktgemeinde sind meist höhere Förderquoten für Maßnahmen verbunden (z.B. 90% statt 80% bei Dorfmoderationen). Der Rat muss sich verpflichten, die entsprechenden Eigenanteile im Haushalt bereitzustellen.
- Einbindung der Bürger: Der Prozess erfordert eine aktive Bürgerbeteiligung (Dorfmoderation), deren Durchführung durch den Beschluss legitimiert wird.
- Priorisierung durch den Kreis: Die Kreisverwaltung prüft den Antrag und leitet ihn an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) weiter. Der Beschluss ist die Grundlage für die Einplanung in die Prioritätenliste des Landes. Pro Landkreis können maximal zwei Ortsgemeinden in 2027 als Schwerpunktgemeinde anerkannt werden. Daher macht die Bewerbung für unsere Ortsgemeinde Sinn, da wir in den nächsten Jahren förderfähige Maßnahmen in der Dorferneuerung umsetzen möchten.
Top 4) Beratung und Beschlussfassung Anpassung des Pachtzinses der gemeindlichen Flächen
Der Erste Beigeordnete der Ortsgemeinde stellte die weiteren Erkenntnisse aus den Sitzungen des Pachtausschusses vor. Dem Ausschuss gehören die Mitglieder J. Altgeld, N. Ladewig, A. Reinhardt und H. Winter an. Die Aufgaben des Ausschusses bestehen darin, die Verpachtung gemeindeeigener Flächen systematisch vorzubereiten, dem Gemeinderat fundierte Empfehlungen zu übermitteln sowie die Erfassung und Digitalisierung aller Gemeindegrundstücke einschließlich der zugehörigen Pachtverhältnisse voranzutreiben. Ziel ist ferner die Überführung sowohl genutzter als auch bislang nicht verpachteter Flächen in neue Pachtverträge, die Aktualisierung der Vertragswerke mit Blick auf eine fortlaufend einfachere Anpassbarkeit, die Angleichung der Pachtpreise an das aktuelle Preisniveau sowie allgemeine Einnahmesteigerungen für die Gemeinde bei gleichzeitiger Stärkung des kommunalen Zusammenhalts.
Herr Winter erläuterte in seiner Präsentation den Zwischenstand der Potenzialanalyse, insbesondere zu den Fragestellungen „Anpassung des Pachtzinses an den Durchschnitt“ und „nicht verpachtete Grundstücke“. Demnach haben drei Pächter aus dem landwirtschaftlichen Bereich zusammen insgesamt mehr als 51 Hektar Gemeindefläche übernommen. Der ermittelte durchschnittliche Pachtzins liegt bei etwa 46 Euro pro Hektar. Zum Vergleich wurde darauf hingewiesen, dass der durchschnittliche Pachtzins im Westerwald bei rund 64 Euro pro Hektar liegt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass circa 10 Hektar landwirtschaftlich bewirtschaftet werden, obwohl für diese Flächen bislang keine formellen Pachtverhältnisse bestehen. Zudem wurden die Pächter der Kleinflächen (privat) mit einer Anzahl von 33 benannt. Hier liegt der durchschnittliche Pachtpreis bei 19 €/a. Auch in diesem Bereich ist eine Anpassung erforderlich. Die Gegenüberstellung des Ist-Zustandes vor der Aktualisierung der Pachtpreise mit dem Soll-Zustand nach der Anpassung ergibt einen überlegenswerten Ansatz für die Preisangleichung. Im nächsten Schritt sollen die Pachtpreise für die Pächter der Kleinflächen angepasst werden. Außerdem sollen die drei Landwirte zu einem Gespräch eingeladen werden, um eine Verständigung über die Anpassung der Pachtpreise zu erreichen. Der Tagesordnungspunkt „Beratung und Beschlussfassung: Anpassung des Pachtzinses der gemeindlichen Flächen“ wird daher auf eine der nächsten Gemeinderatssitzungen vertagt.
Top 5) Beratung und Beschlussfassung Annahme von Zuwendungen im Sinne von § 94 Abs. 3 GemO
Beschlussvorschlag: Der Annahme der Zuwendung von Herrn Erik Kämpgen über den Betrag in Höhe von 200 Euro zur finanziellen Unterstützung für die Verpflegung der Teilnehmenden beim am 25. April 2026 durchgeführten Waldbegang. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde. Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 6) Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
- PV Freiflächenanlage
Auf Grundlage einer von der Verbandsgemeinde Hachenburg in Auftrag gegebenen und im Jahr 2023 durchgeführten Potenzialanalyse zur Ermittlung geeigneter Standorte für PV-Freiflächenanlagen in der Verbandsgemeinde Hachenburg stellte die Gemeinde Steinebach an der Wied im Januar 2024 einen Antrag auf Aufnahme entsprechender Flächen in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde. Die Analyse wurde von der Fachfirma Freilandplanung Diefenthal aus Moschheim erstellt. Bewertet wurden Flächen unter Berücksichtigung harter und weicher Restriktionen. Nach dem Ausschluss der Restriktionen – insbesondere Siedlungs- und Verkehrsflächen, Waldflächen, Gewässer, Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsteile, Kompensationsflächen, gepachtete Flächen der Naturschutzverwaltung, Maßnahmeflächen für das Naturschutzmanagement, pauschal geschützte Biotope, Vorrangflächen für Landwirtschaft und Rohstoffabbau, Bereiche des Hochwasserschutzes sowie Wasserschutzgebiete – ergaben sich mögliche Potenzialflächen für PV-Freiflächenanlagen. Bei der Darstellung der Potenzialflächen auf öffentlichen Flächen ohne Betroffenheit durch Restriktionen wurde auch eine Offenlandfläche im Ortsteil Langenbaum im Bereich „In den Weihern” ausgewiesen. Im Juni 2025 hat der Verbandsgemeinderat jedoch durch Beschluss den Bestrebungen einiger Ortsgemeinden, weitere Sondergebiete für PV-Freiflächenanlagen auszuweisen, eine Absage erteilt. Ausschlaggebend war die mehrheitliche Auffassung, keine produktiven Agrar- und Forstflächen mehr für Solarparks in Anspruch nehmen zu wollen. Alle Anträge der Ortsgemeinden auf Änderung des Flächennutzungsplans fanden daher keine Zustimmung. Ausschlaggebend für diese Positionierung war auch die Kommunalwahl 2024: Der bis Mai 2024 amtierende Verbandsgemeinderat vertrat eine andere Haltung als der neu gewählte Rat. Als grundsätzlich geeignet wird hingegen die Fläche des ehemaligen Sportplatzes in der „Kalberbitz“ erachtet. Dort könnte eine PV-Freiflächenanlage von etwa 1,5 Hektar entstehen, ohne dass weitere Flächen versiegelt werden müssten, da der Sportplatz seit Jahrzehnten brachliegt. In der nächsten Gemeinderatssitzung wird das Thema erneut aufgegriffen, ob die Ortsgemeinde den Antrag auf Aufnahme in den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde nochmals stellt.
- Planentwurf Schmidthahner Wies
In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 15. April 2026 wurde der Planentwurf zur Ersterschließung „Schmidthahner Wies“ von Frau Velten und Herrn Hüsch von der VG‑Bauverwaltung vorgestellt. Zugegen waren auch die betroffenen Grundstückseigentümer. Zunächst blieben zwei vom Entwurf abweichende Ausführungsfragen offen: die Gestaltung des seitlich abschließenden Bordsteins der Straße sowie die Bauweise der Einfahrtstrichter zu den beiden Querstraßen (Pflaster- oder bituminöse Bauweise). Beide Punkte konnten im Verlauf der Sitzung einvernehmlich geklärt werden. Der Gemeinderat stimmte dem vorgelegten Planentwurf zu und erteilte den Auftrag zur Umsetzung des Straßenbaus. Nach Rücksprache mit der Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Hachenburg ist, sofern die Ausschreibungen ab Mitte Mai erfolgen und es zu keinen Verzögerungen bei der Ausführung kommt, mit einem Abschluss der Baumaßnahme bis Ende September zu rechnen ist, Dieses zeitliche Ziel war ein wesentliches Entscheidungskriterium für die Zustimmung des Rates, da das Vorhaben noch in diesem Jahr realisiert werden soll und nicht erst im folgenden Frühjahr.
- Pflasterarbeiten Grillhütte
Der Vorsitzende informierte darüber, dass am Samstag, den 9. Mai das Pflaster am Vorplatz der Grillhütte in Schmidthahn aufgenommen wird und in der folgenden Woche — am 11., 12. und 13. Mai — von der Firma Moritz neu verlegt wird. Im Zuge der Arbeiten werden zudem Leerrohre für Elektrik und Wasser unterhalb des Pflasters mitverlegt, um bei festlichen Situationen, beispielsweise dem Einsatz eines Thekenwagens, kurzfristig anschließen zu können.
- Wiederkehrende Beiträge
Es wurde ein Zeitungsartikel verlesen, der die geplante Änderung der Straßenausbaubeiträge in Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat. Demnach haben sich CDU und SPD im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf einen Plan zur schrittweisen Abschaffung der Beiträge geeinigt. Vor dem Hintergrund, dass der Ausbau der Burgstraße für das Jahr 2027 vorgesehen ist, hat die Gemeindeverwaltung beraten, wie auf die neue Situation zu reagieren ist und ob das Vorhaben gegebenenfalls zu verschieben ist.
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Auf Antrag des Vorsitzenden wurde die Sitzung um 20.48 Uhr unterbrochen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Frau Gisela Wülffing aus dem Zuhörerraum merkte an, dass die Situation der Kanalisation im Kreuzungsbereich Burgstraße / Am Wassergraben bereits vor etwa neun Jahren im Rahmen einer Ortsbegehung als nicht optimal bewertet worden sei. Die damals anwesenden Fachleute hätten empfohlen, die Rohre im Zusammenhang mit einer Sanierungsmaßnahme der Burgstraße zu überarbeiten. Sitzungseintritt: 20.53 Uhr
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- Zuwendung Dorferneuerungskonzept
Für das 2022 gestartete Dorferneuerungsprogramm erhält die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied von der Kreisverwaltung eine Zuwendung in Höhe von 9.000,00 € mit der Zweckbestimmung „Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts“. Als zuwendungsfähige Gesamtkosten lagen 15.420,00 € zugrunde
- Projekt „Orangene Bank“
Beigeordneter Rüdiger Lange, der die Bürgermeisterdienstbesprechung am 16. April 2026 besuchte, berichtete anhand einer PowerPoint-Präsentation über das Projekt „Orangene Bank“. Hintergrund sind die weiterhin hohen Fallzahlen häuslicher Gewalt: Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 265.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt, davon etwa 70 bis 73 Prozent Frauen. Bundesweit existieren rund 400 Einrichtungen, in denen Frauen und Kinder Zuflucht finden können; jährlich suchen über 13.000 Frauen Schutz in Frauenhäusern. Vor diesem Hintergrund wurde dazu aufgerufen, das Projekt „Orangene Bank“ zu unterstützen. Mit der „Orangenen Bank“ setzt die Gemeinde ein sichtbares Zeichen gegen Gewalt, zeigt eine klare Haltung, dass Gewalt nicht toleriert wird, und sendet ein positives Signal nach außen. Gleichzeitig dient die Bank der Sensibilisierung der Bevölkerung, da sie im Alltag – etwa am Bürgerhaus, an Wanderwegen oder auf Spielplätzen – präsent ist und zum Nachdenken anregt, ohne belehrend zu wirken. Ein konkreter Mehrwert entsteht zudem für Betroffene, da an der Bank Notrufnummern und lokale Hilfsangebote gut sichtbar angebracht werden können und so ein niederschwelliger Zugang zu Hilfe entsteht. Unter der Leitbotschaft „Wir schauen hin!“ und dem Motto „Mit einer orangenen Bank setzen wir ein starkes Zeichen für Respekt, Schutz und Zusammenhalt – eine kleine Maßnahme mit großer Wirkung“ bestand Einigkeit darüber, dass die Ortsgemeinde das Projekt unterstützt, weil es präventiv wirken und durch Sichtbarkeit langfristig Gewalt vorbeugen kann. Zur Umsetzung sollen drei Bänke aufgestellt bzw. vorhandene Bänke orange gestrichen werden. Am Dorfplatz „Rickse Eck“, am Dorfplatz in Schmidthahn und am Brunnenplatz in Langenbaum. Zudem werden an der Bank Kontaktinformationen zu Hilfsangeboten und Notrufnummern angebracht.
- Überdachte Ruhebank
Die überdachte Ruhebank vor der Grillhütte in Schmidthahn wurde in der Kalenderwoche 14 seitens des Forstamtes gerichtet. Angedacht ist zudem, eine weitere überdachte Ruhebank im Bereich des „Wiesenwehr“ am Skulpturenweg zu positionieren, um auch dort eine Verweilstätte für Wandernde und Spaziergänger zu schaffen, da die vorhanden Sitzbankgarnitur stark verwittert ist und auf lange Sicht ausgetauscht werden muss. Weiterhin ist vorgesehen, im Bereich des „Steinchen“ eine Relaxliege aufzustellen, um einen zusätzlichen Ort der Ruhe zu schaffen, von dem aus der Blick auf den „Hundsbaum“ und das Wiedbachtal genossen werden kann. Entsprechende Haushaltsmittel sind hierfür eingestellt.
- Anschaffung Kühlschrank
Für den kleinen Vereinsraum im Untergeschoss des DGH wurde ein neuer Kühlschrank angeschafft. Die Lieferung erfolgt voraussichtlich in der KW 21.
- Der Vorsitzende berichtete, dass im Einfahrtstrichter des Neubaugebietes „Vordere und Mittlere Bitz“ noch ein Grundstücksankauf zu tätigen ist. Hierfür ist es erforderlich, das betreffende Grundstück zuvor vermessen zu lassen.
- Baumfällung
Herr Martin Ax berichtet über die Fällung einer Birke, deren Wurzelwerk in die Kanalisation eingewachsen war. Zudem hatten die herabfallenden Blätter wiederholt zu Ärgernissen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke geführt. Er verwies auf § 39 Abs. 5 BNatSchG, wonach es verboten ist, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Da die betroffene Birke auf einer gärtnerisch genutzten Grundfläche steht, ist ihre Beseitigung ganzjährig zulässig, sofern die artenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere § 44 BNatSchG (Schutz von Fortpflanzungs- und Ruhestätten). Vor einer Fällung ist daher zu prüfen, dass keine belegten Nist- oder Quartierstandorte (z. B. von Vögeln oder Fledermäusen) betroffen sind und keine sonstigen artenschutzrechtlichen Verbote ausgelöst werden.
Nichtöffentlicher Teil
Top 7) Verschiedenes / Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
-Grundstücksangelegenheiten
Der Vorsitzende berichtete über den Verkauf von einem Grundstück mit Gebäude, bei denen von dem gemeindlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht wurde bzw. auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde.
Steinebach an der Wied, den 08.05.2026
Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister