Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2026

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 08.07.2026, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.35 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter; Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordnete: Nadine Ladewig
Schriftführer: Jürgen Hebel

Jens Altgeld
Volker Hild
Martin Fandler
Karsten Müller
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt

Es fehlten:
Martin Ax
Christof Schumacher

Tagesordnung

Öffentlicher Teil:

  1. Beratung und Beschlussfassung
    Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 36 BauGB seitens der Ortsgemeinde. Vorhaben: Zulassung eines BV im Innenbereich

  2. Beratung und Beschlussfassung
    Ermächtigung zur Auftragsvergabe der Maßnahmen im Rahmen des RZN-Förderprogramms

  3. Verschiedenes / Bekanntgaben

  4. Einwohnerfragestunde

Nichtöffentlicher Teil

  1. Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Anschaffung 20 Fuß Seecontainer

  2. Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten

Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates wurde festgestellt. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung wurden nicht gestellt.

Öffentlicher Teil

Top 1) Beratung und Beschlussfassung Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 36 BauGB seitens der Ortsgemeinde. Vorhaben: Zulassung eines BV im Innenbereich

Das Einvernehmen gem. § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 36 BauGB Abs. 1 wird seitens der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied hergestellt.

Vorhaben:
Zulassung eines BV im Innenbereich

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Hier:
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage, bei welcher noch keine Angaben zu den Abmessungen des Gebäudes getätigt werden. Ein zukünftiges Vorhaben muss sich in die Umgebung einfügen. Die Anzahl von Wohneinheiten spielt zur Beurteilung keine Rolle. Die angegebenen Stellplätze sind nur beispielhaft eingezeichnet.

Erläuterung:
An dem TOP nahmen der Bauherr (BH) und Frau Christiane Kempf, FB5 VG-Hbg (Bauamt, BA) teil.

  1. GR: Die umliegende Bebauung weist keine Mehrfamilienhäuser mit Mietnutzung auf und wird generell kritisch gesehen. Im Eigentum befindliche Häuser werden i.d.R. besser gepflegt und das Potential für Nachbarschaftstreit ist geringer. BH: Die Immobilie soll max. 4WE erhalten, wobei eine Wohnung für Eigennutzung vorgehalten werden soll. Im EG sind Wohnungen für alleinstehende, ältere Bewohner Steinebachs denkbar, für die ihre Häuser zu groß und teuer sind, aber ortsgebunden bleiben wollen. Die Wohnungsgrößen sollen auf etwa 95m² begrenzt werden, um auch die Zielgruppe besserverdienender Paare oder Familien mit max. 1 Kind anzusprechen. Ziel ist eine möglichst geringe Fluktuation und hohe Intergration. BA: Die Anzahl der WE kann nur durch einen Bebauungsplan begrenzt werden. Ein solcher B-Plan ist teuer, langwierig, hindernisreich und hätte auf bereits geplante Projekte (wie diese) keinen Einfluss. Im Übrigen werde unter den gegebenen Umständen die Anzahl der WE über den Stellplatznachweis (1,5Stk/WE) und über die mögliche Kubatur des Gebäudes begrenzt.

  2. GR: Die umliegende Bebauung weist meist traufständige Häuser auf und der direkte Nachbar (Schulstraße 7) bestimmt eine Gebäudeflucht parallel zur Schulstraße. BA: Damit die genannten Punkte für ein Genehmigung relevant werden können, muss ein Straßenzug über viele (etwa 10-15), gleichartige Häuser verfügen. Hier ist von einer sog. „Erbsenbebauung“ auszugehen, deren Inhomogenität viel Spielräume für die Positionierung des Gebäudes innerhalb des Grundstückes zulässt. Das gilt auch für die Dachform, d.h. zulässig seien nahezu alle Dachformen. Auch in der Materialwahl oder Farbgestaltung seien keine Einflussmöglichkeiten seitens der Gemeinde möglich.

  3. GR: Die Maßgabe lt. Gesetz sei…“sich nach Art und Umfang in die nähere Bebauung einzufügen.“ BA: Das bedeute lediglich Kubatur, First- und Traufhöhen dürfen sich nicht von der Umgebungsbebauung abheben. Mit Art sei nur die Art der Nutzung als Wohngebäude gemeint, wobei hier auch zusätzlich Ladenlokale genehmigungsfähig seien.

  4. GR: Die in der Präsentation dargestellten Umrisse eines Baukörpers weisen eine augenscheinliche Dreigeschossigkeit auf. Zwei Vollgeschosse für EG und OG, sowie ein ausgebautes DG lassen den Baukörper massiv und übermächtig wirken. Die relative Nähe zur Straße beeinträchtigt so das Gesamtbild des Straßenzuges. BA: Die nötigen Abstandsflächen, Trauf- und Firsthöhen, sowie GRZ blieben gewahrt, von daher sei dies genehmigungsfähig. BH: Da er sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festlegen könne, ob er 3 oder 4WE auf dem Grundstück realisieren wolle, habe er in der Präsentation lediglich eine mögliche Ausdehnung des Baukörpers darstellen wollen.

An dieser Stelle der lebhaften Diskussion wurden die Grenzlinien der Parteien deutlich. Auf mehrfache und bestimmte Nachfrage seitens des GR machte der BH deutlich, dass ihm sehr an einem hochwertigen Gebäude liege, was sich sowohl gestalterisch als auch von der Nutzung her, in die ihm liebe Dorfstruktur harmonisch einfügen solle. Es werden nicht mehr als 3-4WE realisiert. Bei der Entscheidung für 3WE komme ein dreigeschossiger Baukörper mit drei übereinander angeordneten Wohnungen in Betracht, der dann aber auch auf wesentlich weniger als die angenommenen 245m² Grundriss Platz fände und deutlich von der Schulstraße zurückstehen könne. Bei einer Entscheidung für 4 WE sei ein Grundriss für je zwei Wohnungen pro Geschoss sinnvoll. Hier seien die genannten 245m² BGF eine gute Größe und eine Zweigeschossigkeit absolut ausreichend, für die Wirkung des Gebäudes gefälliger und somit auch Gegenstand der weiteren Planung. Die in der Präsentation aufgezeigten Beispiele für die Wahl der Baumaterialien und die Art der geplanten Begrünung gäben ein weiteres Zeugnis der Verbundenheit des BH mit der dörflichen Struktur in Steinebach. Der BH wolle dieses Haus über einen langen Zeitraum im Eigentum behalten und die Voraussetzungen für eine bestmögliche Integration in die Dorfstruktur schaffen.

Unter den genannten Zugeständnissen zeigte sich der GR gerne für eine weitere gute Zusammenarbeit bereit.

Das Vorhaben liegt innerhalb des Ortes, jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (=Zulässigkeit von Vorhaben „innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile“). Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Top 2) Beratung und Beschlussfassung Ermächtigung zur Auftragsvergabe der Maßnahmen im Rahmen des RZN-Förderprogramms

Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms ´´Regionales Zukunftsprogramm – Regional. Zukunft. Nachhaltig. in Rheinland-Pfalz´´ (RZN) unter Einhaltung der geltenden Vergaberichtlinien auszuschreiben.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Aufträge der im RZN-Förderprogramm vorgesehenen Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, vorbehaltlich der Genehmigung des jeweils geltenden Haushaltsplans und nach erfolgter Ausschreibung durch die Verwaltung, an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.

Begründung:
Das Regionale Zukunftsprogramm „Regional. Zukunft. Nachhaltig“ des Landes Rheinland-Pfalz (RZN) stellt seit dem 1. März 2025 insgesamt 200 Millionen Euro bereit, um strukturschwache Kommunen nachhaltig zu stärken. Gefördert werden Investitionen insbesondere in Klimaschutz, Infrastruktur, Daseinsvorsorge und sozialen Zusammenhalt mit dem Ziel, Strukturdefizite abzubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse zu sichern.

Hierzu stellt die Verbandsgemeinde Hachenburg den Ortsgemeinden mit Weiterleitungsbescheid vom 21.01.2026 einen einwohnerschlüsselbezogenen Anteil der Fördermittel für eigene Maßnahmen zur Verfügung.

Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied beabsichtigt, im Rahmen dieses Programms förderfähige Maßnahmen zu realisieren. Die Umsetzung hat spätestens bis zum 31.12.2028 zu erfolgen.

Um die Förderbedingungen einzuhalten und den Ablauf fristgerecht und effizient gestalten zu können, ist es erforderlich, den Ortsbürgermeister mit den notwendigen Entscheidungs- und Handlungskompetenzen auszustatten. Die Ermächtigung dient der reibungslosen Durchführung der notwendigen Vergabeverfahren für die nachfolgend im Förderantrag berücksichtigten und genehmigten Maßnahmen:

Maßnahmen-Nr. | Maßnahmenbezeichnung
027/1 | Bandensystem für Minispielfeld und zusätzlich ein Basketballfeld
027/2 | Anschaffung E-Pritschenwagen Doka
027/3 | Smartbench und Waldsofas

Sollten, durch die Ortsgemeinde nachträgliche Änderungen der Maßnahmen in Betracht kommen, sind diese vorbehaltlich der Genehmigung des im Förderprogramm notwendigen Änderungsantrags (Ausschlussfrist 31.12.2026) gesondert zu beschließen. Der Vergabeprozess erfolgt unter Einhaltung des geltenden Vergaberechts bzw. der einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts nach VOB/A und VV „öffentliches Auftragswesen RLP“ i. V. m. UVgO. Durch diesen Beschluss wird gewährleistet, dass die Maßnahmen rechtssicher, wirtschaftlich und im Einklang mit den Förderzielen des RZN umgesetzt werden können.

Die entsprechenden Mittel sind bzw. werden im jeweils geltenden Haushaltsplan Veranschlagt und gelten vorbehaltlich dessen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht. Maßgeblich ist dabei der Haushaltsplan des Haushaltsjahres, in dem die jeweilige Maßnahme veranschlagt ist.

Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Top 3) Verschiedenes / Bekanntgaben

Die Spielplatzprüfung für die gemeindeeigenen Spielplätze im Jahr 2026 wurde abgeschlossen. Bei der technischen Begutachtung zeigte sich, dass sämtliche Spielgeräte in einem ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand sind. Beanstandungen gab es jedoch beim Fallschutz. Die vorgefundenen Hackschnitzel entsprechen in Teilen nicht den geforderten Korngrößen und müssen deshalb ausgetauscht werden. Zur Gewährleistung der Sicherheit der Spielplatznutzer ist eine fachgerechte Entfernung der nicht-konformen Hackschnitzel sowie die Lieferung und Einbringung einer normgerechten Fallschutzschicht zeitnah durchzuführen.

Henry Winter berichtete über das letzte Treffen in Merkelbach, das unter anderem den Beitritt der Gemeinden der Verbandsgemeinde Hachenburg zur AöR zum Thema hatte. An dem Termin nahmen Vertreter der Gemeinden teil, die Eigentümer der Potenzialflächen sind, auf denen die Windenergieanlagen geplant sind. Von der Verbandsgemeinde Hachenburg waren Herr Dörner und Herr Oettgen anwesend.

Der Vorsitzende informierte über die Lieferungen des Vorbaus der Grillhütte in Schmidthahn, des Waldsofas für den Weg unter dem „Steinchen“ sowie der überdachten Sitzgarnitur am Skulpturenweg. Er wies außerdem darauf hin, dass die beiden überdachten Sitzgarnituren aus Mitteln des RZN‑Programms gefördert werden. Die Lieferungen sind für die Kalenderwochen 29 und 30 vorgesehen.

Es wurde besprochen, die RZN‑Mittel für die Anschaffung von Akku‑Geräten für unseren Bauhof einzusetzen. Dabei wurden die Vorteile der elektrischen Geräte gegenüber benzinbetriebenen Geräten, insbesondere Emissionsreduktion, Lärmminimierung und geringerer Wartungsaufwand, hervorgehoben. Außerdem ging es um die Auswahl geeigneter Gerätekategorien und die Abstimmung mit dem vorhandenen Ladeinfrastrukturkonzept. Weiterhin sollen Fördermittel aus Kapitel 2 für die Bushaltestelle in Schmidthahn verwendet werden. Geplant ist, die seitliche Böschung zu pflastern, um einen behindertengerechten Zugang zum Häuschen zu schaffen. Voraussetzung für die Umsetzung ist die Zustimmung der zuständigen Genehmigungsbehörde.

Für die bevorstehende Landratswahl wurden über die OrtsApp Mitglieder für den Wahlvorstand gesucht. Bereits am zweiten Tag nach der Veröffentlichung hatten sich ausreichend viele Mitbürger gemeldet, die ihre Bereitschaft zur Mitwirkung erklärt hatten.

Der Stand des Grundstücksankaufs für den Einfahrtstrichter von der Hachenburger Straße zum Neubaugebiet „Vordere und Mittlere Bitz“ wurde erläutert. Dabei wurde insbesondere über die Ergebnisse des Vermessungstermins, die Unterzeichnung durch die Erbengemeinschaft sowie die Weiterleitung der Unterlagen an das Katasteramt und das Liegenschaftsamt berichtet.

Die beiden bestellten Poller für den Verbindungsfußweg „Im Mühlengarten“ und „Mühlenweg“ sind angeliefert worden. Unser Gemeindearbeiter wird die Poller in der Kalenderwoche 29 montieren. Hintergrund: Die Poller sollen den motorisierten Durchgangsverkehr auf dem Fußweg einschränken und das Befahren der angrenzenden Privatgrundstücke verhindern. In der Vergangenheit wurden die Grundstücke bereits befahren, wodurch Spurrillen entstanden sind. Mit der Maßnahme sollen die Grünflächen geschützt werden.

Projekt „Orangene Bank“: Nach Steinebach und Schmidthahn ist nun auch eine orangene Bank in Langenbaum fertiggestellt. Die Maßnahme wurde unter der Leitung des Ratsmitglieds Martin Fandler gemeinsam mit engagierten Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern aus Langenbaum umgesetzt. Eine Veröffentlichung in der OrtsApp erfolgt nach Einreichung von Fotomaterial von Herrn Fandler.

Der Vorsitzende informierte darüber, dass Herr Christof Schumacher sein Mandat als Mitglied der Verbandsversammlung des Kita-Zweckverbands niedergelegt hat. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass in der nächsten Gremiensitzung im August Neuwahlen für die vakante Stelle stattfinden werden.

Das Beweidungsprojekt am Hundsbaum tritt in eine neue Phase ein. Bislang wurden auf den Flächen Zebu-Rinder des Hofes Salzberg eingesetzt, um die Offenlandschaft zu erhalten und einer Verbuschung entgegenzuwirken. Inzwischen sind die Rinder jedoch auf eine andere Weidefläche umgetrieben worden. Für einen Zeitraum von etwa drei Wochen übernehmen nun rund 140 Ziegen und 40 Schafe diese Aufgabe.

Top 4) Von der Einwohnerfragestunde wurde kein Gebrauch gemacht.

Nichtöffentlicher Teil

Top 5) Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Anschaffung 20 Fuß Seecontainer

Top 6) Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten

  • Grundstücksangelegenheiten

  • Demografische Entwicklung im Einzugsgebiet der Kindertagesstätte Dreilindenstein

Steinebach an der Wied, den 13.07.2026

Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister