Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2026

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 09.06.2026, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.10 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordnete: Nadine Ladewig
Schriftführer: Jürgen Hebel

Jens Altgeld
Martin Ax
Martin Fandler
Nadine Ladewig
Karsten Müller
Christian Meutsch
Anja Reinhardt
Christof Schumacher

Es fehlten:
Volker Hild
Henning Nicodemus

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde

  2. Beratung und Beschlussfassung
    Auftragsvergabe Überdachung Vorplatz Grillhütte Schmidthahn

  3. Beratung und Beschlussfassung
    Auftragsvergabe Anschaffung einer überdachten Sitzgarnitur

  4. Beratung und Beschlussfassung
    Festlegung des Bauprogramms für die erstmalige (endgültige) Herstellung der Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“

  5. Beratung und Beschlussfassung
    Ermächtigung zur Auftragsvergabe Endausbau „Schmidthahner Wies“

  6. Wahl eines Rechnungsprüfungsausschussmitglied

  7. Beratung und Beschlussfassung
    Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 36 BauGB seitens der Ortsgemeinde. Vorhaben: Erweiterung durch 2 Dachgauben

  8. Beratung und Beschlussfassung
    Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 36 BauGB seitens der Ortsgemeinde. Vorhaben: Zulassung eines BV im Innenbereich

  9. Beratung und Beschlussfassung
    Widmung der Straße „Im Mühlengarten“

  10. Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten

Nichtöffentlicher Teil

  1. Beratung und Beschlussfassung
    Auftragsvergabe Anschaffung einer Relaxliege

  2. Beratung und Beschlussfassung
    Auftragsvergabe Anschaffung von 2 Geschwindigkeitsmessanlagen

  3. Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten

Im Anschluss an die Gemeinderatssitzung findet die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt

  1. Wahl des Rechnungsprüfungsausschussvorsitzenden

Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates wurde festgestellt. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung wurden nicht gestellt

Öffentlicher Teil

Top 1 Einwohnerfragestunde
Herr Michael Neitzert erkundigte sich nach der Haltung der Ortsgemeinde bezüglich eines möglichen Ankaufs von Privatwaldflächen. Der Vorsitzende erläuterte, dass die Gemeinde dem Ankauf grundsätzlich positiv gegenüberstehe und hierfür Haushaltsmittel vorgesehen seien. Er wies darauf hin, dass die der Gemeinde angebotenen Grundstücke derzeit beim Forstamt zur Ermittlung der Grundstückswerte vorliegen. Nach Abschluss der Wertermittlung werde sich die Gemeindeverwaltung mit den Anbietern in Verbindung setzen.

Top 2) Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Überdachung Vorplatz Grillhütte Schmidthahn

Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Auftrag für die Zimmerarbeiten für die Dachverlängerung der Grillhütte in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied / Ortsteil Schmidthahn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Firma Holzbau Marco Simon zum Angebotspreis von 9.276,65 € zu vergeben.

Begründung:
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt.

Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Top 3) Beratung und Beschlussfassung Auftragsvergabe Anschaffung einer überdachten Sitzgarnitur

Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Auftrag für eine überdachte Sitzgarnitur für den Skulpturenweg (Bereich Wiesenwehr) in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an das Forstamt Hachenburg zum Angebotspreis von 2.300 Euro € zu vergeben.

Begründung:
Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt. Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Top 4) Beratung und Beschlussfassung Festlegung des Bauprogramms für die erstmalige (endgültige) Herstellung der Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“

Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Schmidthahner Wies“ festgesetzte Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“ gemäß der durch das Planungsbüro Planeo Ingenieure aus Hachenburg erstellten Planung, die der derzeit laufenden öffentlichen Ausschreibung der Erschließungsmaßnahme zugrunde liegt, erstmalig (endgültig) herzustellen.

Die erstellte Planung ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan und den als Anlage 2 beigefügten Regelquerschnitten. Die genannten Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

Begründung:
Für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“ ist es erforderlich, ergänzend zu den generalisierten, in der Erschließungsbeitragssatzung geregelten Herstellungsmerkmalen ein auf die konkrete Baumaßnahme bezogenes Bauprogramm festzulegen, aus dem hervorgeht, welche flächenmäßigen Teileinrichtungen in welchem Umfang die Gesamtfläche der jeweiligen Straße in Anspruch nehmen sollen. Erst mit Erfüllung sowohl der satzungsmäßigen Herstellungsmerkmale als auch des konkret für die Maßnahme festgelegten Bauprogramms kann die sachliche Erschließungsbeitragspflicht entstehen.

Die Planung wurde in einer gemeinsamen Anliegerversammlung am 15.04.2026 durch Herrn Hüsch von der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg vorgestellt und eingehend erläutert.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Top 5) Beratung und Beschlussfassung Ermächtigung zur Auftragsvergabe Endausbau „Schmidthahner Wies“

Beschlussvorschlag:
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung, den Auftrag zum Endausbau ´´Schmidthahner Wies´´ an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2026, zu vergeben.

Begründung:
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied beabsichtigt den Endausbau „Schmidthah- Wies“. Am 27.05.2026 um 11:00 Uhr erfolgte die Submission der Öffentlichen Ausschreibung nach VOB/A. Die vorläufigen und ungeprüften Angebote der Submission gelten zudem vorbehaltlich der Einhaltung der Vorabinformationsfrist von 10 Kalendertagen:

  1. Robert Schmidt, Müschenbach 221.828,65 €

  2. G. Koch GmbH & Co.KG, Westerburg 226.708,99 €

  3. M. Lahr GmbH, Deesen 278.847,48 €, 1,5 % Nachlass

Der Ortsbürgermeister wird deshalb ermächtigt, nach rechnerischer und technischer Auswertung und zudem unter Einhaltung der Vorabinformationsfrist von 10 Kalender-tagen, den Auftrag an das wirtschaftlich günstigste Unternehmen zu vergeben.

Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Top 6) Wahl eines neuen Rechnungsprüfungsausschussmitglied
Vor der Wahl stellte der Vorsitzende den Antrag die Wahl im Wege der offenen Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Zur Wahl wurde vorgeschlagen:
Mitglied:
Fandler, Martin
Stellvertreter: Ax, Martin

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die Gewählten waren anwesend und haben die Wahl angenommen.

Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an den Abstimmungen nicht teil.

Top 7) Beratung und Beschlussfassung Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 36 Abs. 1 BauGB seitens der Ortsgemeinde.

Vorhaben:
Erweiterung durch 2 Dachgauben

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Es wird beschlossen, dass Einvernehmen gemäß § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile nach § 36 BauGB Abs. 1, seitens der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied herzustellen.

Erläuterung:
Das Vorhaben liegt innerhalb des Ortes, jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (=Zulässigkeit von Vorhaben „innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile“). Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Hier:
Durch die Dachgauben erhöht sich das Maß der Nutzung. Das Vorhaben fügt sich aber weiterhin in die Umgebung ein. Dachformen und Aufbauten spielen bei der Beurteilung keine Rolle.

Top 8) Beratung und Beschlussfassung Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 34 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 36 BauGB Abs. 1 seitens der Ortsgemeinde.

Vorhaben:
Zulassung eines BV im Innenbereich

Abstimmungsergebnis:
Es ist keine Abstimmung erfolgt. Da der Gemeindeverwaltung zu wenig Hintergrundwissen zu diesem Bauvorhaben vorliegt, wurde sich einstimmig dazu entschieden, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Erläuterung:
Das Vorhaben liegt innerhalb des Ortes, jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes (=Zulässigkeit von Vorhaben „innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile“). Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die bebaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Hier:
Es handelt sich um eine Bauvoranfrage, bei welcher noch keine Angaben zu den Abmessungen des Gebäudes getätigt werden. Ein zukünftiges Vorhaben muss sich in die Umgebung einfügen. Die Anzahl von Wohneinheiten spielt zur Beurteilung keine Rolle. Die angegebenen Stellplätze sind nur beispielhaft eingezeichnet.

Vor Beratung und Beschlussfassung zu TOP 9) nahmen die Ratsmitglieder Jens Altgeld, Henry Winter und Nadine Ladewig aufgrund von § 22 Abs. 1 Satz 2 GemO Rheinland‑Pfalz aus besonderem Interesse im Zuhörerraum Platz.

Top 9) Beratung und Beschlussfassung Widmung der Straße „Im Mühlengarten“

Beschlussvorschlag:
Aufgrund des § 36 des Landesstraßengesetzes (LStrG) vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit gültigen Fassung, wird die Straße „Im Mühlengarten“ in Steinebach an der Wied als Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3a LStrG mit sofortiger Wirkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Widmung erstreckt sich auf folgende Flurstücke in der Gemarkung Steinebach:

Flur 1, Flurstück-Nr. 8

Die gewidmete Fläche ist im beigefügten Lageplan rot dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:
8 x Ja
0 x Nein
0 x Enthaltung

Begründung:
Nach § 36 LStrG verfügt die Ortsgemeinde bei den in ihrer Baulast stehenden Gemeindestraßen über deren Widmung für den öffentlichen Verkehr. Bei der Widmung sind zum einen die Straßengruppe nach § 3 LStrG und zum anderen etwaige Beschränkungen der Widmung anzugeben. Voraussetzung für die Widmung ist, dass die Ortsgemeinde Eigentümerin der Straße ist. Zudem muss die Straße als solche hergerichtet sein.

Nachdem die im Eigentum der Ortsgemeinde stehenden Flächen der Straße „Im Mühlengarten“ erstmalig hergestellt worden sind, liegen hier die o.g. Voraussetzungen für eine Widmung im Sinne des § 36 LStrG vor. Da diese Straßenflächen im einschlägigen Bebauungsplan „Mühlengarten“ als Straßenverkehrsflächen ausgewiesen werden und demnach auch der Erschließung der in diesem Bebauungsplan ausgewiesen Bauflächen dienen, ist die Widmung dieser Straßenflächen für den öffentlichen Verkehr sachgerecht und auch erforderlich. Bei der Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3a LStrG. Beschränkungen der Widmung kommen hier nicht in Betracht.

Nach der Beschlussfassung über die Widmung ist seitens der Verwaltung eine entsprechende Widmungsverfügung zu erlassen, die gemäß § 36 Absatz 3 LStrG öffentlich bekannt zu machen ist.

Top 10) Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten

Landratswahl am 16.08.2026
In der heutigen Sitzung wurden die Mitglieder des Wahlvorstands für die Landratswahl im Westerwaldkreis benannt: Jürgen Hebel als Wahlvorsteher, Henry Winter als stellvertretender Wahlvorsteher, Jens Altgeld als Schriftführer und Christian Meutsch als stellvertretender Schriftführer. Die weiteren Beisitzerinnen und Beisitzer werden nach einem Aufruf in der OrtsApp ergänzt.

Der 8. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Hachenburg wurde im Rahmen der interkommunalen Abstimmung verteilt und auf Grundlage der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 2 BauGB besprochen. Der Verbandsgemeinderat hat das Verfahren bereits beschlossen. Vorrangig vorgesehen sind Neuausweisungen von Wohnbauflächen in den Ortsgemeinden Atzelgift, Hachenburg, Heimborn, Luckenbach, Müschenbach, Wahlrod und Winkelbach. Darüber hinaus ist in Höstenbach die Neuausweisung einer gewerblichen Baufläche geplant, in Roßbach die Sicherung einer Mischbaufläche und in Streithausen die Erweiterung bereits bestehender gewerblicher Flächen. Mit den geplanten Änderungen werden zum einen die Entwicklungswünsche der Ortsgemeinden für die anschließende verbindliche Bauleitplanung vorbereitet, zum anderen bereits eingetretene Nutzungsentwicklungen im Bestand formal nachgetragen. Im weiteren Verfahrensverlauf sind fachliche Prüfschritte sowie Stellungnahmen der beteiligten Behörden und Verbände zu erwarten, insbesondere zu naturschutzrechtlichen Belangen, wasserwirtschaftlichen Fragestellungen, möglichen verkehrlichen Auswirkungen und Fragen der Versorgung und Entsorgung. Ziel ist es, die kommunalen Entwicklungsvorstellungen sachgerecht abzustimmen, Konflikte frühzeitig zu identifizieren und eine rechtskonforme Grundlage für die nachfolgenden Bebauungspläne zu schaffen.

Die Einführung des von der Verbandsgemeinde Hachenburg vorgestellten Projekts „Orange Bank“ findet am Freitag, den 12. Juni 2026, um 10 Uhr auf dem Dorfplatz an der „Rickse Eck“ (Kreuzung Mittelstraße/Schulstraße) statt.

In der gestrigen Sitzung der GRS wurde sich gegen den Bau einer Wasserzisterne für die Friedhofsanlage Steinebach an der Wied entschieden. Zuvor war in der Sitzung ein Angebot in Höhe von 23.229,99 € für eine Wasserzisterne verlesen worden. Da die Zisterne nicht gebaut wird, soll geprüft werden, ob die bereits bewilligten Fördermittel aus dem RZN‑Programm anderweitig verwendet werden können. Die bewilligte Fördersumme beträgt 19.000 € (ursprünglich vorgesehen für die Anschaffung eines E‑Pritschenwagens/Doka) und ist im Kapitel 2 eingeplant.

Als mögliche Verwendung der Mittel werden zwei konkrete Alternativen vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Verwendungsmöglichkeiten sind zu prüfen, damit anschließend eine Entscheidung über die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel getroffen werden kann.

1. Anschaffung eines elektrischen Mähroboters für den Friedhof Begründung: Der bisherige benzinbetriebene Rasenmäher ist veraltet und nicht mehr dauerhaft einsatzfähig. Die Umstellung auf einen elektrischen Mähroboter würde Emissionen reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Ein zusätzlicher positiver Nebeneffekt wäre die Entlastung des Gemeindearbeiters durch weniger manuellen Pflegeaufwand.

2. Anschaffung eines akkubetriebenen Aufsitzrasenmähers (mit optionalem Schneeschild für den Winter) Begründung: Ein elektrischer Aufsitzrasenmäher verringert ebenso Emissionen und Betriebsgeräusche. Mit einem anbau- bzw. optional erhältlichen Schneeschild kann das Gerät auch im Winter für Räumarbeiten genutzt werden, was die Einsatzmöglichkeiten und die Wirtschaftlichkeit erhöht. Auch hier würde die Anschaffung den Gemeindearbeiter entlasten und die Nutzung über das ganze Jahr erweitern.

Nichtöffentlicher Teil

Top 11) Beratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe Anschaffung einer Relaxliege (Bereich Wirtschaftsweg unterhalb Steinchen)

Top 12) Beratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe Anschaffung von 2 weiteren Geschwindigkeitsmessanlagen

Top 13) Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
Es wurde über einen Termin für die Durchführung einer Zwangsvollstreckung über eine Gebäude- und Freifläche sowie eine Landwirtschaftsfläche informiert.

Steinebach an der Wied,
den 10.06.2026

Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister