Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 06.08.2025

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 06.08.2025, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.35 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Schriftführer: Jürgen Hebel

Jens Altgeld
Volker Hild
Martin Fandler
Nadine Ladewig
Karsten Müller
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt

Es fehlten:
Christof Schumacher
Christian Meutsch
Martin Ax

Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde

  2. Beratung und Beschlussfassung

    Änderung des Bebauungsplanes „Schmidthahner Wies“

  3. Verschiedenes / Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Verschiedenes/ Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten

    • Grundstücksverkauf

Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben.

Öffentlicher Teil

Top 1) Einwohnerfragestunde
Ratsmitglied Martin Fandler wies auf den schmalen Fußweg hin, der parallel zu einem Teilstück der K24 im Bereich Dreifelder Weiher verläuft. Dieser Weg ist mittlerweile nahezu zugewachsen und kaum noch begehbar. Um diesen Missstand zu beheben, wird der Vorsitzende Kontakt mit Frau Effert von der Westerwald-Touristik aufnehmen, um geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit des Weges zu erörtern.

Herr Bernd Uptmoor informierte über den aktuellen Stand des Huteweide-Projekts am Hundsbaum. In seinem Vortrag erläuterte er die Veränderungen, die sich bisher durch die Auflichtung der Bestandsflächen ergeben haben. Die Entwicklung der Weideflächen hat maßgeblichen Einfluss auf die Vegetation genommen. Durch die Förderung der Biodiversität wurde ein neuer Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren geschaffen, die von der Offenlegung der Flächen profitieren. Zudem hob Herr Uptmoor die ästhetischen Veränderungen des Landschaftsbildes hervor, die zu einer erhöhten visuellen Vielfalt in der Umgebung geführt haben. Nachdem nun die erste Beweidungsperiode erfolgreich abgeschlossen ist, steht im nächsten Schritt die Überprüfung an, inwieweit eine weitere Beweidungsphase sinnvoll wäre.

Eine Dorfbewohnerin brachte ihre Bedenken bezüglich eines Grundstücks im Ortsteil Schmidthahn zur Sprache. Sie wies darauf hin, dass eine Hecke den Gehweg überwuchert und somit eine Nutzung des Bürgersteigs an dieser Stelle unmöglich macht, was Fußgänger zwingt, auf die Straße auszuweichen. Darüber hinaus machte sie auf ein Fahrzeug aufmerksam, das dauerhaft auf dem Bürgersteig parkt. Diese Situation beeinträchtigt nicht nur die Sicherheit der Fußgänger, sondern stellt auch eine potenzielle Gefährdung dar.

Top 2) Beratung und Beschlussfassung
Änderung des Bebauungsplanes „Schmidthahner Wies“

Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, den Bebauungsplan „Schmidthahner Wies“ dahingehend zu ändern, dass die externe Ersatzmaßnahme E1 im Bereich Flur 6, Flurstücke 256 und 257 (teilweise) zukünftig aus dem Bebauungsplan entlassen wird und stattdessen eine neue Kompensationsfläche auf dem Grundstück Flur 5, Flurstück 19 (teilweise) in den Bebauungsplan aufgenommen wird, da die bisherige Fläche zukünftig Teil eines „Hutewald-Projektes“ sein soll. In diesem Zusammenhang wird beschlossen, dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „Schmidthahner Wies“ zuzustimmen.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Daten verfügbar sind, abgesehen.

Auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung bzw. vorgezogene Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanunterlagen gemäß § 3 Abs. 2

BauGB für die Dauer eines Monats im Internet zu veröffentlichen. Als weitere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit sollen die Planunterlagen im identischen Zeitraum öffentlich ausgelegt werden. Gleichzeitig sind die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Top 3) Verschiedenes / Bekanntgaben

Der Antrag auf die Einführung von Erdwiesengräbern wurde erneut eingehend erörtert. In diesem Zusammenhang fand eine Gegenüberstellung der Gebühren aus anderen Ortschaften der Verbandsgemeinde Hachenburg statt. Des Weiteren wurden mögliche Standorte auf dem Friedhof in Steinebach besprochen. Zu diesem Zweck wird ein Besichtigungstermin mit der Planerin Frau A. Pithahn vereinbart. Die erforderliche Friedhofssatzung wird für eine der kommenden Sitzungen vorbereitet.

Über die momentanen Baumaßnahmen in der Gemeinde wurde anhand von Bildmaterial informiert. Im Einzelnen sind dies:

  • Kindergartenumbau

  • Ersterschließung „Im Mühlengarten“

  • Umgestaltung Friedhof

  • Sanierung des Parkplatzes am DGH

Es wurde ein erneutes Nutzungskonzept sowie ein Belegungsplan für den geplanten Kunstrasenplatz in der Burgstraße vorgestellt, die von der ADD gefordert wurden. Dieser Kunstrasenplatz soll Förderungen im Rahmen der Maßnahme „Land in Bewegung“ erhalten. Im Rahmen der aktuell in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied laufenden Dorfmoderation fanden moderierte Workshops zu verschiedenen Themen statt, u. a. ein Workshop zum Thema „Kinder und Jugendliche". Im Rahmen dieses Workshops stellte man fest, dass der vorhandene Bolzplatz in der „Burgstraße“ kein ganzjähriges bespielen ermöglicht, für welches aber ein Bedarf sowohl auf der Ebene von Kindern und Jugendlichen als auch von allen weiteren sportbegeisterten Bürgerinnen und Bürgern besteht.

Daraus entstand die Idee, für das Vorhaben, den vorhandenen Bolzplatz in ein kleines Kunstrasenspielfeld umzubauen, welches sowohl für spontane Spiele, aber vor allem auch für regelmäßig geplante Aktivitäten genutzt werden kann. Unteranderem soll an einzelnen Sonntagen durch die Ortsgemeinde ein Familientag mit verschiedenen Spielaktivitäten veranstaltet werden. Durch die unterschiedlichen und zahlreichen Interessengruppen ist eine nachhaltige Nutzung dieses Kunstrasenspielfeldes jederzeit sichergestellt. In Steinebach hat sich eine Kinder Fußballgruppe mit einem DFB-Lizenzierten Fußballtrainer gegründet, welche das Spielfeld mehrmals pro Woche für Trainingseinheiten nutzen möchte. Hinzu werden quartalweise Sportveranstaltungen wie beispielsweise Turniere oder Fußballcamps durchgeführt, die von ehrenamtlichen Helfern organisiert werden.

Ein wesentlicher Ankernutzer wird zudem die in der Ortsgemeinde Steinebach ansässige Kindertagesstätte sein, die das Spielfeld mehrmals wöchentlich für verschiedene Bewegungsangebote nutzen wird. Auf diese Weise wird bereits den Jüngsten die Bedeutung und der Stellenwert von Sport und Bewegung vermittelt. Diese frühen Erfahrungen werden mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinnen, da digitale Angebote die Freizeitgestaltung immer stärker prägen. Das Spielfeld stellt somit eine attraktive und jederzeit zugängliche Alternative zu diesen Angeboten dar. Die Fußballgruppe „Alte Herren“ bestehend aus ehemaligem Fußballer der Ortsgemeinde Steinebach, beabsichtigen einmal die Woche einen Fußballabend zu veranstalten. Hierfür bietet das Spielfeld eine ganzjährige Nutzungsmöglichkeit.

Die geplanten Straßenbaumaßnahmen 2026 sind: Ersterschließung „Schmidthahner Wies“ und Sanierung „Burgstraße“.

Der Vorsitzende informierte über den Termin, der am 28. Juli 2025 mit dem Mediator Herrn Rolof stattfand, um die Problematik des schadhaften Außenputzes am Dorfgemeinschaftshaus (DGH) zu erörtern. Im Rahmen dieses Treffens, an dem verschiedene Firmen, die am Bau des DGH beteiligt waren, teilnahmen, wurde eine Dokumentation der zuvor eingesetzten Gipsmarken erstellt. Bei der anschließenden Bauteilöffnung wurden die betroffenen Bereiche eingehend begutachtet. Nach einer eingehenden Beratung einigten sich die beteiligten Firmen darauf, sich aus Kulanz an der Sanierung des Gebäudes zu beteiligen, die voraussichtlich im Jahr 2026 erfolgen wird.

Es wurde über einen möglichen Ankauf von 2 Grundstücken aus privater Hand wurde informiert.

Nichtöffentlicher Teil

Top 4) Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/nichtöffentlicher Angelegenheiten
Der Vorsitzende berichtete über den Verkauf von einem Grundstück, bei dem von dem gemeindlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht wurde bzw. auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde.

Steinebach an der Wied, den 07.08.2025

Jürgen Hebel
Ortsbürgermeister