Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2024

Niederschrift

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 24.04.2024, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.

Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.25 Uhr

Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:

1. Beigeordneter: Sebastian Janz
Schriftführer: Jürgen Hebel
Beigeordneter: Rüdiger Lange

Eberhard Hebel
Jens Altgeld, ab 20.08 Uhr
Hans-Werner Moritz
Anja Reinhardt
Karl-Heinz Wolf
Jürgen Kohlenbeck
Henning Nicodemus
Martin Fandler

Es fehlten
Uwe Finkler
Christof Schumacher

Tagesordnung

Öffentlicher Teil

  1. Einwohnerfragestunde

  2. Beratung und Beschlussfassung

    Ausweisung aller Gemeindestraßen in Zone 30

  3. Beratung und Beschlussfassung

    Stellungnahme/Einvernehmen der Ortsgemeinde gem.§ 36 Abs.1 i.V. § 34 BauGB

    Vorhaben: Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten

  4. Verschiedenes/Bekanntgaben

Nichtöffentlicher Teil

  1. Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher/nichtöffentlicher Angelegenheiten

Öffentlicher Teil

Vor Eintritt in die Sitzung stellte der Vorsitzende einen Antrag auf Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes:

Stellungnahme/Einvernehmen der Ortsgemeinde gem.§ 36 Abs.1 i.V. § 34 BauGB

Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 BauGB wird seitens der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied hergestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Nach der Zustimmung durch den GR wurde dieser zusätzliche Tagesordnungspunkt nach dem Tagesordnungspunkt 2 als Tagesordnungspunkt 3 aufgenommen.

TOP 1 Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht.

TOP 2 Beratung und Beschlussfassung
Ausweisung aller Gemeindestraßen in Zone 30

Es wird beschlossen, alle Gemeindestraße in Steinebach an der Wied in Zone 30 auszuweisen.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
In der gegenwärtigen Dorfmoderation hat sich ein Workshop „Verkehr“ gebildet, der es sich u.a. zur Aufgabe gemacht hat, sich mit den ständig zu hohen gefahrenen Geschwindigkeiten im Dorf zu beschäftigen. Da bei Recherchen der Sachlage keine genaue Differenzierung der verschiedenen Straßen erkennbar war welche Straßen bereits Tempo-30-Zone sind und welche nicht, kam die Überlegung auf für alle Gemeindestraßen Tempo-30-Zonen zu machen. Die Begründung für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen auf Gemeindestraßen ist in der Regel die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Hier sind einige Gründe, warum die Gemeinde Tempo-30-Zonen einführen möchte:

1. Geschwindigkeitsreduktion: Tempo-30-Bereiche begrenzen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h. Dies trägt dazu bei, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu reduzieren und somit das Risiko von Unfällen zu verringern.

2. Schutz von Fußgängern und Radfahrern: Die niedrigere Geschwindigkeit ermöglicht es den Verkehrsteilnehmern sich sicherer im Straßenraum zu bewegen und die Straße zu überqueren.

3. Lärmminderung: Langsamere Fahrzeuge erzeugen weniger Lärm. Tempo-30-Bereiche tragen dazu bei, die Lärmbelastung in Wohngebieten zu reduzieren.

4. Lebensqualität: Durch die Schaffung von Tempo-30-Zonen wird das allgemeine Wohlbefinden der Anwohner verbessert. Die Straßen werden zu angenehmeren Orten, an denen Menschen sich sicherer fühlen.

5. Umweltschutz: Niedrigere Geschwindigkeiten führen zu weniger Emissionen und einem geringeren Kraftstoffverbrauch. Dies trägt zum Umweltschutz bei.

Nun gilt es eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Schilder („Zone 30“, „Achtung spielende Kinder“) und Aufbrennmarkierungen („Tempo 30“) in den Gemeindestraßen zu machen, um einen Kostenrahmen für den Austausch der vorhandenen Sachen bzw. eine Neuanschaffung zu erstellen. Hierzu hat Jens Altgeld bereits Preise für verschiedene Schildertypen und Aufbrennmarkierungen eingeholt.

TOP 3 Beratung und Beschlussfassung

Stellungnahme/Einvernehmen der Ortsgemeinde gem.§ 36 Abs.1 i.V. § 34 BauGB

Vorhaben
Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten

Gem. des § 22, Abs. 3 GemO (Sonderinteresse) begaben sich Hans-Werner Moritz und Henning Nicodemus in den Zuhörerraum.

Beschluss
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 34 BauGB wird seitens der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied hergestellt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Begründung
Das Vorhaben liegt innerhalb des Ortes, jedoch nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (= Zulässigkeit von Vorhaben „innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile“). Das Vorhaben ist zulässig, da es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die bebaut werden soll, in der Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

TOP 4 Verschiedenes/Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten

Der 1. Beigeordnete der OG Steinebach an der Wied Sebastian Janz berichtete vom ersten Treffen des aus der Dorfmoderation entstandenen Workshops „Kinder und Jugendliche“, der am 23. April stattfand und sehr gut besucht war. Von der Moderatorin Nadja Heinen wird hierzu zeitnah ein Protokoll erstellt, welches dann, wie im Übrigen auch alle anderen Protokolle der laufenden Workshops, in der OrtsApp veröffentlicht wird. In diesem Zusammenhang dankte Sebastian Janz Annemarie Sommer und Ralf Moltraßi für die tatkräftige Unterstützung am Workshop-Tag.

Ein Aufruf für ehrenamtliche Tätigkeiten in der Gemeinde wurde in der Informausgabe KW 17-2024 gestartet. Erfreulicherweise haben sich zum jetzigen Zeitpunkt schon mehrere Personen gemeldet, die sich bei den verschiedensten Arbeiten ehrenamtlich engagieren wollen. Der Vorsitzende stellte anhand von Luftbildern die Vorschläge der Personen vor, die sich bis jetzt gemeldet haben. Die Tätigkeiten sind z.B. Hecken schneiden, Gullys säubern, Rasen mähen, Plätze in Ordnung halten.

Die Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge der Wahlausschusssitzung am 23.04.2024 für die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl des Ortsgemeinderates wurde verlesen.
a) Für die Wahl des Ortsbürgermeisters wurde beschlossen, den eingereichten Wahlvorschlag von Jürgen Hebel für die anstehende Kommunalwahl am 09.06.2024 zuzulassen.
b) Für die Wahl bezüglich Bewerberinnen und Bewerber für den Gemeinderat stellte der Wahlausschuss fest, dass kein Wahlvorschlag eingereicht wurde.

Der Vorsitzende informierte über den aktuellen Stand der Renovierungsarbeiten am Bürgermeisteramt. Aufgrund den bisherigen schlechten Wetterverhältnissen kommt es immer wieder zu Verzögerungen bei der Durchführung der Malerarbeiten und daher wird sich der Fertigstellungsendtermin verschieben. In diesem Zusammenhang mit der Renovierung des Gebäudes schlug der Vorsitzende vor, den Haupteingang barrierefrei zu gestalten. In Verbindung mit der VG-Bauverwaltung wird eine Planung erstellt und es werden Angebote für diese Maßnahme eingeholt.

Da die letzte Hauptprüfung der sich in der Gemarkung Steinebach an der Wied befindlichen Brücken im Jahr 2021 erfolgte und die Brückenprüfungen turnusmäßig alle 3 Jahre stattfinden, werden 2024 in unserer OG 4 Brücken geprüft:

a) Brücke zur Altmühle
b) Brücke zur Neumühle
c) Rundwegbrücke am Skulpturenweg
d) Brücke Anschluss Erlengasse zum Wirtschaftsweg an der K2

Es wurden die Wahlvorstände für die Wahlen am 09.06.2024 benannt. Weiterhin wurden die Daten der Schulungstermine für Wahlvorstand und stellv. Wahlvorstand, Schriftführer und PC-Bediener bekanntgegeben.

Der Vorsitzende informierte über eine Erweiterung eines Einfamilienhauses durch einen beheizten Wintergarten.

Nichtöffentlicher Teil

TOP 5 Verschiedenes/Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
Es wurde über die Grabfeldräumungen 2024 informiert.

Steinebach an der Wied,
den 29.04.2024

Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister