Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 23.09.2026, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.50 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordnete: Nadine Ladewig
Schriftführer: Jürgen Hebel
Martin Ax
Volker Hild
Martin Fandler
Karsten Müller
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt
Christof Schumacher
Es fehlten:
Jens Altgeld
Henry Winter
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Beratung und Beschlussfassung
Verwendung Fördermittel DorfbudgetBeratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe 2 Giebelfenster Schulstraße 9Beratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe Austausch defekte Scheibe DGHBeratung und Beschlussfassung
Festlegung Fläche für Wiesengrabstätte Friedhof SchmidthahnVerschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
Nichtöffentlicher Teil
Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
Grundstücksverkauf
Missachtung der Straßenreinigungspflicht
Erscheinungsbild der beiden Friedhöfe
Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates wurde festgestellt. Anträge auf Änderung oder Ergänzung der Tagesordnung wurden nicht gestellt
Öffentlicher Teil
Top 1) Einwohnerfragestunde
Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Frau Anna Huhn und Frau Wasser vom NABU-Projektbüro Westerwälder Seenplatte in Freilingen eingeladen. Sie stellten erste Ideen für das geplante Projekt „Naturerlebnispfad“ vor. Im Rahmen des Projekts „Natürlich mehr Se(h)en“ plant das Projektbüro des NABU Rheinland-Pfalz einen Naturerlebnispfad entlang des 7-Weiher-Wanderwegs rund um den Dreifelder Weiher. Der Rundweg hat eine Gesamtlänge von 6,5 Kilometern. Aktuell ist vorgesehen, zunächst nur einen Teilbereich in die Planung einzubeziehen. Dabei sollen bereits bestehende Strukturen berücksichtigt und sinnvoll integriert werden. Der Lehrpfad könnte dadurch die vorhandene Wanderlandschaft aufwerten und ergänzen.
Die Hauptzielgruppen sind Familien, Schulklassen, Kindergärten sowie naturinteressierte Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen. An bis zu acht interaktiven Stationen sollen Wissen über die Artenvielfalt, verschiedene Lebensräume und Schutzgebiete spielerisch und anschaulich vermittelt werden. Als mögliche Themen wurden unter anderem der Vogelzug, die Unterwasserwelt und die Stimmen des Weihers genannt.
Der Schwerpunkt liegt bewusst auf Stationen und Elementen, die zur Interaktion einladen und Natur unmittelbar erlebbar machen. Mit dem Naturerlebnispfad soll ein attraktives und zugleich umweltverträgliches Freizeitangebot für die Region geschaffen werden. Gleichzeitig soll er zu einer naturverträglichen Besucherlenkung beitragen und die Umweltbildung weiter stärken. Die Mittel für die Errichtung des Lehrpfads sollen vom Land Rheinland-Pfalz und der Europäischen Union bereitgestellt werden.
Der Naturerlebnispfad befindet sich derzeit noch in der Planungsphase. Eine Realisierung ist für das Jahr 2028 vorgesehen, vorbehaltlich der erforderlichen behördlichen Bewilligungen.
Top 2) Beratung und Beschlussfassung
Verwendung der Fördermittel aus dem Dorfbudget
Auch im Jahr 2026 stehen der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied Fördermittel in Höhe von 1.500 Euro aus dem Förderprogramm „Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ zur Verfügung.
Im Rahmen der Beratung wurden verschiedene Möglichkeiten für die Verwendung der Fördermittel erörtert. Der Vorsitzende verwies dabei auf Investitionen anderer Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde, mit denen praxisnahe Anschaffungen finanziert wurden, die der Dorfgemeinschaft und dem örtlichen Zusammenleben zugutekommen.
Nach eingehender Beratung wurde beschlossen, eine Outdoor-Tischtennisplatte für den Spielplatz an der Grillhütte in Schmidthahn sowie klappbare Stehtische für die Grillhütte in Schmidthahn anzuschaffen.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, die Fördermittel aus dem Förderprogramm „Dorfbudget – Ehrenamt fördern, Gemeinschaft stärken“ für die Anschaffung einer Outdoor-Tischtennisplatte für den Spielplatz an der Grillhütte in Schmidthahn sowie für die Anschaffung klappbarer Stehtische einzusetzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 3) Beratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe 2 Giebelfenster Schulstraße 9
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Auftrag für die Anschaffung und dem Austausch von 2 Holzfenster für die Giebelseite für die Schulstraße 9 in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Firma Thomas Braun/Hartenfels zum Angebotspreis von 1.983,73 € zu vergeben.
Begründung:
Die beiden Holzfenster in der Giebelfassade des Mietwohnungsobjekts in der Schulstraße 9 sind im unteren Bereich der Blendrahmen durch Witterungseinflüsse stark angefault. Dadurch dringt Wasser in den Innenraum ein und müssen daher instandgesetzt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt.
Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 4) Beratung und Beschlussfassung
Auftragsvergabe Austausch defekte Scheibe DGH
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den Auftrag für die Anschaffung und dem Austausch von einer Scheibe für das Dorfgemeinschaftshaus Hachenburger Straße 18 in der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an die Firma Thomas Braun/Hartenfels zum Angebotspreis von 319,16 € zu vergeben.
Begründung:
Die Scheibe des Dreh-Kipp-Fensters zwischen der Küche und dem großen Saal im Erdgeschoss ist gerissen und muss ausgetauscht werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 eingestellt.
Die Erstellung der Vorlage erfolgt namens und im Auftrag des Ortsbürgermeisters.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 5) Beratung und Beschlussfassung
Festlegung Fläche für Wiesenreihengrabstätte Friedhof Schmidthahn/Seeburg
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, den südlichen Bereich des Friedhofs Schmidthahn/Seeburg, die erste Grabstättenfläche rechts vom Eingangsweg, für Wiesenreihengrabstätten zu verwenden. Bei den Wiesenreihengräbern handelt es sich um pflegefreie Erdbestattungen mit einer bodengleichen Gedenkplatte.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung:
Die Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 09.09.2025 geändert. Die Satzungsänderung umfasst unter anderem eine Neufassung des § 12 Abs. 1, in dem die auf den gemeindlichen Friedhöfen zulässigen Grabarten geregelt sind. Neben den Reihengrabstätten, den Urnengrabstätten in Form von Reihengrabstätten sowie den Urnenwiesengrabstätten wurden als weitere Grabart die Wiesenreihengrabstätten neu eingeführt. Darüber hinaus wurde § 14a Abs. 1 hinsichtlich der Gestaltung der Wiesengräber neu gefasst. Da die geänderte Friedhofssatzung auch auf die Friedhofsanlage Schmidthahn/Seeburg Anwendung findet, sind dort entsprechende Flächen für die verschiedenen zulässigen Bestattungsarten auszuweisen und vorzuhalten. Auf der rechten Seite des Eingangsweges befinden sich die Grabfelder für Einzelgräber zur Erdbestattung. Dieser Bereich ist aufgrund seiner guten Zugänglichkeit grundsätzlich für die Anlage und Pflege der Grabstätten geeignet. Die beiden links des Eingangsweges gelegenen Friedhofsfelder werden nach Ablauf der jeweiligen Ruhezeiten schrittweise abgeräumt. Nach vollständiger Aufhebung der Belegung können diese Flächen perspektivisch als Rasenflächen gestaltet und künftig für die Einrichtung von Wiesengräbern, insbesondere Wiesenreihengrabstätten, genutzt werden.
Top 6) Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
Holzbohlenschnitt (Vorrat)
Der Vorsitzende berichtete über die Lohnkosten für den Einsatz mobiler Sägewerke. Im Hinblick darauf, dass sich zahlreiche Tische und Bänke im Besitz der Gemeinde befinden, die ständig der Witterung ausgesetzt sind und deren Holzteile daher regelmäßig teilweise ausgetauscht werden müssen, wurde angeregt, einen Holzvorrat, beispielsweise aus Eichen-, Douglasien- oder Lärchenholz, anzulegen. Da im Laufe des Jahres immer wieder Bäume, etwa durch Windwurf, umstürzen und gegebenenfalls als Nutzholz verwendet werden könnten, ließe sich auf diese Weise ein entsprechender Vorrat aufbauen. Bei Bedarf könnte dadurch kurzfristig auf witterungs- oder fäulnisbedingte Schäden reagiert und der Austausch einzelner Holzteile zeitnah vorgenommen werden.
Bewerbungsaufruf zur Visualisierung von Straßenräumen in Ortsmitten
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Rheinland-Pfalz weist auf den Bewerbungsaufruf zur Visualisierung von Straßenräumen in Ortsmitten hin. Lebendige Ortsmitten und attraktive Innenstädte sind von herausragender Bedeutung für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben in den Kommunen. Virtuelle Zukunftsbilder veranschaulichen eindrucksvoll, wie sich heute vielfach durch den motorisierten Verkehr geprägte Räume zu attraktiven, grünen und multifunktionalen Orten der Begegnung und des Aufenthalts entwickeln lassen. Zugleich stehen zahlreiche Städte und Gemeinden vor der Herausforderung, ihre Zentren an die Folgen des Klimawandels anzupassen und nachhaltig sowie zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Bewerbungsaufruf soll Kommunen dabei unterstützen, konkrete Perspektiven für eine attraktive und klimaangepasste Gestaltung ihrer Straßenräume sichtbar zu machen und neue Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Auch Mitglieder der Gemeinderäte haben die Möglichkeit, sich an dem Bewerbungsaufruf zu beteiligen und entsprechende Bewerbungen einzureichen. Die Bewerbungsfrist läuft bis einschließlich 9. Oktober 2026.
Grundstück Weyer
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.01.2020 wurde am 29.05.2020 ein Kaufvertrag über ein Teilstück des Grundstücks Flur 1, Flurstück 113, vom Grundstückseigentümer und einem Vertreter der Gemeinde unterzeichnet. Im Jahr 2026 wurde die Vermessung des Grundstücks in Auftrag gegeben. Diese ist inzwischen erfolgt. Die Fortführungsmitteilung ging am 31.08.2026 bei der Gemeindeverwaltung Steinebach an der Wied ein und wurde von dort an die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg weitergeleitet. Die Verbandsgemeindeverwaltung übersandte die Unterlagen anschließend an das Notariat Braun. Die Fortführungsmitteilung dient der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters. Der darin enthaltene Veränderungsnachweis wird zur Erstellung der Auflassungsurkunde beziehungsweise zur weiteren Abwicklung des Kaufvertrags aus dem Jahr 2020 benötigt. Aus ihm ergeben sich die genaue Größe des erworbenen Grundstücksteils sowie der entsprechend zu zahlende Kaufpreis. Anschließend wird das Notariat die Umschreibung im Grundbuch veranlassen.
Lampenfundament Erlengasse
Im Kreuzungsbereich Erlengasse/Am Wassergraben in Steinebach befindet sich derzeit noch eine Seilleuchte. Die vorhandene Abspannung an der Hauswand des Anwesens Erlengasse 11 führt bei stärkerem Wind zu Problemen, da sich die Befestigung an der Hauswand (Drempel) befindet.
Aus Sicht des Gemeinderates erscheint es daher sinnvoll, die bestehende Seilleuchte durch eine Mastleuchte zu ersetzen. Zur Vorbereitung dieser Maßnahme wurde ein Angebot für die Herstellung eines entsprechenden Leuchtenfundaments eingeholt. Da die Stromzuführung über den Anschluss des Hauses Nr. 16 erfolgt, kann die neue Straßenbeleuchtung an dieser Stelle angeschlossen werden. Die erforderlichen Elektroarbeiten sollen durch die Firma Müller ausgeführt werden. Vorgesehen ist die Errichtung eines verzinkten Stahlmastes mit einer Höhe von 8 m. Als Leuchte soll eine „Sustainer Alexia“ mit luftseitigem Kabelanschluss zum Einsatz kommen. Die Firma Orthey würde das erforderliche Leuchtenfundament mit einem Durchmesser von 1,50 m herstellen. Das Fundament soll innerhalb der befestigten Oberfläche, an der Hinterkante des Gehweges errichtet werden.
Ahorn Allee Friedhof Schmidthahn
Ratsmitglied Volker Hild berichtete über den äußeren Zustand der Friedhofsanlage Schmidthahn/Seeburg. Dabei wies er insbesondere auf die zum Friedhofsgelände führende, alleeähnliche Zufahrtsstraße hin. Diese ist insbesondere im Kronenbereich der dort vorhandenen Ahornbäume inzwischen stark zugewachsen und bedarf daher eines fachgerechten Rückschnitts beziehungsweise einer Auslichtung. Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass umfangreiche Rückschnitte von Hecken und Sträuchern aus Gründen des Natur- und Artenschutzes grundsätzlich nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum Ende des Monats Februar durchgeführt werden dürfen. Im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig. Ratsmitglied Hild regt daher an, die erforderlichen Rückschnittarbeiten im Herbst im Rahmen einer ehrenamtlichen Aktion durchzuführen. Darüber hinaus wurde vorgeschlagen, die entlang der Friedhofsfläche verlaufende Hecke auf ein niedrigeres und angemessenes Höhenmaß zurückzuschneiden. Dadurch würde die künftige Pflege der Hecke durch den Gemeindearbeiter erheblich erleichtert.
Gefahrenstelle Straße K2 /Zur Neumühle
In verschiedenen Kurvenbereichen innerhalb der Gemeinde kommt es wiederholt dazu, dass Gehwege durch Fahrzeuge überfahren werden. Insbesondere werden die Fußgängerbereiche beim sogenannten Schneiden der Kurven überfahren, wodurch eine Gefährdung für zu Fuß Gehende entsteht. Um diesem Fehlverhalten entgegenzuwirken, wurde angeregt, auf den Gehwegen orangefarbene Sichtzeichen, sogenannte Bischofsmützen, anzubringen. Die Umsetzung dieser Maßnahme kann jedoch nur vorbehaltlich einer vorherigen verkehrsrechtlichen Abstimmung und Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde erfolgen. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Maßnahme zur Abwehr einer besonderen Gefahrenlage erforderlich und verkehrsrechtlich zulässig ist. Zudem müssen die Sichtzeichen so angeordnet und befestigt werden, dass sie den Fußverkehr, insbesondere mobilitätsbehinderte Personen, weder behindern noch gefährden. Eine ausreichende nutzbare Gehwegbreite und die Barrierefreiheit müssen erhalten bleiben. Darüber hinaus dürfen keine scharfkantigen oder anderweitig gefährlichen Hindernisse entstehen, und die Elemente dürfen nicht in den für den Fahrzeugverkehr erforderlichen Verkehrsraum hineinragen. Ihre Standsicherheit, Erkennbarkeit sowie die regelmäßige Kontrolle und Unterhaltung müssen ebenfalls sichergestellt werden. Die konkrete Ausführung, die Standorte und die Anzahl der Bischofsmützen sind daher vor der Umsetzung mit dem Vorsitzenden, dem Ordnungsamt und den zuständigen verkehrsrechtlichen Stellen abzustimmen.
DGH Sanierung
Der Vorsitzende berichtete über den derzeitigen Stand der Sanierung des DGH. Nach einer Vorbesprechung mit H.-W. Moritz, J. Altgeld, K. Lück und J. Hebel wurden die Arbeiten am 21.09.2026 mit dem Gerüstbau begonnen. Am 23.10.2026 werden die Arbeiten durch die Firma Pinto mit der Ausbesserung der schadhaften Putzflächen fortgeführt. Dabei werden die Seiten „zum Ahlen“ und zum Eingangsbereich neu verputzt. Die beiden verbleibenden Seiten erhalten einen Überholungsanstrich. Weiterhin wird durch die Firma Zerres die Dichtheit des unteren Fensterbankanschlusses zur Putzfläche überprüft und gegebenenfalls neu hergestellt beziehungsweise überarbeitet. Die Arbeiten sollen voraussichtlich etwa sechs Wochen dauern. Die tatsächliche Dauer ist jedoch von der Witterung abhängig.
Kamerabefahrung Gemeindestraßen
Derzeit führt die Firma Dineiger im Auftrag der VG-Werke eine Befahrung des Kanalsystems in unserer Ortsgemeinde durch. Das Ergebnis steht noch aus und wird nach Beendigung der Maßnahme von den VG-Werken an die Ortsgemeinde weitergeleitet. Von besonderer Bedeutung ist das Ergebnis im Hinblick auf die Sanierung der Burgstraße, die für die Jahre 2026/2027 vorgesehen ist.
Infos vom Dorftreff
Der Vorsitzende informierte über das Treffen des aus der Dorfmoderation hervorgegangenen Organisationsteams „Dorftreff“, das am 10. September 2026 stattfand. Ein zentrales Thema des Abends war die Planung des diesjährigen St.-Martinszuges. Für die Veranstaltung wurden verschiedene Modelle besprochen. Eine Durchführung am DGH mit einer Martinsgeschichte oder einem Film und anschließendem Martinszug wurde verworfen, da dort kein geeigneter Platz für ein großes Martinsfeuer vorhanden ist. Auch ein Zug vom DGH zum ehemaligen Festplatz wurde aufgrund des hohen organisatorischen Aufwands, der erforderlichen Genehmigungen und einer möglichen Straßensperrung nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll die Veranstaltung künftig jährlich in einem anderen Ortsteil stattfinden. Für das Jahr 2026 ist der Ortsteil Langenbaum vorgesehen. Der Zug soll am 11. oder 13. November – der genaue Termin wird noch festgelegt – in der Straße „Im Elsestück“ starten und anschließend über den „Kirchweg“ und die „Langenbaumer Straße“ zur Grillhütte führen. Dort sind ein großes Martinsfeuer, Martinsbrezeln und Kinderpunsch geplant. Martinslieder sowie die Martinsgeschichte sollen unterwegs musikalisch begleitet beziehungsweise vorgetragen werden. Getränke für Erwachsene sollen nur in angemessenem Umfang angeboten werden, da die Veranstaltung eindeutig den Kindern und dem Martinsfest gewidmet bleiben soll.
Hecke im Kreuzungsbereich Erlengasse/Schulstraße
Die vorhandene Hecke im Kreuzungsbereich Erlengasse/Schulstraße hat derzeit eine Breite von etwa drei Metern. Aufgrund ihrer Größe ist sie nur schwer zu bearbeiten und dauerhaft in Form zu halten. Daher wurde überlegt, die Hecke auf eine Breite von etwa 50 Zentimetern zu verkleinern. Eine schmalere Hecke hätte gegenüber der bisherigen, drei Meter breiten Hecke den Vorteil, dass die Pflege und der regelmäßige Rückschnitt deutlich einfacher und schneller durchgeführt werden könnten. Dadurch würden sich sowohl der Arbeitsaufwand als auch der Einsatz von Geräten verringern. Außerdem ließe sich die Hecke leichter gleichmäßig und gepflegt halten. Durch die geringere Breite würde der Kreuzungsbereich zudem übersichtlicher und besser einsehbar, während die angrenzende Verkehrsfläche besser freigehalten werden könnte. Die frei werdende Fläche könnte anschließend durch Anlegen einer Rasenfläche sinnvoll gestaltet werden. Ratsmitglied Christian Meutsch regte zudem alternativ an, in die vorhandene, etwa drei Meter breite Hecke mittig einen Weg zu schneiden. Insgesamt würde dadurch eine pflegeleichtere, übersichtlichere und ansprechendere Gestaltung des Kreuzungsbereichs erreicht.
Nichtöffentlicher Teil
Materialauskunft zum Kunstrasen des Minifußballfeldes
Stellungnahme zur Friedhofspflege
Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen unterlassener Straßenreinigung
Private Grundstücksanpassungen im Rahmen der Erschließung
Kita-Umbau
aktueller Kostenstand und Finanzplanung
Verzicht auf das gemeindliche Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen