Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2025

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 09.09.2025, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.45 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordneter: Christof Schumacher
Schriftführer: Jürgen Hebel

Martin Fandler
Nadine Ladewig
Christian Meutsch

Es fehlten:
Jens Altgeld
Martin Ax
Anja Reinhardt
Volker Hild
Karsten Müller
Henning Nicodemus

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde

  2. Beratung und Beschlussfassung
    Aufgabenübertragung zur Abwicklung der Vergabeverfahren für Strom- und Gaslieferverträge

  3. Beratung und Beschlussfassung
    Änderung der Friedhofssatzung

  4. Beratung und Beschlussfassung
    Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

  5. Verschiedenes/Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Verschiedenes/Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben.

Vor Eintritt in die Sitzung stellte Ratsmitglied Martin Fandler eine Frage hinsichtlich der Waldwege in unserer Gemarkung. Explizit ging es ihm um den Waldweg in er „Hähnheck“, der nach Linden führt und den Waldweg am Hoffmannsweher. Er bemerkte, dass diese Wege durch den Aufbau mit sehr grobem Schotter für Wanderer und Radfahrer aufgrund der Wegoberfläche sehr schlecht begehbar bzw. befahrbar wären. Es muss geprüft werden in welche Zuständigkeit die Instandhaltung dieser Waldwege fällt.

Öffentlicher Teil

Top 1) Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht

TOP 2) Beratung und Beschlussfassung
Aufgabenübertragung zur Abwicklung der Vergabeverfahren für Strom- und Gaslieferverträge

Beschlussvorschlag
Die Ortgemeinde Steinebach an der Wied überträgt der Verbandsgemeinde Hachenburg gemäß § 67 Abs. 5 GemO als weitere Selbstverwaltungsaufgabe die Berechtigung zum Abschluss von Strom- und Gaslieferungen für die Zeit ab 01.01.2026. Dies schließt die Teilnahme an Ausschreibungen von Strom- und Gasverträgen ein. Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, die Strom- und Gaslieferverträge mit dem jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Bei den Vergabeverfahren für die Strom- und Gaslieferverträge müssen viele Entscheidungen getroffen werden, beispielsweise, um auf Preisentwicklungen auf dem Energiemarkt zu reagieren. Außerdem müssen aufgrund von vergaberechtlichen Vorgaben innerhalb eines engen Zeitfensters Beschlüsse gefasst werden. Die Verbandsgemeinde Hachenburg schlägt vor, zur Entlastung des Gemeinderates und zur Optimierung der Verfahren, ihr nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung die Aufgabe „Verwaltungsmäßige Abwicklung einschließlich der Vergabeabschlüsse bei Strom- und Gaslieferverträgen“ zu übertragen.

Vor der Durchführung der Strom- und Gasausschreibung erforderliche wichtige Entscheidungen, beispielsweise, ob Ökostrom bezogen werden soll, können weiterhin vom Gemeinderat getroffen werden. Darüber hinaus werden derartige Entscheidungen zuvor in den Bürgermeisterringversammlungen erörtert.

Eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO erfolgt einzeln durch jede Kommune. Sie ist nur möglich, wenn die Kommune dies beschließt und der Verbandsgemeinderat zustimmt.

TOP 3) Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Friedhofssatzung

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

§ 12 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

(1) Als Grabstätten stehen Reihengrabstätten, Wiesenreihengrabstätten und Urnengrabstätten als Reihengrabstätten und als Urnenwiesengrabstätten zur Verfügung.

§ 2

§ 14 a Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Besondere Gestaltungsvorschriften für Wiesengräber

(1) In diesen Grabfeldern sind keine Grabmale an den einzelnen Grabstätten zulässig. Auf den Urnenwiesengräbern und auf den Wiesenreihengrabstätten ist eine bodengleich flach aufliegende Gedenkplatte aus Naturstein in der Größe: Länge=60cm, Tiefe=40 cm, Materialstärke maximal 5 cm anzubringen, welche nicht in Beton o.Ä. eingefasst werden darf. Die Platte ist eben in das Erdreich einzulassen, wobei die Oberkante unterhalb des Erdreichniveaus liegen muss. Die Wiesenfläche wird durch die Friedhofsverwaltung unterhalten und gepflegt. Bei Oberflächenveränderung der Gedenkplatte während der Ruhezeit (Schieflage, Absackung) ist vom Grabnutzungs- berechtigten die Bodengleichheit wiederherzustellen.

§ 3

Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

TOP 4) Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren

Abstimmungsergebnis für die Ergänzung der Friedhofsgebührensatzung für Wiesenreihengrabstätten:
1.400 Euro - 2 Stimmen
1.300 Euro - 2 Stimmen
1.200 Euro - 3 Stimmen

Abstimmungsergebnis für den Rückbau/Entsorgung einer Wiesenreihengrabstätte:
100 Euro - Einstimmig

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1

Die Anlage der Friedhofsgebührensatzung wird wie folgt ergänzt:

A) Reihengrabstätten
e) Wiesenreihengrabstätten 1.200 €

§ 2

H) Rückbau und Entsorgung von Grabstätten und Grabsteinen
d) Rückbau/Entsorgung einer Wiesenreihengrabstätte 100,00 €

§ 3

Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Top 5) Verschiedenes/Bekanntgaben

Am 15.07.2025 wurde durch die Firma abacus die Jahreshauptinspektion der Spielplatzanlagen durchgeführt. Der diesbezügliche Bericht wurde eingehend besprochen. Im Rahmen der Prüfung konnten keine sicherheitstechnischen Mängel festgestellt werden. Eine Ausnahme bildet jedoch die Schaukelanlage am Spielplatz an der Grillhütte in Schmidthahn. Hier wurden an den Standpfosten sowie den Querträgern beginnende Vermorschungserscheinungen festgestellt. Der zuvor bemängelte Flechten- und Moosbewuchs wurde zwischenzeitlich entfernt. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Spielplatzanlagen im Allgemeinen den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Die identifizierten Mängel an der Schaukelanlage erfordern jedoch eine kontinuierliche Beobachtung, um die Sicherheit der Nutzer zu gewährleisten.

Das Leader Projekt 2025 wurde besprochen. Ansätze für Inanspruchnahme der Fördergelder wurden thematisiert. Eine der besprochenen Projektideen war die Anschaffung einer Tisch-Bankgarnitur für die Grillhütte in Schmidthahn. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, die Attraktivität des Ortes zu steigern und den Besuchern ein angenehmes Ambiente zu bieten. Die Tisch-Bankgarnitur wird nicht nur die Nutzung der Grillhütte verbessern, sondern auch die Gemeinschaftsförderung stärken.

Der von der Firma Stadt-Land-Plus erstellte Analyse- und Entwicklungsplan eingehend besprochen. Dabei wurden spezifische Punkte aus dem Erläuterungsbericht aufgegriffen, die einer Überarbeitung bedürfen. Die Ergänzungs- und Änderungswünsche, die in diesem Bericht festgehalten wurden, werden zeitnah vom Vorsitzenden an Stadt-Land-Plus übermittelt. Dies soll sicherstellen, dass die nächsten Schritte für die Fortschreibung des Dorferneuerungskonzepts eingeleitet werden können.

Es soll in diesem Jahr noch eine Baumpflanzaktion unter Einbeziehung der Bürgerschaft, unter Anleitung durch einen Mitarbeiter des Forstamtes, erfolgen. Geplant ist eine Neubepflanzung auf der kahlen Fläche in der Abteilung 13 im Steinebacher Wald.

Der Beigeordnete der OG Herr Christof Schumacher gab Informationen zum aktuellen Stand der laufenden Kita Aufstockung und des Kita-Umbau. Er ging auf den Baufortschritt ein und thematisierte die während der Bauzeit aufgetretenen Probleme, die teilweise noch gegenwärtig sind.

Die Thematik der Grundstücksankäufe wurde erörtert. Mehrere Privatpersonen haben der Gemeinde die Möglichkeit geboten, Grundstücke innerhalb der Gemarkung zu erwerben. Der Ortsgemeinderat hat sich in dieser Angelegenheit einstimmig positioniert und die grundsätzliche Bereitschaft zum Erwerb von Grundstücken bekundet, da sich zahlreiche Vorteile ergeben. Ein Aspekt ist die Möglichkeit, das Ökokonto der Gemeinde aufzustocken. Durch den Erwerb von Grundstücken kann die Gemeinde ihre ökologische Bilanz verbessern und nachhaltige Projekte fördern, die langfristig der gesamten Gemeinschaft zugutekommen. Neben der Aufstockung des Ökokontos ergeben sich durch Grundstücksankäufe weitere Vorteile:

  • Flächensicherung: Die Gemeinde kann strategisch wichtige Flächen sichern, um zukünftige Entwicklungen zu planen und zu steuern.

  • Wertsteigerung: Durch den Erwerb von Grundstücken kann die Gemeinde langfristig von Wertsteigerungen profitieren.

  • Infrastrukturentwicklung: Grundstücke können für die Erweiterung oder Verbesserung der kommunalen Infrastruktur genutzt werden. Der Ortsgemeinderat wird die weiteren Schritte in dieser Angelegenheit sorgfältig prüfen und Mittel in den Haushalt für das Jahr 2026 einstellen, um solche Vorhaben zu realisieren.

Nichtöffentlicher Teil

Top 6) Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten

  • Vergabe der Planung der Glasfasertrasse der Baumaßnahme Ersterschließung „Im Mühlengarten“

  • Der Vorsitzende berichtete über einem Grundstücksverkauf, bei dem von dem gemeindlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht wurde bzw. auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde.

  • Es wurde ein Antrag einer Familie aus Schmidthahn verlesen. Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung

  • Das widerrechtliche Parkverhalten einiger Anwohner in den Gemeindestraßen wurde besprochen. Zudem wurde über zwei Hundebisse an Personen berichtet.

Steinebach an der Wied, den 12.09.2025

Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister