Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 12.08.2026, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.50 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordnete: Nadine Ladewig
Schriftführer: Jürgen Hebel
Jens Altgeld
Martin Ax
Volker Hild
Martin Fandler (ab 20.30 Uhr)
Nadine Ladewig
Karsten Müller
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt
Christof Schumacher
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“; Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
Wahl der Mitglieder des Kindergartenzweckverbandes
Beratung Anpassung Pachtverträge
Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
Nichtöffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung Lieferung Material Dacheindeckung Grillhütte
Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates wurde festgestellt. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung wurden nicht gestellt.
Öffentlicher Teil
Top 1) Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht
Top 2) Erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“; Erhebung von Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, für die endgültige erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“ Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge nach der sog. Herstellungsalternative gemäß § 133 Absatz 3 Satz 1 - 2. Alternative - BauGB in Höhe von 22,00 € je m² der mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteten Grundstücksfläche zu erheben. Soweit für die erstmalige Herstellung o.g. Erschließungsanlage bereits Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge geleistet wurden, werden diese mit der Vorausleistung nach Satz 1 verrechnet.
Begründung
Nach § 133 Absatz 3 Satz 1, 2. Alternative BauGB können Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag bis zur Höhe des voraussichtlichen endgültigen Erschließungsbeitrags verlangt werden, wenn mit der Herstellung der Erschließungsanlage begonnen worden ist (Herstellungsalternative) und die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von 4 Jahren zu erwarten ist.
Diese Voraussetzungen liegen bei der endgültigen erstmaligen Herstellung der Erschließungsanlage „Schmidthahner Wies“ vor. Insbesondere ist die endgültige Herstellung der v.g. Erschließungsanlage innerhalb der nächsten vier Jahre zu erwarten, da der Auftrag hierfür bereits vergeben wurde und die entsprechenden Straßenbauarbeiten zeitnah beginnen werden. Daher können im vorliegenden Fall Vorausleistungen auf Erschließungsbeiträge gemäß § 133 Absatz 3 Satz 1, 2. Alternative BauGB erhoben werden, sobald mit den Straßenbauarbeiten tatsächlich begonnen wurde. Eine solche Vorausleistungserhebung zur Vorfinanzierung der Erschließungsmaßnahme ist auch sinnvoll und sachgerecht, weil dadurch der Rückgriff auf anderweitige Haushaltsmittel oder ggf. die Aufnahme von Krediten vermieden werden kann.
Grundsätzlich ist es rechtlich zulässig, Vorausleistungen bis zur Höhe der voraussichtlichen Erschließungsbeiträge zu erheben. Im vorliegenden Fall wird die Erhebung von Vorausleistungen in Höhe von 22,00 € je m² der mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteten Grundstücksfläche (entspricht ca. 80 % der voraussichtlichen Erschließungsbeiträge) zur Vorfinanzierung der Maßnahme als ausreichend und somit als sachgerecht angesehen. Die Vorausleistungen werden mit den endgültigen Erschließungsbeiträgen verrechnet.
Unter Berücksichtigung des Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung wurde eine aktualisierte Kostenschätzung erstellt, auf deren Grundlage ein voraussichtlicher Erschließungsbeitrag von ca. 26,85 € je m² der mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichteten Grundstücksfläche zu erwarten ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 3) Wahl der Mitglieder des Kindergartenzweckverbandes
Vor der Wahl stellte der Vorsitzende den Antrag die Wahl im Wege der offenen Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Als Wahlvorschlag für ein Mitglied für den Kindergartenzweckverband wurde Volker Hild vorgeschlagen:
Abstimmungsergebnis
10 x Ja
0 x Nein
1 x Enthaltung
Als Wahlvorschlag für einen Stellvertreter für den Kindergartenzweckverband wurde Henning Nicodemus vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
10 x Ja
0 x Nein
1 x Enthaltung
Die Gewählten waren anwesend und haben die Wahl angenommen.
Die/Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an den Abstimmungen nicht teil.
Die Mitglieder und Stellvertreter für den Kindergartenzweckverband Dreilindenstein aus der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied sind:
Mitglied: Hebel, Jürgen
Stellvertreter: Altgeld, Jens
Mitglied: Volker Hild
Stellvertreter: Nicodemus, Henning
Mitglied: Ax, Martin
Stellvertreter: Fandler, Martin
Top 4) Beratung Anpassung Pachtverträge
Die Mitglieder des Pachtausschusses – Jens Altgeld, Henry Winter, Nadine Ladewig und Anja Reinhard – berichteten über die Ergebnisse der vergangenen Ausschusssitzungen. Im Rahmen dieser Sitzungen wurden die bestehenden Pachtverträge zwischen der Gemeinde sowie Landwirten und Privatpersonen überprüft. Dabei wurde festgestellt, dass einzelne Verträge nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entsprechen und daher überarbeitet werden müssen. Die erforderlichen Anpassungen sollen in Abstimmung mit den jeweiligen Pächtern und Verpächtern vorgenommen werden. Der Pachtausschuss schlägt für die Erneuerung der Pachtverträge ab dem Jahr 2027 folgendes Vorgehen vor:
Landwirtschaftlich genutzte Flächen Für landwirtschaftlich genutzte Flächen soll eine einheitliche Preisanpassung auf 64 € je Hektar erfolgen. Zudem sollen bisher nicht erfasste Flächen („blinde Flecken“) in die Pachtverträge aufgenommen werden.
Hinterliegergrundstücke Die derzeitigen Pachtpreise stammen teilweise noch aus der Zeit vor Einführung des Euro. Daher soll der bislang pauschale Betrag von etwa 15 € auf 30 € je Parzellenteilstück angehoben werden. Bei künftigen Preisanpassungen soll eine stärkere Differenzierung erfolgen, die insbesondere Größe und Nutzwert der jeweiligen Fläche berücksichtigt
Erbpachtgrundstücke, Steinbruchweiher und sonstige Pachtverhältnisse Diese Pachtverhältnisse werden bereits regelmäßig angepasst oder bewegen sich bereits auf einem marktüblichen Preisniveau. Derzeit besteht daher kein weiterer Anpassungsbedarf.
Privat genutzte Gemeindeflächen ohne Pachtvertrag Nutzerinnen und Nutzern von Gemeindeflächen, die bislang noch nicht durch ein Pachtverhältnis geregelt sind, soll eine Frist eingeräumt werden. Innerhalb dieser Frist sollen sie mit der Gemeindeverwaltung einen entsprechenden neuen Pachtvertrag abschließen.
Top 5) Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
Grundstückankauf Langenbaum
Es wurde mitgeteilt, dass sich der vom Amtsgericht Westerburg angesetzte Versteigerungstermin für die Gebäude- und Freifläche in Langenbaum am 11.08.2026 aufgrund fehlender Unterlagen verschoben hat. Ein neuer Termin steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Pfarrer Christoph Haxel-Schamun
Unser Gemeindepfarrer, Herr Christoph Haxel-Schamuhn, beendet zum 1. September seine Tätigkeit in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied. Dies ist sehr bedauerlich, da er die monatlichen Seniorennachmittage mitgestaltet und begleitet hat. Außerdem wirkte er an vielen Volkstrauertagen auf dem Friedhof mit und hielt dort Predigten. Auch bei zahlreichen Beerdigungen war er anwesend und stand den Angehörigen in schweren Zeiten zur Seite. Besonders hervorzuheben ist seine menschliche und einfühlsame Art. Er hatte stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen und war zwischenmenschlich sehr geschätzt.
Info-Veranstaltung "Strategische Kooperation
Der Erste Beigeordnete Henry Winter berichtete über die Informationsveranstaltung zum Ausbau erneuerbarer Energien in der Verbandsgemeinde Hachenburg, an der er gemeinsam mit Ratsmitglied Christian Meutsch am 15.07.2026 teilgenommen hatte. Zu der Veranstaltung war auch Herr Markus Behr von der Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) eingeladen. Im Mittelpunkt des Treffens standen die Potenziale für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, mögliche Kooperationsstrukturen, die kommunale Wertschöpfung sowie die weitere zeitliche Vorgehensweise. Für die Verbandsgemeinde Hachenburg bestünden insbesondere im Bereich der Windenergie erhebliche Ausbaupotenziale. Gleichzeitig seien bereits zahlreiche Wind- und Solarparks vorhanden. Als Beispiele wurden unter anderem der Flächennutzungsplan Windenergie, der Windpark Hartenfelser Kopf sowie der Solarpark Hachenburg genannt. Weiterhin wurde die Strategie der „Kommunalen Energie VG Hachenburg AöR“ (KEH) vorgestellt. Ziel sei es, Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien zu bündeln und gegebenenfalls auf die Bereiche Energieerzeugung, -nutzung, -speicherung und -vermarktung auszuweiten. Die KEH könne hierzu Unternehmen gründen, sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen erwerben. Eine eigene Personalstruktur sei nach dem vorgestellten Konzept nicht vorgesehen. Mit der Tätigkeit der KEH würden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
Mitgestaltung der Energiewende und Ausbau der erneuerbaren Energien,
Förderung der Solidarität zwischen den Ortsgemeinden,
Steigerung der kommunalen Wertschöpfung durch Beteiligung an der Projektentwicklung und am Betrieb,
langfristige Sicherung möglichst stabiler Strompreise durch regionale Eigenversorgung,
Steigerung der regionalen Wertschöpfung und Sicherung von Arbeitsplätzen,
Erhöhung der Akzeptanz in der Bevölkerung, unter anderem durch eine mögliche finanzielle Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
Nutzung von Synergien sowie Reduzierung von Risiken.
Zur Umsetzung dieser Ziele sei nach den Ausführungen der evm ein strategischer Partner sinnvoll. Die evm habe sich als möglicher langfristiger Partner vorgestellt. Als größter kommunaler Energieversorger in Rheinland-Pfalz verfüge sie nach eigenen Angaben über umfangreiche Erfahrungen bei der Entwicklung, Finanzierung, Realisierung und dem Betrieb von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien. Die mögliche Aufgabenverteilung zwischen der Verbandsgemeinde, den Ortsgemeinden, der KEH und der evm könne sich über sämtliche Projektphasen erstrecken. Hierzu gehörten insbesondere:
Prüfung geeigneter Flächen und Entwicklung von Projektkonzepten,
technische Planung und Durchführung von Genehmigungsverfahren,
Unterstützung bei der Bauleitplanung,
Strukturierung der Finanzierung und Ansprache von Banken,
Entwicklung und Umsetzung von Beteiligungsmodellen für Bürgerinnen und Bürger,
Vorbereitung und Begleitung der Vergabe von Bauleistungen,
Baumanagement und Bauleitung,
technische und gegebenenfalls kaufmännische Betriebsführung,
Wartung und Instandhaltung,
Stromvermarktung, beispielsweise über Direktvermarktung, Marktprämienmodelle oder Power Purchase Agreements (PPA).
Als mögliche Gesellschaftsstruktur wurde die Gründung einer Projektgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH vorgestellt. An dieser könnten sich neben der evm auch die KEH, die Verbandsgemeinde, die Stadt Hachenburg, Ortsgemeinden sowie gegebenenfalls eine Bürgerenergiegenossenschaft oder weitere Standortkommunen beteiligen.
Für die Projektentwicklung könnten unter anderem Projektentwicklungsverträge, Gestattungsverträge und die Übertragung von Projektrechten erforderlich werden. Für die Bauphase seien Bau- und Managementverträge sowie entsprechende Verträge mit Bauunternehmen und Komponentenlieferanten vorgesehen. Für die Betriebsphase wurden unter anderem Verträge zur kaufmännischen und technischen Betriebsführung, zur Stromvermarktung, zur Finanzierung, zur Versicherung sowie zur Belieferung kommunaler Liegenschaften genannt.
Im Rahmen einer unverbindlichen Beispielrechnung der evm wurde ein Windpark mit 20 Windenergieanlagen der 7-Megawatt-Klasse betrachtet. Das Investitionsvolumen wurde einschließlich Infrastruktur, Netzanschluss und Projektentwicklung mit mehr als 200 Mio. Euro angesetzt. Als beispielhafte Finanzierungsstruktur wurden rund 30 Prozent Eigenkapital und rund 70 Prozent Fremdkapital genannt.
Hinsichtlich der kommunalen Wertschöpfung wurde beispielhaft zwischen einer reinen Verpachtung und einer Verpachtung mit eigener kommunaler Beteiligung am Betrieb unterschieden. Bei einer Windenergieanlage der 7-Megawatt-Klasse wurde unter den zugrunde gelegten Annahmen unter anderem mit jährlichen Einnahmen aus Pachtzahlungen, der finanziellen Beteiligung nach § 6 EEG 2023 sowie Gewerbesteuer gerechnet. Bei einer eigenen Beteiligung am Betrieb könne zusätzlich ein Beteiligungsergebnis erzielt werden. Die tatsächliche Höhe dieser Erträge sei jedoch von der konkreten Projektstruktur, den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Entwicklung des Projekts abhängig.
Zusammenfassend wurde festgestellt, dass eine Kooperation zwischen der Verbandsgemeinde, den Ortsgemeinden, der KEH und der evm zu einer Bündelung von Kompetenzen und Erfahrungen führen könne. Hierdurch könnten Projektrisiken reduziert, Synergien genutzt, Kosten optimiert sowie eine möglichst hohe regionale und kommunale Wertschöpfung erreicht werden. Eine Kooperation könne zudem eine solide und langfristig ausgerichtete Umsetzung der Projekte ermöglichen. Für die Projektentwicklung wurde ein Zeitraum von etwa fünf bis acht Jahren genannt. Daran könne sich eine Investitions- und Betriebsphase von etwa 25 bis 30 Jahren anschließen. Die vorgestellten Überlegungen dienten zunächst der Information und weiteren Beratung. Entscheidungen über konkrete Projekte, Beteiligungen oder Vertragsabschlüsse seien zu einem späteren Zeitpunkt und auf Grundlage weitergehender Prüfungen zu treffen.
Abschließend ging Herr Winter auf den unabhängigen Solidarpakt der Potenzialgemeinden Vorderer Kopf–Gietzebeul ein. Dieser sei während der Veranstaltung angesprochen, jedoch als „Solidarpakt 2.0“ und als noch wenig konkret bezeichnet worden. Herr Winter regte daher an, die Ziele und Inhalte des Paktes zeitnah verständlich und öffentlich darzustellen. Insbesondere solle klargestellt werden, dass der Pakt nicht in Konkurrenz zu bestehenden Solidarvereinbarungen stehe. Die Gemeinden Roßbach und Welkenbach hätten Interesse an weitergehenden Informationen gezeigt. Zudem sei angeregt worden, den Pakt als mögliches Modell für andere Teilgebiete zu prüfen oder weitere Potenzialgemeinden der Verbandsgemeinde einzubeziehen. Hierzu erscheine ein frühzeitiger Austausch der bislang beteiligten fünf Gemeinden sinnvoll.
Infoveranstaltung Baugebiete der Zukunft (Jens Altgeld)
Ratsmitglied Jens Altgeld informierte über die am 6. August 2026 in der CDU-Geschäftsstelle in Montabaur stattgefundene Veranstaltung zum Thema „Baugebiete der Zukunft – Fläche, Finanzierung und Förderung“ zu der Herr Klaus Lütkefedder eingeladen hatte.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Herausforderungen, den demografischen Wandel, die zunehmende Flächenversiegelung durch Neubaugebiete, die steigenden Kosten für die Unterhaltung der bestehenden Infrastruktur sowie den Wohnwert dörflicher Strukturen miteinander in Einklang zu bringen. Die Nachteile klassischer Neubaugebiete „auf der grünen Wiese“ wurden insbesondere in folgenden Punkten gesehen:
zunehmende Flächenversiegelung,
notwendige Erweiterung der Ver- und Entsorgungssysteme sowie ein dadurch steigender Unterhaltungsaufwand,
geringe Altersdurchmischung, da häufig vor allem junge Familien und Besserverdienende angesprochen werden,
geringe Wohndichte durch eine überwiegende Bebauung mit Einfamilienhäusern sowie
die Gefahr einer Absonderung von der bestehenden Dorfstruktur und der Entstehung einer „Trabantenstadt“.
Demgegenüber wurde die Notwendigkeit betont, den Charakter und den Wohnwert der Dörfer sowie die vorhandene Infrastruktur zu erhalten. Dies könne insbesondere durch altersgemischte Wohnformen, eine bessere Ausnutzung der bestehenden Ver- und Entsorgungsnetze, die Schließung von Baulücken und die Schaffung von altersgerechtem Wohnraum erreicht werden.
Als wesentliche Leitlinien wurden folgende Grundsätze formuliert:
Innenentwicklung vor Außenentwicklung,
Ausschöpfung bestehender Fördermöglichkeiten für die Innenentwicklung und Schaffung von Anreizen für Investitionen in den Gebäudebestand,
Ausweisung neuer Baugebiete erst dann, wenn sämtliche Innenentwicklungspotenziale ausgeschöpft sind und darüber hinaus ein entsprechender Bedarf besteht,
Planung neuer Baugebiete mit unterschiedlichen Bebauungsformen, insbesondere für Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und altersgerechtes Wohnen, sowie
vollständige Umlegung der Erschließungskosten auf die Verursacher. Eine Beteiligung der Werke beziehungsweise der Gebührenzahler an diesen Kosten soll ausgeschlossen werden. Es gelte der Grundsatz: „Wer bestellt, bezahlt.“
Abschließend wurde angeregt, dass die Bauämter der Verbandsgemeinden und die unteren Genehmigungsbehörden die Gemeinden bei der Umsetzung dieser Grundsätze beraten, unterstützen und für eine entsprechende Vorgehensweise werben sollten. Herr Lütkefedder wies darauf hin, dass die Verbandsgemeinde Wallmerod diese Vorgehensweise mit dem sogenannten „Wallmeroder Modell“ bereits seit Jahrzehnten praktiziert. Seit mehr als 20 Jahren seien in den Ortsgemeinden keine Neubaugebiete mehr ausgewiesen worden. Damit habe man sehr gute Erfahrungen gemacht.
Zuwendungserklärung Kunstrasenkleinfeldspielfeld
Der Vorsitzende informierte über ein Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD). Darin ging es um den Zuwendungsbescheid über Zuwendungsmittel in Höhe von 41.400 € für die Errichtung des Kunstrasen-Kleinspielfeldes in der Burgstraße im Rahmen der Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz „Land in Bewegung“.
Follow up zum Entwicklungsgespräch OrtsApp
In einem Email-Schreiben informierte die apicodo AG über die hervorragende Arbeit unserer OrtsApp-Betreuerin, Frau Katharina Quirmbach. Nach Aussage des Unternehmens zeigt ihr Engagement beispielhaft, wie eine moderne und effiziente Kommunikation für und mit Bürgerinnen und Bürgern gelingen kann. Zudem bedankt sich die apicodo AG für die hilfreichen Anregungen, die Frau Quirmbach zur weiteren Entwicklung der OrtsApp eingebracht hat. Von diesem Know-how profitiert auch unsere Ortsgemeinde, was sich insbesondere an den kontinuierlich steigenden Benutzerzahlen zeigt. Darüber hinaus arbeitet Frau Quirmbach derzeit Frau Jutta Hebel in die Betreuung der OrtsApp ein. Damit verfügt unsere Ortsgemeinde künftig über zwei qualifizierte Fachkräfte, die sich um die Bürgerkommunikation und die Weiterentwicklung der OrtsApp kümmern.
Nichtöffentlicher Teil
Top 6) Beratung und Beschlussfassung
Es wird beschlossen, den Auftrag für die Dacheindeckung des Grillhütten-Vordaches in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied/ Ortsteil Schmidthahn im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Firma Wetzlar zu vergeben.
Top 7) Verschiedenes/ Bekanntgaben nicht öffentlicher Angelegenheiten
Der Vorsitzende informierte über eine negatives Ereignis, welches sich Ende des vergangenen Monats am neuen Minifeld-Kunstrasenspielfeld ereignet hatte.
-Der Vorsitzende informierte über einen festgestellten Missstand im Umgang mit Wasser in der Gemarkung Schmidthahn.
Steinebach an der Wied,
den 21.08.2026
Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister