Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 25.03.2026, 19.00 Uhr, im Bürgermeisteramt, Hachenburger Straße 14, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 22.17 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordneter: Christof Schumacher
Schriftführer: Jürgen Hebel
Jens Altgeld (ab 19.36 Uhr)
Martin Ax
Volker Hild
Martin Fandler
Nadine Ladewig
Christian Meutsch
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt
Es fehlt:
Karsten Müller
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Einwohnerfragestunde
Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Vorschläge zum Entwurf der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Verschiedenes / Bekanntgaben
Nichtöffentlicher Teil
Verschiedenes/ Bekanntgaben öffentlicher/ nichtöffentlicher Angelegenheiten
Eröffnung der Sitzung
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte fest, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt ist. Die Beschlussfähigkeit des Rates ist gegeben.
Öffentlicher Teil
Top 1) Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht.
Im Hinblick auf die Bekanntmachung gem. § 97 Abs 1 GemO wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
Top 2) Beratung und Beschlussfassung über eingereichte Vorschläge zum Entwurf der Haushaltsatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Ein Dorfbewohner hatte hierzu fristgerecht mehrere Vorschläge eingereicht. Diese wurden in der Sitzung einzeln vorgestellt, erörtert und bewertet.
Nach erfolgter Abstimmung mit der Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt der Vorsitzende, die in der E-Mail vom 12.03.2026 eingereichten Vorschläge als Anregungen für die Haushaltsplanung 2028 / 2029 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 3) Beratung und Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027.
Nach Erläuterung des HH-Planes durch den Beigeordneten Christof Schumacher und dem Vorsitzenden (Erläuterung der wesentlichen zahlungswirksamen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr im Ergebnishaushalt und den Investitionen bzw. die mittelfristige Finanzplanung im Finanzhaushalt), wurde der Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 und 2027 ohne Änderung mit denen im Entwurf veranschlagten Festsetzungen beschlossen
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Verwaltung wird beauftragt die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vor ihrer Öffentlichen Bekanntmachung der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Top 4) Verschiedenes / Bekanntgaben
Lehrgang Spielplatzgeräte
Zur Erhöhung der Sicherheit auf den gemeindeeigenen Spielplätzen hat unser Gemeindearbeiter Karl-Heinz Wolf erfolgreich am Weiterbildungslehrgang „Befähigte Person/Fachkraft für Kinderspielplätze gemäß DIN EN 1176“ teilgenommen. Gemäß den einschlägigen Vorgaben sind Kinderspielplätze in regelmäßigen Abständen zu prüfen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sicherzustellen. Neben den visuellen Kontrollen, die täglich bzw. wöchentlich erfolgen, qualifiziert dieser Lehrgang dazu, die Funktionskontrollen an den Spielgeräten in Eigenregie durchzuführen; diese sind in der Regel vierteljährlich vorgesehen. Im Zuge dessen können neben den gemeindeeigenen Spielplätzen auch die Spielgeräte der Kindertagesstätte im gleichen Turnus überprüft werden. Die jährlichen Hauptuntersuchungen sind weiterhin durch eine hierfür zuständige amtliche Stelle vorzunehmen.
Gässer Backes
Im Zuge der Abnahme des „Gässer‑Backes“ in der Burgstraße durch den Schornsteinfeger Herrn Mario Menk wurden lose Blechteile an der Unterseite der Decke im Vorraum der Feuerstelle beanstandet. Die beanstandeten Mängel sind zwischenzeitlich durch unseren Gemeindearbeiter behoben worden, sodass der Backes grundsätzlich wieder betriebsfähig ist.
Die Sitzungsteilnehmer waren sich einig, vor einer erneuten Inbetriebnahme im genannten Raum eine neue Deckenverkleidung aus V2A‑Blech anzubringen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan für das Jahr 2027 vorgesehen. Zudem wird ein Antrag im Rahmen des Dorferneuerungskonzepts gestellt, das 2026 für Steinebach an der Wied fortgeschrieben wird, um Fördermittel für die Maßnahme zu erhalten.
Bürgerprojekt
Die Ortsgemeinde Steinebach an der Wied bewirbt sich für das vom Landkreis vorgestellte Projekt „Investitions- und Maßnahmenschwerpunktgemeinde“ für das Jahr 2027. Voraussetzung hierfür ist die Anerkennung der Ortsgemeinde im Rahmen der Dorferneuerung. Gefördert werden insbesondere Planungs- und Beratungsleistungen für private und öffentliche Bauvorhaben mit einer Förderquote von 90 Prozent (maximal 8.000 Euro) sowie die Prozessbegleitung bei der Umsetzung des Dorferneuerungskonzepts mit einer Förderquote von 90 Prozent (maximal 20.000 Euro). Als in diesem Zusammenhang vorgesehene Maßnahme ist unter anderem die Sanierung des Backes-Gebäudes in der Burgstraße vorgesehen.
Workshop Pachtzins
Der 1. Beigeordnete der Ortsgemeinde stellte die bisherigen Ergebnisse aus den Sitzungen des Pachtausschusses vor, dem die Mitglieder J. Altgeld, N. Ladewig, A. Reinhardt und H. Winter angehören. Auf Grundlage der von der Verbandsgemeinde bereitgestellten Unterlagen, teils digital, teils in Papierform, erläuterte er die praktische Arbeit des Workshops und stellte die geplanten weiteren Schritte dar. Die VG Hachenburg liefert hierfür eine umfangreiche Datengrundlage: eine Grundstücksliste mit allen 748 Flurstücken der Gemeinde (insgesamt 425 ha), eine Pachtliste sowie die vorhandenen Pachtverträge. Zentrales Ziel ist die umfassende Analyse des Ist‑Zustands der Pachtverträge der Ortsgemeinde und deren Aktualisierung beziehungsweise Anpassung an aktuelle Anforderungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Angemessenheit des Pachtzinses im Vergleich zu üblichen regionalen Werten. Zudem soll ein digitaler Prozess etabliert werden, der die regelmäßige Überprüfung und -falls erforderlich- die Aktualisierung der Pachtverträge in festen Intervallen, zum Beispiel alle zwei Jahre, sicherstellt.
Im Zwischenstand wurden wesentliche Handlungsfelder benannt. Dazu zählen der Stand der Digitalisierung der Pachtakten, die Überprüfung möglicher Unterverpachtungen sowie Fragen der Instandhaltung und eine systematische Zustandsbewertung der Flächen. Zudem liegen erste quantitative Erkenntnisse vor: Von den insgesamt 748 Flurstücken sind etwa 90 Grundstücke verpachtet. Die Verpachtungen erfolgen an unterschiedliche Gruppen: drei landwirtschaftliche Betriebe, vier Organisationen, fünf Erbpachtnehmer, 34 private Grundstückseigentümer sowie — in einem Einzelfall — an einen Betreiber von Zigarettenautomaten. Verpachtet werden verschiedene Nutzungsarten, darunter Grünland, Schutzflächen in Wohngebieten, Gewässerflächen, Erbpachtgrundstücke, Wasserrechte sowie Aufstellflächen für Zigarettenautomaten. Darüber hinaus wurden die anstehenden Arbeitsschritte priorisiert; dabei stehen Transparenz in der Kommunikation mit den Pächtern, die inhaltliche Aktualisierung der Verträge sowie die Erfassung offener Sachverhalte im Vordergrund. Begleitend ist eine Informationsveranstaltung für alle Pächter geplant. Parallel dazu arbeitet der Ausschuss an der Identifikation bislang nicht verpachteter Grundstücke, um brachliegende Potenziale zu heben, und bereitet eine Beschlussempfehlung für den Gemeinderat vor. Ein weiterer Punkt betrifft die Prüfung, ob und inwieweit das Öffentlichkeitsprinzip angewendet werden kann, um mehr Transparenz zu schaffen. Dies würde die Veröffentlichung wesentlicher Vertragsinhalte unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen beinhalten und könnte gegebenenfalls eine Änderung der kommunalen Satzung erforderlich machen.
Als nächstes Ziel strebt der Workshop die Erstellung einer aktualisierten, konsolidierten Liste aller Pachtverträge an. Der Fokus liegt hierbei zunächst auf den Pachtverhältnissen der drei landwirtschaftlichen Betriebe in der Gemeinde, um auf dieser Datengrundlage sowohl die Pachtzinsfrage fundiert zu bewerten als auch einheitliche, rechtssichere und transparente Verfahren für die künftige Vertragsführung zu etablieren. Die Ergebnisse sollen die spätere Kommunikation mit den Pächtern erleichtern, die Entscheidungsfindung im Gemeinderat unterstützen und die Gemeinde insgesamt in die Lage versetzen, ihre Flächen verantwortungsvoll, wirtschaftlich und nachvollziehbar zu bewirtschaften.
Infos zur Vergabe der Hausnummern Schulstraße
In der Gemeinderatssitzung am 25.02.2026 wurde entschieden, dass die Hausnummern in der Schulstraße wie folgt festgelegt werden:
bisherige Hausnummer lt. ALB Hausnummer neu
Schulstraße 3 - entfällt (nur Garage)
Schulstraße 5 - entfällt (unbebaut)
Schulstraße 7 - wird zu - Schulstraße 5
Schulstraße 9 - wird zu - Schulstraße 3
Schulstraße 11 - wird zu - Schulstraße 7
Schulstraße 13 - wird zu - Schulstraße 9
Dies wurde von der VG‑Verwaltung dem Liegenschaftskataster mitgeteilt, das Zugriff auf das automatisierte Liegenschaftsbuch besitzt.
Ergänzende Anregungen zu den Planungen 2026/2026
Ein Einwohner der Ortsgemeinde brachte schriftlich verschiedene Anregungen zur weiteren gemeindlichen Entwicklung ein. Diese wurden in der Sitzung einzeln vorgestellt, fachlich erörtert und hinsichtlich Machbarkeit, Priorität und Ressourceneinsatz bewertet. Ein Teil der Vorschläge befindet sich bereits in der Umsetzung; weitere werden in die Ziel- und Maßnahmenplanung der Gemeinde übernommen. Mehrere Anregungen sind bereits im Haushaltsplan veranschlagt (z. B. der Schaukasten für den Ortsteil Seeburg). Einzelne Anliegen wurden vorab durch den Vorsitzenden schriftlich gegenüber dem Antragsteller beantwortet.
Poller für den Fußweg zwischen „Mühlenweg“ und „Im Mühlengarten“
In der heutigen Sitzung wurde erörtert, ob am oberen sowie am unteren Zugang des neu angelegten Fußweges, der die Straßen „Im Mühlenweg“ und „Mühlenstraße“ miteinander verbindet, die Anschaffung von Pollern erfolgen soll. Anlass hierfür ist die derzeitige widerrechtliche Nutzung des Fußweges durch Kraftfahrzeuge. Der Weg misst eine Breite von etwa 1,80 m; beim Befahren weichen die Fahrzeuge aufgrund der engen Fahrbahn auf das anliegende Grundstück aus, wodurch sich deutlich sichtbare Reifenspuren auf der Rasenfläche gebildet haben. Vor diesem Hintergrund besteht in der Gemeindeverwaltung Einigkeit darüber, in diesem Bereich geeignete, abnehmbare Poller zu installieren, die darauf abzielen, weitere Durchfahrten zu verhindern.
Straßenlaterne in der Erlengasse
Im Kreuzungsbereich Erlengasse/Am Wassergraben befindet sich eine hängende Straßenleuchte (Seilleuchte), die wiederholt Probleme verursacht. Die an der Fassade des Gebäudes Erlengasse 11 angebrachte Abspannung überträgt bei starker Windeinwirkung Geräusche auf das Mauerwerk. Zudem sind bereits Risse im Mauerwerk erkennbar, die vermutlich auf das Anschlagen von Ästen bei Sturm zurückzuführen sind; diese stammen von dem Baum im gemeindeeigenen Beet. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, die Seilleuchte durch eine neue Mastleuchte zu ersetzen. Eine Installation auf der Seite der Hausnummern 14a–16 dürfte möglich sein, da die Stromzuführung ebenfalls von dieser Seite erfolgt. Herr Hüsch von der VG-Bauverwaltung hat hierzu bereits Herrn Mühlstroh kontaktiert, um eine Kostenvorstellung für einen möglichen Umbau einzuholen.
Kartellschadensersatz, Holzvermarktung
Der Vorsitzende berichtete über die jüngste Mitteilung des Gemeinde- und Städtebundes zur Thematik der Holzvermarktung und der damit verbundenen Kartellschadensersatzklagen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat festgestellt, dass das Land Rheinland-Pfalz den geschädigten Sägewerken Schadensersatz zu leisten hat, da kartellbedingt überhöhte Preise für die Beschaffenheit von Rundholz verlangt wurden. Ein Kartellverstoß liegt vor; das Land hat hierfür das Verschulden zu tragen. Es besteht eine Vermutung für das Vorliegen eines Schadens. Die Einrede der Verjährung greift nicht durch, da zur Höhe des Schadens noch Beweis zu erheben ist. Nach derzeitigem Sachstand ist davon auszugehen, dass erst eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtliche Klarheit herbeiführen wird.
Die nächste GRS ist am 15.04.2026, 19 Uhr im DGH (Top 1) Bürgerinformationsveranstaltung mit den Grundstückeigentümer/Anwohner der „Schmidthahner Wies“)
Geschwindigkeitsmessung Hachenburger Straße
Der Vorsitzende informierte über eine im Februar durchgeführte Radarkontrolle der PI Hachenburg in der Hachenburger Straße.
Hochwasser- und Sturzflutvorsorgekonzept
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange ist nun eine Abschlussveranstaltung vorgesehen, auf der die Ergebnisse vorgestellt werden. Hierzu werden die Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich zu informieren und sich letztmalig mit Anregungen in das Vorsorgekonzept einzubringen. Die Abschlussveranstaltung findet am 02.06.2026 um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus statt.
Nichtöffentlicher Teil
Top 5) Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
Friedhofsangelegenheiten Themen
Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der 30-jährigen Ruhezeit und Grabfeldentfernungen 2026
Grundstücksverkauf
Der Vorsitzende berichtete über den Verkauf von Grundstücken, bei denen von dem gemeindlichen Vorkaufsrecht kein Gebrauch gemacht wurde bzw. auf die Ausübung des Vorkaufsrechts verzichtet wurde.
Steinebach an der Wied,
den 27.04.2026
Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister