Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2026 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 15.04.2026

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 15.04.2026, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.45 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordneter: Christof Schumacher
Schriftführer: Jürgen Hebel

Jens Altgeld
Volker Hild
Nadine Ladewig
Karsten Müller
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt

Es fehlten:
Martin Ax
Martin Fandler

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Vorstellung Planentwurf Straßenplanung „Schmidthahner Wies“ (Anliegerversammlung)

  2. Beratung und Beschlussfassung
    Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Steinebach vom 19.01.1995

  3. Beratung und Beschlussfassung
    Wahl eines 3. Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

  4. Verschiedenes / Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Verschiedenes / Bekanntgaben

Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben.

Öffentlicher Teil

Top 1) Vorstellung Planentwurf Straßenplanung „Schmidthahner Wies“
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Grundstückseigentümer des Baugebiets „Schmidthahner Wies“ eingeladen. Im Rahmen der Sitzung stellten Herr Wolfgang Hüsch und Frau Jacqueline Velten die Straßenplanung für die Ersterschließung des Baugebiets vor.

Top 2) Beratung und Beschlussfassung Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Steinebach vom 19.01.1995

Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat stimmt der als Anlage beigefügten Satzung zur Änderung der Hauptsatzung.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Die Hauptsatzung wird dahingehend geändert, dass eine Übertragung eines Geschäftsbereichs im Bereich der Kindertagesstätten auf einen Beigeordneten künftig nicht mehr vorgesehen ist.

Die bisherige Regelung zur Aufgabenübertragung entfällt entsprechend.

Änderungen:

§ 5 Beigeordnete

(1) Die Gemeinde hat 3 Beigeordnete.

(2) Für den Bereich Kindertagesstätten wird ein Geschäftsbereich gebildet, der auf einen weiteren Beigeordneten zu übertragen ist. Der Ortsgemeinderat entscheidet durch Beschluss, wer den Geschäftsbereich erhält. Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Absatz 2 entfällt

§ 9 Aufwandsentschädigung der Beigeordneten

(1) Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält für den Fall der Vertretung des Orts-bürgermeisters eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Aufwandsentschä-digung des Ortsbürgermeisters. Erfolgt die Vertretung des Ortsbürgermeisters nicht für die Dauer eines vollen Monats, so beträgt sie für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrags der dem Ortsbürgermeister zustehenden Aufwandsentschädigung. Erfolgt eine Vertretung während eines kürzeren Zeitraums als einen vollen Tag, so erhält er ein Sechzigstel der Aufwandsentschädigung nach Satz 2, mindestens 11,00 EUR.

(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung nach § 13 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 KomAEVO in Höhe von 10 % der dem Ortsbürgermeister zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung.

(3) Ehrenamtliche Beigeordnete ohne Geschäftsbereich, die nicht Gemeinderats-mitglied sind und denen Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 nicht gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderats, der Ausschüsse und der Besprechungen mit dem Bürgermeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Gemeinderatsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend.

(4) Ehrenamtliche Beigeordnete, die nicht Mitglied des Verbandsgemeinderates sind, jedoch in Vertretung des Ortsbürgermeisters an Sitzungen des Verbands-gemeinderats teilnehmen und denen keine Aufwandsentschädigung nach den Absätzen 1 oder 2 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an diesen Sitzungen von der Ortsgemeinde eine Aufwandsentschädigung. Sie beträgt je Sitzung ein Dreißigstel der für den Ortsbürgermeister festgesetzten Aufwandsentschädigung, mindestens jedoch 10,00 EUR. Entsprechendes gilt für die Teilnahme an Besprechungen des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde mit den Ortsbürgermeistern gemäß § 69 Abs. 4 GemO.

(5) Sofern nach den steuerrechtlichen Bestimmungen die Entrichtung der Lohn-steuer nach einem Pauschalsteuersatz möglich ist, wird der Pauschalsteuersatz von der Gemeinde getragen. Der Pauschalsteuerbetrag wird auf die Aufwands-entschädigung nicht angerechnet.

(6) § 6 Abs. 4 und 5 gelten entsprechend.

Absatz 2 entfällt

Top 3) Wahl eines weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

Bildung einer Zählkommission für die Wahlen des Gemeinderates

Der Vorsitzende beauftragte die folgenden Ratsmitglieder zur Auszählung der Stimmen der Wahl eines weiteren Beigeordneten durch den Ortsgemeinderat:

Reinhardt, Anja
Name, Vorname

Nicodemus, Henning
Name, Vorname

Wahl eines weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zur Wahl eines weiteren Beigeordneten wurde vorgeschlagen:

Ladewig, Nadine
Name, Vorname

Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an der Wahl nicht teil. Bei der geheimen, mittels Stimmzettel durchgeführten Wahl wurden 10 Stimmzettel abgegeben:

a) Stimmen insgesamt: 10
b) davon Stimmenthaltung, Nein- und ungültige Stimmen: 1
c) verbleibende gültige Stimmen: 9

Von der verbleibenden gültigen Stimmen entfielen auf:

Ladewig, Nadine: 9
Name, Vorname

Nach § 40 Abs. 3 GemO gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.

Die Gewählte war anwesend und hat die Annahme der Wahl mündlich erklärt.

Der Ortsbürgermeister hat nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde die neu gewählte Beigeordnete zum Ehrenbeamten ernannt.

Sodann vereidigte der Ortsbürgermeister Frau Nadine Ladewig die unter Erheben der rechten Hand die ihr vorgesprochene Eidesformel wiederholte:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."

v.g.u.

Beigeordnete

Vorstehende Unterschrift wurde eigenhändig in meiner Gegenwart vollzogen.

Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in dessen Amt ein.

Top 4) Verschiedenes / Bekanntgaben

Der Termin für die Belegprüfung wird mit der VG Hachenburg, Fachbereich 2 Finanzen in der KW. 17 festgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 wird voraussichtlich in der nächsten Gemeinderatssitzung am 6. Mai 2026 erfolgen.

Der Vorsitzende informierte über Haushaltsgenehmigung für die Jahre 2026 und 2027 seitens der Kreisverwaltung.

Herr Christof Schumacher gab Informationen zur Sitzung Kita-Zweckverbandsversammlung, die am 14. April 2026 stattgefunden hat.

Der Termin für den Traktor TÜV ist am 30. Mai. 2026, 8 Uhr, in den Hallen der Fa. Moritz.

In der KW. 17 wird die überdachte Ruhebank für die Grillhütte in Schmidthahn vom Forstamt geliefert und montiert.

Der Termin für den Wandertag des Gemeinderates ist am 15.Mai.

Nichtöffentlicher Teil

Top 9) Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten

  • Der Vorsitzende informierte über die Stellungnahme eines Dorfbewohners zum Gemeinderatsbeschluss vom 08.10.2025, in dem der Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungssatzung abgelehnt wurde.

  • Grundstücksverkauf
    Der Vorsitzende berichtete über den Verkauf von einem Grundstück, bei dem von dem gemeindlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht wurde bzw. auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde.

Steinebach an der Wied,
den 21.04.2026

Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister