Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2024 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 09.10.2024

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 09.10.2024, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.10 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Schriftführer: Jürgen Hebel

Jens Altgeld
Martin Ax
Volker Hild
Martin Fandler
Nadine Ladewig
Christian Meutsch
Christof Schumacher

Es fehlten:
Anja Reinhardt
Henning Nicodemus
Karsten Müller

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Beratung
    Weitere Vorgehensweise Projekt „Huteweide Hundsbaum“
    Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr B. Uptmoor und Herr M. Kunz eingeladen

  2. Beratung und Beschluss
    Form der Öffentlichen Bekanntmachung

  3. Beratung und Beschlussfassung
    Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeine Steinebach an der Wied

  4. Beratung und Beschlussfassung
    Festlegung der Brennholzpreise und Brennholzmenge

  5. Verschiedenes/Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten

Öffentlicher Teil

TOP1 Weitere Vorgehensweise Projekt „Huteweide Hundsbaum“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr B. Uptmoor und Herr M. Kunz als beratende Experten eingeladen.

Das Thema wurde bereits im Jahr 2018 behandelt und erfährt nun eine erneute Evaluation. Am 20.08.2024 fand ein Vor-Ort-Treffen mit Herrn Kolling von der SGD, Herrn Kunz (Natur- und Landschaftspflege), Herrn Wagner und Herrn Scherf vom Forstamt Hachenburg, Herrn Buchstäber von der Kreisverwaltung sowie Herrn Uptmoor und Herrn Winter statt.

Nach einer kurzen Einführung zum Projekt „Huteweide“ durch den Vorsitzenden erläuterte Bernd Uptmoor die Zielsetzung und den Zweck einer Huteweide und präsentierte seine Perspektive zu diesem Vorhaben. Im Anschluss stellte Markus Kunz seine Ausarbeitung zu dem genannten Termin vom 20. August vor und beantwortete Fragen aus dem Gemeinderat.

Die zentralen Themen umfassten:

  • kulturhistorische Huteweide

  • Landschaftsbild

  • Naturhaushalt

  • Naturschutzgebiet/naturschutzfachliche Aufwertung/ökologischer Wert

  • Vogelschutzgebiet

  • Freistellung von Flächen

  • Weideflächen/Beweidung/extensive Nutzung

  • Wildkatzen-, Vogel-, Rehwild-, Schwarzwild-, Tier-, Pflanzenvorkommen

  • Jagd/Bejagung der Fläche/Wildwechsel

  • Fläche für klimaangepasstes Waldmanagement

  • Fördermöglichkeiten für die Umsetzung des Projektes

  • Vorteile/Nachteile für die Gemeinde

  • Kostenrisiko für die Gemeinde

  • Förderrahmen (was wird gefördert und wie lange) und Bindefristen

  • Erhaltung/ Erneuerung/ Nutzung der ehemaligen Jagdhütte

  • Vereinbarkeit mit Wandertourismus

  • Alternativ- oder Nachfolgenutzung

Die Präsentation von Herrn Kunz ist im Anhang beigefügt.

TOP 2 Form der öffentlichen Bekanntmachung

Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, dass öffentliche Bekanntmachungen nach § 1 Absatz 1 der Hauptsatzung in der Wochenzeitung „Inform“ der Verbandsgemeinde Hachenburg erfolgen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Nach den Bestimmungen in § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss, in welcher Zeitung die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen.

Die Erstellung der Beschlussvorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

Änderung der öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde.

Änderungen:
§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

1) Öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde erfolgen in einer Zeitung. Der Ortsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, in welcher Zeitung die Bekanntmachungen erfolgen. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung
Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeine Steinebach an der Wied

Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung zu.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Einem weiteren Beigeordneten soll zur verantwortlichen Betreuung der Aufgabenbereiche Kindertagesstätten gemäß § 50 Abs. 3 GemO die Leitung eines Geschäftsbereiches übertragen werden. In dem übertragenen Geschäftsbereich ist ein weiterer Beigeordneter ständiger Vertreter des Ortsbürgermeisters und soll daher auch eine angemessene Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit erhalten. Der Ortsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, wer den Geschäftsbereich erhält.

Die Bildung eines Geschäftsbereiches sowie die Aufwandsentschädigung des Beigeordneten bedürften einer Regelung in der Hauptsatzung. Im Folgenden werden die erforderlichen Änderungen in der Hauptsatzung kurz erläutert.

Änderung der öffentlichen Bekanntmachungen der Ortsgemeinde.

Änderungen:
§ 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben

(4) Dringliche Sitzungen im Sinne von § 8 Abs. 4 GemODVO des Ortsgemeinderates oder eines Ausschusses werden abweichend von Absatz 1 durch Aushang an den Bekanntmachungstafeln an folgenden Standorten bekannt gemacht, sofern eine rechtzeitige Bekanntmachung gemäß § 1 nicht mehr möglich ist.

  1. Steinebach: Dorfgemeinschaftshaus, Hachenburger Straße 18,

  2. Schmidthahn: Feuerwehrhaus, Zur Neumühle 5,

  3. Langenbaum: Langenbaumer Straße 7,

  4. Seeburg: Ortsmitte

§ 5 Beigeordnete

(1) Die Gemeinde hat 3 Beigeordnete

(2) Für den Bereich Kindertagesstätten wird ein Geschäftsbereich gebildet, der auf einen weiteren Beigeordneten zu übertragen ist. Der Ortsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, wer den Geschäftsbereich erhält. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

§ 9 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

Die Absätze 1 und 3 bis 6 werden redaktionell geändert und entsprechen der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz.

Hinsichtlich der Änderung des Absatzes
Der weitere Beigeordnete, dem ein eigener Geschäftsbereich übertragen wird, erhält für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Diese beträgt nach § 13 Abs. 2 KomAEVO höchstens 10 v.H. der Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 KomAEVO. Aufgrund des ihm zu übertragenden Geschäftsbereichs erscheint es hier angemessen, die Aufwandsentschädigung auf 10 v.H. der Aufwandsentschädigung nach § 12 Abs. 1 Satz1 festzusetzen.

Hinweis
Das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, ruht gemäß § 36 Abs. 3 S.2 Nr. 5 GemO

Sonderinteresse gemäß § 22 GemO besteht bei den Beigeordneten hinsichtlich des § 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied (Höhe

Aufwandsentschädigung) diese dürfen bei Beratung Beschlussfassung nicht mitwirken und nahmen daher im Zuhörerraum Platz. Herr Martin Fandler als Ratsältester übernahm die Abstimmung.

Die Erstellung der Beschlussvorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.

TOP 4 Brennholzbestellung 2024/2025

Auch in diesem Jahr wird Brennholz für Steinebacher Bürger bereitgestellt. Es werden ca. 300 FM Brennholz im Jahr 2024/Frühjahr 2025 eingeschlagen. Die Brennholzbestellscheine liegen im Bürgermeisteramt aus und können auch dort abgegeben werden. Auch über die OrtsApp kann bestellt werden kann. Hier sind die Bestellscheine ebenfalls hinterlegt und können an die Gemeindeverwaltung per Email geschickt werden. Angeboten wird ausschließlich Laubbrennholz (da kein Fichtenbrennholz mehr zur Verfügung steht), pro Haushalt max. 4 Festmeter für 60,- €/FM.

Voraussetzungen für die Bestellung ist:

  1. Vorlage von einem anerkannten Motorsägen-Scheins

  2. Nachweis Ankauf Sonderkraftstoff und abbaubarem Kettenhaftöl oder

  3. Bestätigung der direkten Abfuhr unbearbeitet

TOP5 Verschiedenes/Bekanntgaben

Baumkataster (Wäldchen am Friedhofsparkplatz „Auf der Lind“)
Die Beanstandungen aus dem Prüfprotokoll des Baumprüfers werden systematisch bearbeitet. Unter anderem wurden zahlreiche Bäume in dem kleinen Wäldchen am Parkplatz „Auf der Lind“ beanstandet. Mitarbeiter des Forstamtes Hachenburg haben in der Kalenderwoche 39 das Gebiet durchforstet, wodurch die Mängelliste reduziert werden konnte.

Geschwindigkeitsmessung Hachenburger Straße
Ein zentrales Thema, verursacht durch einige rücksichtlose Autofahrer, ist die überhöhte Geschwindigkeit in unserem Dorf. Eine Auswertung der Daten unseres Geschwindigkeitsmesssystems, das über einen längeren Zeitraum in der Hachenburger Straße installiert war, hat ergeben, dass im Durchschnitt etwa 65 % der Autofahrer die zulässige Geschwindigkeit überschreiten, wobei teilweise alarmierende Werte von über 110 km/h festgestellt wurden. Es wurden verschiedene Lösungsansätze zur Eindämmung der Geschwindigkeitsüberschreitungen diskutiert.

Jugendtreffleiter-Schulung
Wie in den vergangenen Jahren, bietet auch in diesem Jahr das Jugendzentrum Hachenburg den Jugendlichen eine zweitätige Jugendleiter- und Mediatorenschulung an. Auch ehrenamtliche erwachsene Betreuer (Mediatoren) können sich zu dieser Schulung anmelden, um den Jugendlichen als Vermittler und Bindeglied zur Gemeindeverwaltung zu Seite zu stehen. Die Schulungstermine in den Räumen des Jugendzentrums sind am Freitag, den 08.11.2024 und am Samstag, den 09.11.2024. Die Kosten je Teilnehmer inklusive Verpflegung betragen 10 Euro für die gesamte Schulung, die selbstverständlich gerne die Gemeinde, wie auch schon in den vergangenen Jahren, für die Steinebacher Jugendlichen übernimmt.

Nächster Termin Workshop Dorfmoderation ist am 22.10.2024, 19 Uhr im Bürgermeisteramt Thema des Workshop ist „Grün- und Freiflächen“

Der Workshop Kinder und Jugendliche trifft sich am 28.10.2024, um 20 Uhr im BMA.

Workshop Verkehr Termin Aufbrennmarkierungen
Die bestellten Aufbrennmarkierungen sind mittlerweile eingetroffen und der Termin für die Einweisung zum Aufbrennen der Tempo-30-Ziffern wird von Ratsmitglied Jens Altgeld am Samstag, den 12.10.2024, um 10 Uhr in der Erlengasse 1 durchgeführt. Zu diesem Anlass sind Vertreter der verschiedenen Gemeindestraßen eingeladen, um gemeinsam mit den Anwohnern der jeweiligen Straßen den Prozess der Applikation der Ziffern auf die Straßenoberflächen durchzuführen.

Förderung der Forstwirtschaft
Der in 2023 gestellte Antrag auf Förderung der Forstwirtschaft wurde bewilligt. Es wurde aus den Mitteln des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz eine Zuwendung in Höhe von 54.375 Euro bewilligt.

Haus- und Straßensammlung Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge
In der Zeit vom 31.10. bis 25.11.2024 wird die diesjährige Haus- und Straßensammlung durchgeführt
Für die diesjährige Durchführung der Sammlung haben sich dankenswerterweise die Ratskollegen Martin Ax, Christian Meutsch, Rüdiger Lange, Jens Altgeld und Volker Hild bereiterklärt.

Sitzung EWS
Hierzu informierte der Vorsitzende von der letzten Sitzung des „Entwicklungsverbandes Westerwälder Seenplatte“ vom 07.10.2024

  • Bürgermeisterin Gabriele Greis wurde zur Verbandsvorsteherin gewählt.

  • Bürgermeister Oliver Götsch wurde zum stellvertretenden Verbandsvorsteher gewählt

  • Mitglieder im Rechnungsprüfungsausschuss: Frank Eulberg, Ralf Scheffler, Mario Reifenberg, Stellvertreter: Jürgen Hebel

  • Der Wegpate Roger Koch wurde verabschiedet (Stelle wird neu ausgeschrieben)

  • Vorbesprechung Doppelhaushalt 2025/2026: Eine größere Maßnahme ist die Brücke in Dreifelden. Der komplette 42 Meter lange Steg muss saniert werden. Hier wurde über eine Alternativumlegung nachgedacht und über eine Lösung zur Sanierung.

  • Neuerrichtung durch Nabu für eine Plattform mit Ideenwettbewerb

St. Martin am 11.11.2024
Dieses Jahr wird, in Verbindung mit dem Ortsbürgermeister das Orga-Team Dorftreff die Organisation des Umzuges an St. Martin übernehmen. Traditionell ist der Start an der Kita und nach dem Weg durch die Erlengasse und Wassergraben führt der Umzug zum alten Sportplatz in der Burgstraße.

Nikolausfeier am 06.12.2024
Alljährlich findet am 6. Dezember die Nikolausfeier am DGH statt.Der Gemischte Chor wird neben Liedervorträgen auch die Dekoration gestalten und für das leibliche Wohl sorgen (Würstchen und Getränke).

Hoffest am „Hof Salzberg“ ist am 07.12.2024

Die nächste Gemeinderatssitzung ist am 23.10.2024 im Dorfgemeinschaftshaus.

Ende öffentlicher Teil: 21.47 Uhr

Nichtöffentlicher Teil

TOP 6 Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten

  • Friedhofsangelegenheiten

  • Animosität Zuteilung Brennholz

Steinebach an der Wied,
den 11.10.2024

Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister