Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 23.10.2024, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.30 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Schriftführer: Jürgen Hebel
Christof Schumacher (ab 19.15 Uhr)
Martin Ax
Anja Reinhardt
Martin Fandler
Nadine Ladewig
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Es fehlten:
Jens Altgeld
Karsten Müller
Volker Hild
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Beratung
Weitere Vorgehensweise Projekt „Huteweide Hundsbaum“
Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Herr A. Scherf und Herr W. Burens eingeladen.Wahl eines weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Beratung
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025Beratung und Beschlussfassung
Außerplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung von zwei GeschwindigkeitsmessanlagenVerschiedenes/Bekanntgaben
Nichtöffentlicher Teil
Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/nichtöffentlicher Angelegenheiten
Öffentlicher Teil
TOP 1) Weitere Vorgehensweise Projekt „Huteweide Hundsbaum“ Zu diesem Tagesordnungspunkt waren Herr A.Scherf und Herr W.Burens als beratende Experten eingeladen.
Präsentation Andreas Scherf:
Herr Andreas Scherf, vom Forstamt Hachenburg, thematisiert das Konzept des klimaangepassten Waldmanagements, welches darauf abzielt, die Wälder in Anbetracht der sich verändernden klimatischen Bedingungen nachhaltig zu entwickeln und zu erhalten. Es wird angestrebt 5% der Fläche für die natürliche Waldentwicklung zu nutzen. Ein spezifisches Gebiet, das als GDE Steinebach bezeichnet wird, umfasst 290,65 Hektar, wovon 14,53 Hektar für die natürliche Waldentwicklung vorgesehen sind. In der Abteilung StW8 (X2) sind 10,65 Hektar ausgewiesen, wobei davon 8,2 Hektar in der Förderung als Waldentwicklungsfläche anerkannt sind.
In einer von Herrn Scherf hergestellten Dokumentation sind die verfügbaren Fördergelder für die Jahre 2023 bis 2043 aufgelistet. Für das Jahr 2023 sind Fördergelder in Höhe von 21.798,75 € (Zeitraum: 01.04.2023 - 31.12.2023) eingeplant. Im Jahr 2024 sollen 29.065,00 € bereitgestellt werden. Über einen Zeitraum von 10 Jahren wird ein Gesamtbetrag von 283.383,75 € an Fördergeldern erwartet. Für eine zusätzliche Dauer von 10 Jahren sind für die Waldentwicklungsfläche weitere 21.795 € (15 €/ha) vorgesehen. Insgesamt belaufen sich die Fördergelder über 20 Jahre auf 305.178,75 €.
Ein Abzug von 10.650 € aus der Abteilung StW8 (X2) wird erwähnt, welcher aufgrund von Umwaldungen erfolgt, bei denen die Flächen nicht mehr als Wald klassifiziert werden können. Das Dokument enthält auch Informationen zu Ersatzflächen, jedoch sind die genauen Details zu diesen Flächen nicht vollständig ausgeführt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das klimaangepasste Waldmanagement eine bedeutende Initiative darstellt, um die Wälder unter Berücksichtigung der klimatischen Veränderungen nachhaltig zu bewirtschaften. Die bereitgestellten Fördergelder sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Strategie, um die notwendigen Maßnahmen zur Waldentwicklung und -erhaltung zu finanzieren. Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte des Dokuments und spiegelt die wichtigsten Informationen wider, die für das Verständnis des klimaangepassten Waldmanagements erforderlich sind.
Präsentation Wolfgang Burens:
Im Rahmen eines informativen Vortrags präsentierte Wolfgang Burens seine eindrucksvolle Präsentation mit dem Titel: „Verwunschenes Paradies oder wachzuküssendes ökologisches Kleinod?“ Dabei stellte er die aktuellen Bestandsfakten des Gebiets unter faunistischen Aspekten vor. Die Lage des Hundsbaums zeichnet sich durch alte Solitärbäume, Totholzbäume mit einem hohen Höhlenreichtum, Steinhaufen und Steinreihen sowie ausgedehnte Blockschutthalden aus. Zudem finden sich dort vielfältige, blüten- und fruchtreiche Hecken, eine Mischung aus beschatteten und vegetationsarmen Böden sowie krautige Bereiche.
Besonders hervorzuheben sind die überalterten Haselnussbestände und die Einbindung des Feldgehölzes in eine artenreiche Wiesen- und Weidelandschaft. Der Hundsbaum fungiert zudem als Korridor für Wildwanderungen und verbindet das obere Wiedtal mit der Westerwälder Seenplatte. Die exponierte Nord-Süd-Lage auf dem Höhenrücken zwischen Wied- und Hartenbachtal bietet sowohl Nahrung als auch Deckung für die ansässige Tierwelt.
Wolfgang Burens präsentierte beeindruckende Impressionen aus dem Gebiet und erläuterte die Besonderheiten des Hundsbaums. Die Vogelwelt umfasst rund 60 verschiedene Arten, die von ihm dort beobachtet und fotografiert wurden. Auch die Säugetierwelt ist vielfältig und reicht von Rotfuchs und Gelbhalsmaus über Rötelmaus und Haselmaus bis hin zu Wildschwein, Feldhase, Reh, Hermelin, Iltiss, Fledermaus und sogar Wildkatze.
In seiner Analyse stellte Burens die Gewinne und Verluste des Beweidungsprojekts für Flora und Fauna dar. Dabei verdeutlichte er, dass die weitreichende Beweidung sowohl positive als auch negative Auswirkungen hat. Er kam zu dem Schluss, dass das Projekt nur einen sehr geringen unmittelbaren Mehrwert für die dort lebenden Wirbeltierarten bieten könnte. Vielmehr befürchtet er, dass die überwiegende Mehrheit der anwesenden Arten Nachteile erfahren wird, insbesondere die seltenen und geschützten Arten wie Wildkatze, Haselmaus, Kleinspecht und Weidenmeise.
Burens wies auch darauf hin, dass das Projekt wenig Potenzial für die Neu- oder Wiederbesiedlung dort ausgestorbener Arten, wie zum Beispiel der Raubwürger, entfaltet. Zudem könnte der Landschaft in Zeiten der Erderwärmung ein kühlendes Element entzogen werden.
Abschließend skizzierte er mögliche verbindende Maßnahmen, die zur Erhaltung der Biodiversität beitragen könnten. Dazu zählen der Erhalt der Randhecken sowie eines mindestens 50 Meter breiten Korridors an der Ostflanke, der für die Wildkatze wichtig ist. Auch der vollständige Erhalt der Totholzbäume, die für den Kleinspecht und die Weidenmeise von Bedeutung sind, sowie das Verbot der Totholzentnahme wurden als essenziell erachtet. Darüber hinaus könnte die Hasel in den Randbereichen teilweise auf den Stock gesetzt werden, um die Haselmaus zu schützen.
Der Erhalt einer Heckeninsel im nördlichen Teil und die mögliche Erweiterung der Weidefläche durch die Einbindung des Köpfchens als Waldweide könnten ebenfalls zur Förderung der Artenvielfalt beitragen.
Das Huteweide-Projekt Hundsbaum bleibt somit ein spannendes und vielschichtiges Thema, das sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die lokale Flora und Fauna mit sich bringt.
Top 2) Wahl eines weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Bildung einer Zählkommission für die Wahlen des Gemeinderates
Der Vorsitzende beauftragte die folgenden Ratsmitglieder zur Auszählung der Stimmen der Wahl eines weiteren Beigeordneten durch den Ortsgemeinderat:
Name: Reinhardt
Vorname: Anja
Name: Nicodemus
Vorname: Henning
Wahl eines weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zur Wahl eines weiteren Beigeordneten wurde vorgeschlagen:
Name: Schumacher,
Vorname: Christof
Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an der Wahl nicht teil. Bei der geheimen, mittels Stimmzettel durchgeführten Wahl wurden 9 Stimmzettel abgegeben:
a) Stimmen insgesamt: 9
b) davon Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen: 1
c) verbleibende gültige Stimmen: 8
Von der verbleibenden gültigen Stimmen entfielen 8 auf:
Name: Schumacher
Vorname: Christof
Nach § 40 Abs. 3 GemO gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Gewählte war anwesend und hat die Annahme der Wahl mündlich erklärt.
Der Ortsbürgermeister hat nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde den neu gewählten Beigeordneten zum Ehrenbeamten ernannt.
Sodann vereidigte der Ortsbürgermeister
Herrn Christof Schumacher der unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel wiederholte:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."
v.g.u.
Beigeordneter
Vorstehende Unterschrift wurde eigenhändig in meiner Gegenwart vollzogen.
Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in dessen Amt ein.
Es wird beschlossen, dem weiteren Beigeordneten (Christof Schumacher) den Geschäftsbereich „Kindertagesstätte“ zu übertragen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 3) Beratung Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2025
Herr Schumacher erläuterte die Satzung der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied zur Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern im Haushaltsjahr 2025. Besonders im Fokus standen die für 2024 beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B sowie der Gewerbesteuer. Herr Schumacher betonte die Notwendigkeit, die Anpassung der Realsteuerhebesätze für 2025 bereits im Jahr 2024 zu beschließen, um eine rechtzeitige Umsetzung zu gewährleisten.
Die Diskussion um die Hebesätze ist von großer Bedeutung für die finanzielle Planung der Gemeinde und wird in den kommenden Sitzungen weiter vertieft. Die Haushaltsplanung für das Jahr 2025 soll in einer der nächsten Sitzungen beschlossen werden. Hierzu ist es notwendig, dass sich der Vorsitzende mit den Beigeordneten und den Fachabteilungen der VG Hachenburg berät.
Top 4) Beratung und Beschlussfassung Außerplanmäßige Ausgabe für die Anschaffung von 4 Geschwindigkeits-messanlagen
Beschlussvorschlag
Der außerplanmäßigen Ausgabe für die Anschaffung von 4 Geschwindigkeits-messanlagen in Höhe von 2.390 EUR wird gem. § 100 GemO zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Inanspruchnahme der noch vorhandenen liquiden Mittel, sofern sich keine andere Möglichkeit ergibt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 5) Verschiedenes/Bekanntgaben
Arbeitskreis Pachtgrundstücke
Das erste Treffen des neu gegründeten Arbeitskreises für Pachtgrundstücke findet am 4. November 2024 um 19 Uhr im Bürgermeisteramt statt. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.
Nikolausfeier
Die diesjährige Nikolausfeier wird, wie in den vergangenen Jahren, im Dorfgemeinschaftshaus ausgerichtet. Der Termin ist auf den 6. Dezember 2024 um 18 Uhr festgelegt. Der Gemischte Chor wird für die Bewirtung sorgen und passend zur festlichen Stimmung Weihnachtslieder präsentieren. Die Organisation der Veranstaltung erfolgt durch den Vorsitzenden in Zusammenarbeit mit dem Vorstand des Gemischten Chores.
Einreichung Tagesordnungspunkte/Fristen
In der Gemeinderatssitzung am 9. Oktober 2024 wurde beschlossen, dass öffentliche Bekanntmachungen künftig in der Wochenzeitung „Inform“ der Verbandsgemeinde Hachenburg veröffentlicht werden. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass bei der Einreichung von Tagesordnungspunkten auch die entsprechenden Fristen beachtet werden müssen.
Winterdienst durch die Gemeinde
In der Kalenderwoche 44 startet eine Umfrage über die OrtsApp, in der die Bürgerinnen und Bürger abstimmen können, ob der freiwillige Winterdienst von der Gemeinde fortgeführt werden soll. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, einmal abzustimmen; danach wird die Umfrage nicht mehr angezeigt, um Mehrfachabstimmungen zu vermeiden. Ziel dieser Aktion ist es, ein fundiertes Ergebnis aus der Dorfbevölkerung zu erhalten.
Infos zu NBG „Vordere und Mittlere Bitz“
Der Vorsitzende informierte die Anwesenden über den aktuellen Stand des geplanten Neubaugebiets „Vordere und Mittlere Bitz“ hinsichtlich der Einholung der wasserrechtlichen Erlaubnis. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die Verbandsgemeinde-Werke für die Einholung dieser Genehmigung zuständig sind. Ein entsprechender Auftrag zur Erstellung der wasserrechtlichen Genehmigung wurde bereits an ein Planungsbüro vergeben. Die Gemeinde bleibt damit auf Kurs, um die notwendigen Schritte für die Realisierung des Neubaugebiets voranzutreiben.
Zuwendung WW-Kreis Notfalltreffpunkt
Die beantragte Zuwendung zur „Förderung der Einrichtung von Notfalltreffpunkten in den Gemeinden“ wurde vom Westerwaldkreis bewilligt.
Hintergrund dieser Initiative ist eine Bürgermeisterdienstbesprechung der Verbandsgemeinde Hachenburg, die bereits am 21. September 2023 stattfand. Im Rahmen dieser Besprechung wurde die Notwendigkeit von Notfalltreffpunkten, auch bekannt als Katastrophenschutz-Leuchttürme, thematisiert. Diese Treffpunkte sollen im Katastrophenfall, insbesondere bei Stromausfällen, als erste Anlaufstelle dienen und die dringend benötigten Grund- und Hilfeleistungen bereitstellen. Es wurde betont, dass die Treffpunkte bereits im Vorfeld geplant und leicht erreichbar sein sollten, um eine gemeindliche oder gemeinschaftliche Nutzung zu ermöglichen. Es ist wichtig zu erwähnen, dass diese Einrichtungen keine originären Einrichtungen der Gefahrenabwehr, wie etwa Feuerwehrhäuser, darstellen.
Des Weiteren wurden verschiedene förderfähige Maßnahmen vorgestellt, die zur Ausstattung der Notfalltreffpunkte beitragen können. Gefördert werden 80% der Gesamtkosten, max. 7.500 Euro pro Gemeinde. Dazu gehören unter anderem die Notstromeinspeisung sowie Notstromaggregate, die bereits für diese Aktion geordert wurden.
Die nächste GRS ist am 05.11.2024.
Nichtöffentlicher Teil
Top 6 Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/nichtöffentlicher Angelegenheiten
Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen keine Themen vor.
Steinebach an der Wied, den 30.10.2024
Jürgen Hebel
Ortsbürgermeister