Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2024 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2024

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 17.07.2024, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.25Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Schriftführer: Jürgen Hebel

Jens Altgeld
Martin Ax
Martin Fandler
Volker Hild
Nadine Ladewig
Christian Meutsch
Karsten Müller
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt
Christof Schumacher

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde

  2. Bildung der Ausschüsse:
    Wahl eines Ausschussmitgliedes und eines Stellvertreters in den Abstimmungsausschuss des interkommunalen Gewerbegebietes „Seenplatte“ Linden gem. § 37 GemO, Abschnitt: Ausschüsse § 27.

  3. Beratung und Beschlussfassung:
    Bildung eines Bauausschusses

  4. Beratung und Beschlussfassung
    Instandhaltung der Natursteinbrücke „Kläranlage Steinebach“

  5. Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten

Nichtöffentlicher Teil

  1. Beratung und Beschlussfassung
    Auftragsvergabe für den barrierefreien Umbau des Zugangs zum Gemeindebüro

  2. Beratung und Beschlussfassung
    Auftragsvergabe für die Installation einer PV-Anlage auf dem DGH Dach

  3. Beratung und Beschlussfassung

    Auftragsvergabe für die Durchführung der Baumkontrollen 2024

  4. Verschiedenes/ Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten

Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung. Er stellte fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben.

Anträge oder Ergänzungen der Tagesordnungspunkte: Vor Eintritt in die Sitzung stellte der Vorsitzende einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren Tagesordnungspunkt: - Ermächtigungsbeschluss für die Auftragsvergabe von einem Bodengutachten für den Friedhof in Steinebach an der Wied

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Weiterhin stellte Ratsmitglied Jens Altgeld einen Antrag auf einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt: -

Einsatz eines Mulchmähers zum Anlegen von Wildäsungsflächen auf alten Käferfichtenflächen

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Diese beiden hinzukommenden Tagesordnungspunkt wurden an den Schluss des öffentlichen Teils als TOP 6 und Top 7 gestellt.

Die Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil rücken dadurch um je 2 Plätze nach unten.

Öffentlicher Teil

TOP 1 Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung
Bildung der Ausschüsse: Wahl eines Ausschussmitgliedes und Stellvertreters in den Abstimmungsausschuss des interkommunalen Gewerbegebietes „Seenplatte“ Linden gem. § 37 GemO, Abschnitt: Ausschüsse § 27.
Vor der Wahl stellte der Vorsitzende den Antrag die Wahl im Wege der offenen Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Es wurde beschlossen in offener Abstimmung zu wählen.

Zur Wahl eines Ausschussmitgliedes und eines Stellvertreters in den „Abstimmungsausschuss des interkommunalen Gewebegebiet Seenplatte Linden“ wurde Ratsmitglied Jens Altgeld vorgeschlagen. Der 1. Beigeordnete Henry Winter wurde zum Stellvertreter vorgeschlagen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig.

Beiden Kandidaten nahmen die Wahl an.

Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an den Abstimmungen nicht teil.

Top 3 Bildung eines Bauausschusses
Der Ortsgemeinderat Steinebach beschließt, für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderats einen Bauausschuss zu bilden. Dem Bauausschuss obliegen Angelegenheiten des allgemeinen Bauwesens (Hoch- und Tiefbauangelegenheiten), Verkehrs- und Wegeangelegenheiten, Unterhaltungs- und Instandsetzungs-maßnahmen für alle gemeindlichen baulichen Einrichtungen und Liegenschaften.

Der Ausschuss hat drei Mitglieder und für jedes Mitglied einen Stellvertreter.

Wahl der Mitglieder
Vor der Wahl stellte der Vorsitzende den Antrag die Wahl im Wege der offenen Abstimmung gem. § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Als gemeinsamer Wahlvorschlag wurde vorgeschlagen:

Mitglied
Jens Altgeld
Hans-Werner Moritz
Henning Nicodemus

Stellvertreter
Christian Meutsch
Volker Hild
Nadine Ladewig

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Die anwesenden Gewählten haben die Wahl angenommen. Hans-Werner Moritz wurde in Abwesenheit gewählt.

Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an den Abstimmungen nicht teil.

Top 4 Beratung und Beschlussfassung
Instandhaltung der Natursteinbrücke im Wiedbachtal

Beschluss
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied beschließt, die Unterhaltung des Natursteinmauerwerkes der Natursteinbrücke „Kläranlage Steinebach“ künftig in vollem Umfang zu übernehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Die Natursteinbrücke an der Kläranlage Steinebach befindet sich auf einer Fläche der

Stadt Hachenburg. Aufgrund dessen ist die Stadt Hachenburg grundsätzlich für die Unterhaltung und den Erhalt der Verkehrssicherheit der Natursteinbrücke verantwortlich. Da die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied für die Verbindung der Wanderwege im Gegensatz zur Stadt Hachenburg einen Nutzen aus der

Natursteinbrücke bezieht, soll die Unterhaltung des Natursteinmauerwerkes künftig durch die Ortsgemeinde Steinebach erfolgen. Dadurch kann die Natursteinbrücke für den Fußgängerverkehr erhalten bleiben.

Top 5 Verschiedenes/Bekanntgaben

Zuwendungsbescheid Klimaangepasstes Waldmanagement
Der Zuwendsbescheid in Höhe von 29.065 Euro für das Haushaltsjahr 2024 für die OG Steinebach an der Wied aus dem Sondervermögen „Klima- und Transformationsfonds“ im Rahmen der Richtlinien für Zuwendungen zu einem klimaangepassten Waldmanagement ist eingegangen. Mit der Gewährung der Zuwendung sollen folgende Zwecke erfüllt werden:

  • Bewirtschaftung einer zuwendungsfähigen Waldfläche von 290,65 Hektar

  • natürliche Waldentwicklung auf einer Fläche von 14.53 Hektar

Um die Zuwendung zu erhalten müssen verschiedene Kriterien erfüllt werden, die bei der Verabschiedung der Forstwirtschaftspläne für 2024 bereits angesprochen wurden und bereits in der Umsetzung sind. Im Einzelnen sind dies:

  1. Verjüngung des Vorbestandes (Vorausverjüngung) durch künstliche Verjüngung (Vorausverjüngung durch Voranbau) oder Naturverjüngung mit mindestens 5- oder mindestens 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung bzw. Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand.

  2. Die Naturverjüngung hat Vorrang, sofern klimaresiliente, überwiegend standortheimische Hauptbaumarten in der Fläche auf natürlichem Wege eingetragen werden und anwachsen.

  3. Bei künstlicher Verjüngung sind die zum Zeitpunkt der Verjüngung geltenden Baumartenempfehlungen der Länder oder, soweit solche nicht vorhanden sind, der in der jeweiligen Region zuständigen forstlichen Landesanstalt einzuhalten, dabei ist ein überwiegend standortheimischer Baumartenanteil einzuhalten.

  4. Zulassen von Stadien der natürlichen Waldentwicklung (Sukzessionsstadien) und Wäldern insbesondere aus Pionierbaumarten (Vorwäldern) bei kleinflächigen Störungen.

  5. Erhalt oder, falls erforderlich, Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität zum Beispiel durch Einbringung von Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen.

  6. Verzicht auf Kahlschläge. Das Fällen von absterbenden oder toten Bäumen oder Baumgruppen außerhalb der planmäßigen Nutzung (Sanitärhiebe) bei Kalamitäten ist möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz zur Erhöhung der Biodiversität auf der jeweiligen Fläche belassen werden.

  7. Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz sowohl stehend wie liegend und in unterschiedlichen Dimensionen und Zersetzungsgraden; dazu zählt auch das gezielte Anlegen von Hochstümpfen.

  8. Kennzeichnung und Erhalt von mindestens fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar, welche zur Zersetzung auf der Fläche verbleiben. Die Habitatbäume oder die Habitatbaumanwärter sind spätestens zwei Jahre nach Antragstellung nachweislich auszuweisen. Wenn und soweit eine Verteilung von fünf Habitatbäumen oder Habitatbaumanwärtern pro Hektar nicht möglich ist, können diese entsprechend anteilig auf den gesamten Betrieb verteilt werden.

  9. Bei Neuanlage von Rückegassen müssen die Abstände zwischen ihnen mindestens 30 Meter, bei verdichtungsempfindlichen Böden mindestens 40 Meter betragen.

  10. Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutzmittel. Dies gilt nicht, wenn die Behandlung von gestapeltem Rundholz (Polter) bei schwerwiegender Gefährdung der verbleibenden Bestockung oder bei akuter Gefahr der Entwertung des liegenden Holzes erforderlich ist.

  11. Maßnahmen zur Wasserrückhaltung, einschließlich des Verzichts auf Maßnahmen zur Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur, bis spätestens fünf Jahre nach Antragstellung, falls übergeordnete Gründe vor Ort dem nicht entgegenstehen.

  12. Natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Waldfläche. Obligatorische Maßnahme, wenn die Waldfläche des Waldbesitzenden 100 Hektar überschreitet. Freiwillige Maßnahme für Betriebe, deren Waldfläche 100 Hektar oder weniger beträgt. Die auszuweisende Fläche beträgt dabei mindestens 0,3 Hektar und ist 20 Jahre aus der Nutzung zu nehmen. Naturschutzfachlich notwendige Pflege- oder Erhaltungsmaßnahmen oder Maßnahmen der Verkehrssicherung gelten nicht als Nutzung. Bei Verkehrssicherungsmaßnahmen anfallendes Holz verbleibt im Wald.

Bewerberliste Kommunalwahl
Hierzu informierte der Vorsitzende anhand von Bewerberlisten, wie sich Kandidaten aus anderen Nachbargemeinden für die zurückliegende Kommunalwahl beworben haben.

OrtsApp: Benutzerzahlen, Auswertung der Umfrage, Vertretung K. Quirmbach
Die OrtsApp wird in unserem Dorf hervorragend angenommen, was die Benutzerzahlen deutlich belegen. Es wurden die Inhalte der App nochmal vorgestellt und wie dieses Medium, in der Hauptsache für unsere Zwecke von Frau K. Quirmbach, sukzessive weiterentwickelt wurde. Ein weiterer Schritt für die Öffentlichkeitsarbeit in der OrtsApp wird sein, dass sich der neue Gemeinderat nicht nur mit Vor- und Zuname präsentiert, sondern auch mit einem Foto.

KIPKI Förderbescheid
In den Gemeinderatssitzungen am 15.11.2023 und am 13.12.2023 wurde beraten wo die KIPKI-Mittel in der Gemeinde Anwendung finden. Hieraus ergab sich damals folgender Beschluss:

Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied leitet die zur Verfügung gestellten KIPKI-Mittel an den Kindergarten-Zweckverband Steinebach an der Wied weiter. Dort sollen die Mittel zur Errichtung von Sonnensegeln auf dem Außengelände der KITA Dreilindenstein zur Anwendung kommen.

Die damalige Begründung des Beschlusses
Das Land Rheinland-Pfalz stellt den Kommunen über das Programm KIPKI (Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation) Gelder für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zur Verfügung. Der Verbandsgemeinderat Hachenburg beschloss am 26.09.2023, dass von den 711.499,00 Euro, die der Verbandsgemeinde insgesamt zugesprochen werden, ein Drittel der Mittel an die Ortsgemeinden weitergeleitet werden sollen. Auf der Basis, dass jede Ortsgemeinde pauschal 1.000 Euro zugewiesen bekommt und die weiteren Mittel anhand der Einwohnerstatistik vom 30.06.2023 aufgeschlüsselt werden, erhält Steinebach an der Wied 7.800,00 Euro.

Im Zusammenhang mit der Kita-Erweiterung hat der Kindergarten-Zweckverband Steinebach an der Wied bereits ein umfassendes Konzept erstellt, welches auch Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen umfasst. In dem Konzept wird - im Zusammenhang mit der Hangneugestaltung im Außenbereich - auch auf das Thema Sonnensegel eingegangen. Es handelt sich um eine notwendige Maßnahme zur Klimaanpassung, ohne die die Kinder in den Sommermonaten sich kaum noch außerhalb des Gebäudes aufhalten könnten. Eine dafür benötigte Kostenkalkulation liegt bereits vor und kann durch die Verwaltung der Verbandsgemeinde Hachenburg fristgerecht bis zum 31.12.2023 aktualisiert werden. Da die Maßnahme aufgrund ihrer Kostenhöhe ohne eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht umsetzbar erscheint, handelt es sich um eine zusätzliche Klimaanpassungsmaßnahme gemäß den KIPKI-Vorgaben. Eine Umsetzung bis Juni 2026 ist realistisch. Aus diesen genannten Gründen beschließt die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied die KIPKI-Mittel dem Kindergarten-Zweckverband Steinebach an der Wied zur Verfügung zu stellen.

Dorfmoderation Workshop „Kinder und Jugendliche“
Am 23.04.2024 fand im Zug der Dorfmoderation ein Treffen mit den Kindern und Jugendlichen statt. Es war das 4.Treffen neben den bisherigen Workshops „Dorftreff“, „Verkehr“ und „Dorfgeschichte/Dorfchronik“. Aus dem Protokoll ist zu entnehmen, was den Kindern und Jugendlichen in unserem Dorf gefällt aber auch was nicht gefällt und welche Wünsche sie für die Zukunft haben. Aus der Dokumentation ist ebenfalls zu entnehmen, wie ihre Zukunftsvorstellungen in der Gemeinde aussehen, denn anhand der Auflistung ihrer Anregungen und Bedürfnisse sind die Ziele definiert. Nun gilt es die weitere Vorgehensweise für eine Betreuung zu organisieren, die sich mir der Kinder- und der Jugendlichengruppe befasst. Ein Aufruf dazu wird zeitnah in der OrtsApp erscheinen. Beratend hierzu soll zur nächsten Gemeinderatssitzung Michael Weber vom Jugendzentrum Hachenburg eingeladen werden, damit wir zu dieser diffizilen Thematik Ideen und Tipps von Seiten dieser Fachstelle für Jugendarbeit zu erhalten.

RIS
Der Vorsitzende erklärte das Rats- und Bürger-Informationssystem der VG Hachenburg und welche Vorteile das System bietet. Die OG Steinebach an der Wied veröffentlicht hier bereits seit Juni 2022 ihre Gemeinderatssitzungen. Die Zugangsdaten für die Ratsmitglieder wurden durch die VG-Verwaltung an den neu gewählten Gemeinderat der OG Steinebach an der Wied versendet.

Bewilligungsbescheid Friedhof
Dem in 2023 gestellten Zuwendungsantrag für die Neugestaltung der Friedhofanlage in Steinebach an der Wied wurde seitens der ADD zugestimmt. Der Bewilligungsbescheid ist eingegangen und es steht demnach eine Zuwendung für dem Umbau in Höhe von 30.000,- Euro für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung.

Top 6 Beratung und Beschlussfassung
Ermächtigungsbeschluss für die Auftragsvergabe von einem Bodengutachten für den Friedhof in Steinebach an der Wied

Beschluss
Es wird beschlossen, den Ortsbürgermeister von Steinebach an der Wied zu ermächtigen, die Auftragsvergabe von einem Bodengutachten für den Friedhof in Steinebach an der Wied, zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Das Bodengutachten ist notwendig, um das Leistungsverzeichnis für den Umbau der Friedhofsanlage zu erstellen.

Top 7 Beratung und Beschlussfassung
Einsatz eines Mulchmähers zum Anlegen von Wildäsungsflächen auf alten Käferfichtenflächen.

Beschluss
Es wird beschlossen, dem Einsatz eines Mulchmähers zum Anlegen von Wildäsungsflächen auf alten Käferfichtenflächen zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Bemerkung
Ein Angebot der Fa. Anette Weber über das Mulchen von 6 ha Waldfläche liegt vor. Die Vergabe und die Abwicklung der Maßnahme obliegt dem Forstamt Hachenburg bzw. wird über den Forstrevierleiter des Forstreviers „Westerwälder Seenplatte“ Herrn Andreas Scherf.

Ende öffentlicher Teil: 20.43 Uhr

Nichtöffentliche Teil

Auftragsvergabe für den barrierefreien Umbau des Zugangs zum Gemeindebüro

Auftragsvergabe zur Errichtung einer 20,01 kWp Photovoltaikanlage in der Modulausführung Glas-Glas mit 9,60 kWh nutzbarer Solarstromspeicher-Kapazität

Verschiedenes/Bekanntgaben im nichtöffentlichen Teil
Es wurde über den Verkauf von einem Grundstück, bei dem von dem gemeindlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht bzw. auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde, informiert.