Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 19.02.2025, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.55 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordneter: Christof Schumacher
Schriftführer: Jürgen Hebel
Jens Altgeld
Martin Ax
Anja Reinhardt
Martin Fandler
Nadine Ladewig
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Es fehlten:
Karsten Müller
Henry Winter
Volker Hild
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Beratung und Beschlussfassung
Antragstellung MinifußballfeldVerschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
Nichtöffentlicher Teil
Beratung und Beschlussfassung
GrundstücksverkaufVerschiedenes/Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben.
Anträge oder Ergänzungen der Tagesordnungspunkte:
Vor Eintritt in die Sitzung stellte der Vorsitzende einen Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren Punkt:
Beratung und Beschlussfassung: Auftragsvergabe für den Endausbau der Straße ´´Schmidthahner Wies´´ in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied im Ortsteil Schmidthahn
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Dieser Tagesordnungspunkt wird als Top 5) behandelt. Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend um eine Position nach hinten.
Öffentlicher Teil
Top 1) Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht
TOP 2) Beratung und Beschlussfassung
Antragstellung Bau eines Minifußballfeldes Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Steinebach beschließt den Bau eines Kunstrasenfußballfeldes anstelle des vorhandenen Bolzplatzes in der Burgstraße. Die Verbandsgemeinde Hachenburg wird beauftragt die
wird beauftragt die Planungsleistungen auszuführen und einen Zuwendungsantrag über das Förderprogramm „Land in Bewegung“ zu stellen. In dem Zusammenhang wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, die für die Planung erforderlichen Aufträge, nach erfolgter Ausschreibung, an den wirtschaftlich günstigsten Anbieter im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung:
Die Ortsgemeinde Steinebach beabsichtigt den Bau eines Kunstrasenfeldes auf der Fläche des vorhandenen Bolzplatzes in der Burgstraße. Hierfür werden im Haushalt 2025 Baukosten von 100.000 € vorgesehen. Die Verbandsgemeinde Hachenburg wird beauftragt eine Planung für den Bau eines Spielfeldes zu erstellen. Nach Durchführung eines Bodengutachtens, wird eine Entwurfsplanung im Rahmen der Haushaltsmittel dem Gemeinderat vorgestellt.
Durch die Verbandsgemeinde Hachenburg soll ein Zuwendungsantrag über das Förderprogramm „Land in Bewegung“ erstellt werden. Über das Förderprogramm ist eine Zuwendung von bis zu 50% der Baukosten möglich
TOP 3) Interessenbekundung „Ehrenamtliche Bürgerprojekte 2025“
Beigeordneter Christof Schumacher stelle das Förderprogramm „Ehrenamtliche Bürgerprojekte 2025“ vor. Hier fördert die LAG Westerwald Ehrenamtsprojekte mit bis zu 2.000 Euro. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Westerwald startet am 5. Februar 2025 ihren zweiten Förderaufruf für „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“ in der aktuellen Förderperiode. Vereine und nicht organisierte Gruppen aus den Verbandsgemeinden Bad Marienberg, Hachenburg, Ransbach-Baumbach, Rennerod, Selters, Wallmerod, Westerburg und Wirges können Anträge auf Förderung von Kleinstvorhaben mit gemeinnütziger Zielsetzung einreichen.
Insgesamt stehen 40.000 Euro zur Verfügung, aufgeteilt in 30.000 Euro Landesmittel und 10.000 Euro projektunabhängige regionale Mittel. Je Projekt ist eine Förderung von bis zu 2.000 Euro möglich. Die Projekte werden nach festgelegten Kriterien bewertet, und die Auswahl erfolgt voraussichtlich Mitte April.
Anträge können bis zum 19. März 2025 eingereicht werden, entweder per Post, Einwurf oder E-Mail. Das entsprechende Formular steht online unter www.leader-westerwald.de zum Download bereit. Für Fragen steht Sarah Pfeil unter der E-Mail-Adresse leader@westerwaldkreis.de oder telefonisch unter 02602 124-333 zur Verfügung.
Da dieses bedeutende Projekt nicht über die Kommune, sondern durch engagierte Privatpersonen realisiert wird, wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet, um potenzielle Unterstützer für diese Initiative zu begeistern. Es wird angeregt, gezielt einzelne Ehrenamtliche oder Gruppenführer anzusprechen, um die Gemeinschaft für dieses Vorhaben zu gewinnen. Darüber hinaus könnte eine Veröffentlichung der Informationen über dieses Bürgerprojekt in der Orts-App sowie eine Vorstellung während eines zeitnahen gemeinsamen Treffens der Ehrenamtlichen dazu beitragen, das Interesse und die Beteiligung an dieser wertvollen Aktion zu fördern.
Die Adresse zur Einsendung der Anträge lautet: Lokale Aktionsgruppe Westerwald, c/o Kreisverwaltung des Westerwaldkreises, Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur.
Weitere Informationen zu den Richtlinien und Bewertungskriterien können unter www.leader-westerwald.de abgerufen werden.
19.41 Uhr.
Auf Antrag des Vorsitzenden wurde für eine Wortmeldung aus dem Zuhörerraum die Sitzung unterbrochen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Frau Gisela Wülffing unterbreitete den Vorschlag, die Brücke, einschließlich des Brückengeländers, die über den Bachlauf des Steinebachs in Höhe der Erlengasse 20 führt, einer gründlichen Säuberung zu unterziehen. Dieses Engagement für die Sauberkeit und den Erhalt unserer Infrastruktur zeugt von der bemerkenswerten Bereitschaft der Bürger, aktiv zur Verschönerung und Pflege unserer Gemeinde beizutragen.
Sitzungseintritt: 19.45 Uhr
Top 4) Verschiedenes / Bekanntgaben
Huteweideprojekt Hundsbaum
Der Vorsitzende informierte über den Fortschritt der Arbeiten im südlichen Teil des Hundsbaums. Die Gehölzentnahme ist seit etwa zwei Wochen im Gange, und die Auflichtung der Flächen hat bereits zu einem völlig veränderten Erscheinungsbild der zuvor bewachsenen Landschaft geführt. Im ersten Schritt des Projekts wird ausschließlich der südliche Bereich bearbeitet.
Des Weiteren wurden die verschiedenen Zeitungsartikel der letzten Wochen, die von der SGD und der Naturschutzinitiative veröffentlicht wurden, analysiert. Auch die Inhalte des Artikels des Vorsitzenden in der Informausgabe KW 08-2025 wurde besprochen. Diese Maßnahmen stehen nicht nur im Zeichen der Landschaftspflege, sondern tragen auch maßgeblich zum Schutz und Erhalt unserer natürlichen Ressourcen bei.
Kommunaltraktor
Der Kommunaltraktor befindet sich derzeit aufgrund eines Zapfwellenschadens in der Reparatur. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs. Herr Altgeld regte an, eingehende Überlegungen anzustellen, ob der Traktor tatsächlich das geeignete Fahrzeug für unsere Bedürfnisse darstellt, da ein Traktor vorrangig dann sinnvoll ist, wenn er mit entsprechenden Anbaugeräten eingesetzt wird.
Die meiste Zeit des Jahres wird der Kommunaltraktor hauptsächlich zum Ziehen von Anhängern verwendet, während er in den Wintermonaten für das Schneeräumen und das Streuen von Salz eingesetzt wird. Zudem ist unser Traktor, im Vergleich beispielsweise zu einem Gator, relativ langsam. Vor dem Hintergrund dieser Argumente wird der aktuelle Traktor infrage gestellt.
Daher steht eine Neuanschaffung zur Debatte. Jürgen Hebel, Jens Altgeld und Nadine Ladewig werden Informationsmaterialien einholen und in der Kalenderwoche 9 über verschiedene in Betracht kommende Modelle beraten. Diese Informationen werden anschließend dem Gemeinderat für die nächste Sitzung zur Verfügung gestellt, um eine fundierte Entscheidungsbasis zu schaffen.
Protokoll Workshop Kinder und Jugendliche
Ortsbürgermeister Jürgen Hebel begrüßte alle Anwesenden und stellte Herrn Pascal Denter von der VG-Bauverwaltung vor, der beratend zum Thema Minifeldfußballplatz eingeladen war. Es wurden nochmals die prägnanten Punkte aus dem Protokoll der letzten Sitzung besprochen sowie die Termine für das Anzeichnen der Bäume für die Pumptrackstrecke am kommenden Freitag und für die geplante Gehölzentnahme am Samstag festgelegt. Diese Maßnahmen konnten bereits erfolgreich mit der engagierten Unterstützung zahlreicher Dorfbewohner realisiert werden, was die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements in unserer Gemeinschaft unterstreicht.
Herr Denter informierte umfassend über verschiedene Minifeldfußballplätze in der VG Hachenburg und ging dabei auf grundlegende Details zur Realisierung eines solchen Vorhabens ein. Fotomaterial von den unterschiedlichen Plätzen wurde präsentiert, welches sowohl als Anschauungsmaterial dient als auch inspirierend wirken soll. Ein zentrales Thema war die Oberflächenbeschaffenheit. Hierzu gab Björn Schäfer seine Expertise ab, und die Anwesenden verständigten sich darauf, dass eine Kunstrasen-Bauweise mit ET-Schicht gemäß DIN 18035 und Verfüllung mit Quarzsand für unsere Belange als am sinnvollsten erscheint. Eine Oberflächenvariante mit einer festeren, geschlossenen Kunststoffoberfläche wurde ebenfalls zur Diskussion gestellt, die auch für das Basketballspielen geeignet wäre. Man einigte sich jedoch darauf, dass das Minifeld primär für das Fußballspielen genutzt werden soll und ein Basketballspielfeld gesondert angelegt werden sollte, sofern Bedarf besteht.
Eine wichtige Aufgabe besteht in der Klärung der Gesamtkosten. Laut Herrn Denter belaufen sich die Herstellungskosten eines Minifeldfußballplatzes mit Bandenumrandung auf geschätzte 134.000 Euro. Für eine genauere Kostenschätzung ist ein Bodengutachten erforderlich, das sich entscheidend auf die Gesamtkosten auswirkt, da im Vorfeld nicht feststeht, welche Bodenbeschaffenheit auf dem Festplatz in der Burgstraße vorhanden ist.
Fragen von Mitgliedern aus dem Workshop und anwesenden Gemeinderatsmitgliedern zur Förderung und Multinutzung des Minifeldes wurden von Herrn Denter umfassend beantwortet. Die von Herrn Ax im Vorfeld eingeholten Angebote wurden ebenfalls erörtert. Entscheidend für die Umsetzung ist die Frage der seitlichen Bandenumrandung, da die Bande an sich bereits kostspielig ist und für die Bandenvariante ein Bauantrag erforderlich wird, der prozentual von der Herstellungssumme berechnet wird. Auch die Variante ohne Bande wurde besprochen, ebenso die Möglichkeit, die Bande in Eigenleistung mit Stabmattenzäunen zu erstellen, was eine TÜV-Abnahme nach sich ziehen würde. Hier äußerte Jürgen Hebel seine Bedenken bezüglich der späteren Verantwortung gegenüber den ehrenamtlichen Bandenherstellern und der Sicherheit im Hinblick auf Stabmattenzäune. Zudem wurde die Option einer mobilen Bande diskutiert, die denkbar und jederzeit nachrüstbar wäre, auch aus haushaltstechnischer Sicht.
Herr Schuhmacher erörterte, wie sich Eigenleistungsstunden auf die Gesamtkosten auswirken und als guter Ansatz zur Kostenreduzierung dienen können. Herr Denter wird erneut eingehend prüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen des Förderprogramms bestehen und welche förderfähigen Aspekte in den Förderantrag integriert werden sollten, um die Realisierung des Projekts zu gewährleisten. Letztendlich favorisierten die Anwesenden die Variante des Minifeldfußballfeldes ohne Bande, aus besagten Gründen, jedoch mit Ballfangnetzen hinter den beiden Toren, um im gesteckten Kostenrahmen zu bleiben. Björn Schäfer regte an, die Vorrichtungen für einen späteren Bandenbau vorzusehen, was im Hinblick auf eine Weiterentwicklung der Sportstätte als sinnvoll erscheint. Die Antragstellung für einen Förderantrag wird in der nächsten Gemeinderatssitzung als Tagesordnungspunkt behandelt.
Bei der Herstellung des Minifeldplatzes fällt Erdaushub an, der entsorgt bzw. abgefahren werden muss. Es gilt zu prüfen, inwieweit das anfallende Erdmaterial bei dem Projekt Huteweide Hundsbaum eingesetzt werden kann. Hier bedarf es einer Absprache mit der Kreisverwaltung, die Herr Hebel vornehmen wird. Denkbar wäre auch, das Erdmaterial beim Pumptrack zur Hangbefestigung und zur Streckenführung zu verwenden. Von Herrn Jens Altgeld wurden die Folgekosten für die Instandhaltung des Platzes angesprochen, die Herr Denter mit etwa 1.500 Euro pro Jahr bezifferte.
Am Ende bedankte sich Ortsbürgermeister Jürgen Hebel bei Herrn Denter für seine umfassende Berichterstattung sowie bei allen Anwesenden für ihre Teilnahme an dieser bedeutenden Informationsveranstaltung, für die eingebrachten Ideen und das Engagement in dieser wichtigen Angelegenheit für unsere Kinder und Jugendliche.
Hochwassser- Starkregenvorsorgekonzept
Hochwasser und Starkregen können unerwartete Dimensionen erreichen und gravierende Schäden anrichten. Ein prägnantes Beispiel, das vielen Dorfbewohnern noch lebhaft in Erinnerung ist, ist das Ereignis vom 29. Januar 2021, als wir nur mit Mühe einer Katastrophe entkamen, da sich die Wassermassen an diesen Tag an manchen Stellen dermaßen bedenklich hoch angestaut hatten. Am 12. Februar 2025 fand eine Ortsbegehung in Steinebach statt, bei der die Dorfbewohner aktiv einbezogen wurden. In diesem Zusammenhang wurden auch die umliegenden Ortsteile besucht, da es auch dort Bereiche gibt, die bei Starkregenereignissen als kritisch einzustufen sind. Herr Teusch von der VG Hachenburg sowie ein Mitarbeiter der GBI-KIG Kommunale Infrastruktur GmbH aus Montabaur haben alle relevanten Punkte eingehend begutachtet. In Zusammenarbeit mit der Ortsgemeinde werden nun Maßnahmen erarbeitet, die zur Umsetzung kommen sollen.
Es ist von großer Bedeutung, sich proaktiv auf mögliche Starkregenereignisse vorzubereiten, um die Sicherheit unserer Gemeinde zu gewährleisten. Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://wasserportal.rlp-umwelt.de/auskunftssysteme/sturzflutgefahrenkart/sturzflutkarte
Antrag Fristverlängerung Dorfmoderation
Im Jahr 2022 wurde in Steinebach an der Wied das Dorferneuerungsprogramm ins Leben gerufen, welches die Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation umfasst. Dieses Programm läuft planmäßig im Jahr 2024 aus. Da jedoch noch ein Workshop zu den Themen „Grün- und Freiflächen“ sowie die Abschlussveranstaltung und die Abschlussdokumentation ausstehen, wurde ein Antrag auf Fristverlängerung bis zum 31. August 2025 gestellt.
Antrag Wasserentnahme Burggraben
Im Jahr 2005 wurde ein Antrag zur Speisung der beiden Burggräben über einen Vorfluter im Bellerbach gestellt, welcher von der Kreisverwaltung genehmigt wurde. In diesem Zusammenhang wurde ein Erlaubnisbescheid ausgestellt, der auf eine Laufzeit von zehn Jahren befristet ist. Nunmehr wurde ein Antrag auf Verlängerung des Erlaubnisbescheids eingereicht.
Steinebach an der Wied,
den 22.02.2025
Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister