Niederschrift
über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 29.11.2024, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hachenburger Straße 18, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 21.50 Uhr
Unter dem Vorsitz des Ortsbürgermeisters Jürgen Hebel waren anwesend:
1. Beigeordneter: Henry Winter
Beigeordneter: Rüdiger Lange
Beigeordneter: Christof Schumacher
Schriftführer: Jürgen Hebel
Jens Altgeld bis 20.25 Uhr
Martin Ax ab 20.55 Uhr
Volker Hild
Martin Fandler
Nadine Ladewig
Karsten Müller
Christian Meutsch ab 19.25 Uhr
Anja Reinhardt
Es fehlten:
Henning Nicodemus
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Informationen zu „Kommunale Energiegesellschaften – Möglichkeiten und
Erfolgsmodelle“
Beratung und Beschlussfassung
Projekt „Hundsbaum“ Zustimmung der OG Steinebach an der Wied zur Umsetzung der Maßnahme der Biotopbetreuung der SDG Nord/Koblenz Maßnahmen: Gehölzentnahme auf Teilflächen und Errichtung einer Zaunanlage
An diesem Tagesordnungspunkt nimmt Herr Markus Kunz teil.Beratung und Beschlussfassung
Aufgabenübertragung zur Abwicklung der Vergabeverfahren für Strom- und GaslieferverträgeBeratung und Beschlussfassung
Anpassung der WegstreckenentschädigungBeratung und Beschlussfassung
Erstattung dienstlich veranlasste Benutzung privates TelefonBeratung und Beschlussfassung
Zustimmung zum 6. Nachgang zur 2. umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg, Teilplan Windenergie; Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGBBeratung und Beschlussfassung
Annahme einer Zuwendung im Sinne von § 94 Abs.3 GemOBeratung und Beschlussfassung
Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 35 BauGB seitens der Ortsgemeinde.
Vorhaben: Errichtung einer Futterhalle aus Stahl in FertigbauweiseVerschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
- Aktion saubere Landschaft 2025- Workshop Kinder und Jugendliche
- Berufung Wahlvorstand für die Bundestagswahl am 23.02.2025
- Nachtrag: Leitungsanfrage K 2 Schmidthahn – Dreifelden
- Informationsveranstaltung Kommunale Energiegesellschaften-Möglichkeiten für Gemeinden mit Potenzialflächen
Vor Eintritt in die Sitzung beantragte Herr Jens Altgeld den TOP 1) und TOP 2) in der Reihenfolge zu tauschen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Öffentlicher Teil
Top 1) Beratung und Beschlussfassung
Projekt „Hundsbaum“ Zustimmung der OG Steinebach an der Wied zur Umsetzung der Maßnahme der Biotopbetreuung der SDG Nord/Koblenz Maßnahmen: Gehölzentnahme auf Teilflächen und Errichtung einer Zaunanlage
An diesem Tagesordnungspunkt nimmt Herr Markus Kunz teil.
Beschlussvorschlag
Es wird beschlossen, der Umsetzung der Maßnahme der Biotopbetreuung der SGD Nord/Koblenz zuzustimmen, wenn eine für die Gemeinde kostenfreie Maßnahmenumsetzung aus dem Biotopbetreuungsetat aus dem Haushaltsjahr 2024 ermöglicht wird. Die ersten Maßnahmen sind: Gehölzentnahme auf Teilflächen und Errichtung einer Zaunanlage.
Abstimmungsergebnis: 6 x Ja | 4 x Nein | 1 x Enthaltung
Begründung Herr Kunz
Das Huteweide-Projekt „Hutewald“ in der Gemarkung Steinebach an der Wied, im Westerwaldkreis, hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, eine halboffene Weidelandschaft zu revitalisieren, die auf der traditionsreichen Huteweidehaltung basiert. Aufgrund des hohen Anteils an verbleibenden an Waldflächen kann dieses Projekt präziser als Hutewald denn als Huteweide charakterisiert werden. Das Areal erstreckt sich über gemeindeeigene Flurstücke mit einer Gesamtfläche von etwa 9,5 Hektar, die sich südwestlich der Ortslage befinden.
Kulturhistorisch betrachtet wurde der Höhenrücken Hundsbaum über Jahrhunderte hinweg als Gemeindeviehweide genutzt, was zu einer vielfältigen und artenreichen Vegetation führte. Diese harmonische Landschaft hat jedoch infolge intensiver Nutzung nach dem Zweiten Weltkrieg durch Aufforstungen mit Koniferen und die Ausbreitung von Laubgehölzen erhebliche Veränderungen erfahren.
Das Hauptziel des Projektes besteht darin, den ursprünglichen Charakter der Kulturlandschaft zurückzugewinnen und dabei die Interessen der Jagdausübenden, der Landbewirtschafter sowie die naturschutzfachlichen Aspekte in Einklang zu bringen. Zu diesem Zweck sind verschiedene Maßnahmen vorgesehen, darunter die gezielte Einschränkung von Gehölzentnahmen auf eine zentrale Kernfläche sowie die Erhaltung charakteristischer Basaltblockhaufen, die als wertvolle Lebensräume für zahlreiche Tierarten fungieren. Diese Strukturen bieten ideale Rückzugsorte und Nistmöglichkeiten für Kleintiere und Insekten. Darüber hinaus ist eine Beweidung mit Rindern geplant.
Bei den Planungen von diesem Projekt wurden auch die Habitat- und Rückzugsgebiete der in diesem Gebiet vorkommenden Wildkatze berücksichtigt. Alte, knorrige Bäume, dichtes Gestrüpp und der kleinflächige Wechsel zwischen dichten Hecken und lichten, besonnten Bereichen schaffen optimale Deckungs- und Nahrungsbedingungen für die Wildkatze. Das Vorhandensein von Totholz bietet zusätzliche geeignete Rückzugsorte. Die Beweidung wird unter Berücksichtigung faunistischer Gesichtspunkte sowie der jagdlichen Belange durchgeführt.
Die vorgesehenen Forstarbeiten umfassen die selektive Gehölzentnahme auf der zukünftigen Weidefläche, die Entfernung von Kronen- und Gebüschmaterial sowie die Errichtung eines Weidezauns mit zwei Teilkoppeln. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen soll nicht nur die Biodiversität gefördert, sondern auch die naturschutzfachlichen Gegebenheiten im Gebiet nachhaltig verbessert werden.
Begründung Herr Kolling SGD Nord/Koblenz
Das Huteweide-Projekt am Hundsbaum in der Gemarkung Steinebach an der Wied wird von der SGD nach eingehender Prüfung der Stellungnahme der Naturschutzinitiative vom 27. November 2024 aus naturschutzfachlichen Gründen befürwortet. Die geplante Maßnahme umfasst mehrere wesentliche Punkte, die darauf abzielen, die Huteweide zu revitalisieren. So ist eine Auflichtung der Baumbestände um maximal 50 % vorgesehen, um den Waldcharakter zu erhalten und eine artenreiche Kraut- und Strauchschicht zu fördern. Zudem sollen die alten, wertgebenden Hutebäume durch die Freistellung von Konkurrenzgehölzen erhalten und gefördert werden.
Ein weiterer Aspekt der Maßnahme ist die Förderung der koprophagen Fauna, die auf dungabhängige Lebensräume angewiesen ist, durch das gezielte Einstellen des Weideviehs. Auch der Rückzugsraum für Wildtiere wird durch den Erhalt eines durchgehenden randlichen Gehölzsaums sowie die Errichtung eines permanenten Weidezauns gefördert. Darüber hinaus ist geplant, punktuell wertvolle Schattwaldelemente, wie moos- und flechtenbewachsene Blockschutthalden, in enger Abstimmung mit der Naturschutzinitiative gezielt zu erhalten.
Im Gegensatz zu den Bedenken der Naturschutzinitiative führt diese Maßnahme zu einer Vielzahl positiver Effekte. Sie fördert Arten der Roten Liste, die auf die in der Landschaft nahezu fehlenden lichten Waldbiotope angewiesen sind, darunter verschiedene Vogelarten, Tagfalter, Heuschrecken und wärmeliebende Totholzkäfer. Zudem wird die Fledermausfauna durch die Schaffung und den Erhalt von Höhlenbäumen, verbesserte Einflugmöglichkeiten, eine höhere Grenzliniendichte sowie die Förderung der Insektendichte unterstützt.
Die Wildkatze profitiert ebenfalls von dieser Maßnahme, da der Erhalt dichter Gehölzinseln und des randlichen Gehölzsaums, die Baumüberschirmung sowie die Anlage von Totholzhaufen als Verstecke gefördert werden. Zusätzlich wird die Dichte von Kleinvögeln und Mäusen erhöht, und die Flächen werden durch den Bau eines Weidezauns beruhigt. Der dauerhafte Erhalt potenzieller Lebensräume für die Haselmaus wird durch die Bewahrung von Gehölzinseln, gute Fruktifizierungsbedingungen der freigestellten Einzelsträucher und eine kontinuierliche, dynamische Neuentwicklung junger Einzelgehölze gesichert, was optimale Nahrungsbedingungen schafft.
Die Maßnahme trägt auch zur Erhaltung der Einstands- und Wandermöglichkeiten des Wildes bei und fördert gute Äsungsbedingungen durch eine ruhige, blickgeschützte Krautschicht. Zudem wird ein altes, verloren gegangenes Kulturlandschaftselement mit hoher kulturhistorischer Bedeutung restauriert.
Ein Ausweichen auf andere Flächen ist kaum möglich, da Hutewälder noch vor 200 Jahren ein weit verbreitetes Kulturbiotop darstellten. Heute sind alte Hutebaumbestände auf wenige Reliktflächen zurückgedrängt, und der Hundsbaum ist einer der letzten erhaltenen Hutebaumbestände. Das Öffnen der Gehölzbestände ermöglicht es, das Potenzial der Hutewälder sofort zu entfalten. Eine Neuanlage würde, je nach Baumart, Jahrzehnte bis Jahrhunderte in Anspruch nehmen. Daher ist es von größter Bedeutung, die vorhandenen Bestände zu schützen und wiederherzustellen.
Top 2) Informationen zu „Kommunale Energiegesellschaften – Möglichkeiten und Erfolgsmodelle“
Am 19 November 2024 hatte die VG Hachenburg zu einer Informationsfahrt „Kommunale Energiegesellschaften – Möglichkeiten und Erfolgsmodelle“ eingeladen, um die Vor- und Nachteile der Errichtung einer Kommunalen Energiegesellschaft umfassend bewertet zu können. Henry Winter hat als Vertreter der OG Steinebach an der Wied an dieser Fahrt teilgenommen und informierte hierüber.
Die erste Station der Informationsfahrt war ein Besuch der Verbandsgemeinde Aar-Einrich, die eine Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verpachtung von Flächen gegründet hat. Hier wurden folgende Themen behandelt: -Vorstellung der Aar-Einrich Regenerative Energien AöR (AERA) der
Verbandsgemeinde Aar-Einrich und deren Gemeinden mit Fokus auf Struktur und Satzung
Motivation der Kommune für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Chancen der Flächenpotenzialanalyse
Flächenpachtvertragsgestaltung
Bürgerbeteiligung Der zweite Halt war dann die Gemeinde Heidenrod, die sich in Form von einer GmbH gemeinsam mit Süwag Energieprojekte unmittelbar am Betrieb von Energieanlagen beteiligt. Hier wurden die Motive für die Gründung der Windenergiepark Heidenrod GmbH erörtert:
Gründe für die Wahl des Projektierers (Süwag)
Struktur und Aufbau der Energiegesellschaft
Bürgerbeteiligung und Akzeptanz
Erfolgreiche Energieprojekte in der Gemeinde Heidenrod
Wirtschaftliche/monetäre Erfolge -Entwicklung des Gemeindehaushalts seit Bestehen des Windparks.
Die Energieversorgung in der Verbandsgemeinde Hachenburg ist geprägt von einem starken Fokus auf Klimaschutz und Effizienz. Bürgermeisterin Gabriele Greis hebt hervor, dass zunächst Maßnahmen zur Energieeinsparung priorisiert werden müssen, bevor erneuerbare Energien zur Deckung verbleibender Bedarfe eingesetzt werden. Ein zentrales Anliegen ist die Gründung einer kommunalen Energiegesellschaft, um die Energieversorgung in lokale, umweltfreundliche Hände zu legen und den Bürgern sowie den Ortsgemeinden eine aktive Mitgestaltung zu ermöglichen.
Die geplante Entwicklung der Windenergie soll durch eine vorausschauende Flächennutzungsplanung erfolgen, um sowohl wirtschaftliche als auch ökologische Aspekte in Einklang zu bringen. Die Flächen für Windkraftanlagen liegen im öffentlichen Eigentum und sind durch Klimawandelschäden bereits entwaldet, sodass das Gemeinwohl im Vordergrund steht.
Das Projekt verspricht zahlreiche Vorteile, darunter die Stärkung der regionalen Wertschöpfung, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Verbesserung der Lebensqualität. Die Umsetzung dieser kommunalen Initiative wird als zeitgemäßer Schritt zur nachhaltigen Entwicklung angesehen, der den Bürgern einen finanziellen Mehrwert bietet.
TOP 3) Beratung und Beschlussfassung
Aufgabenübertragung zur Abwicklung der Vergabeverfahren für Strom- und Gaslieferverträge
Beschlussvorschlag
Die Ortgemeinde Steinebach an der Wied überträgt der Verbandsgemeinde Hachenburg gemäß § 67 Abs. 5 GemO als weitere Selbstverwaltungsaufgabe die Berechtigung zum Abschluss von Strom- und Gaslieferungen für die Zeit ab 01.01.2026. Dies schließt die Teilnahme an Ausschreibungen von Strom- und Gasverträgen ein. Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde wird ermächtigt, die Strom- und Gaslieferverträge mit dem jeweils wirtschaftlichsten Anbieter zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung
Bei den Vergabeverfahren für die Strom- und Gaslieferverträge müssen viele Entscheidungen getroffen werden, beispielsweise, um auf Preisentwicklungen auf dem Energiemarkt zu reagieren. Außerdem müssen aufgrund von vergaberechtlichen Vorgaben innerhalb eines engen Zeitfensters Beschlüsse gefasst werden. Die Verbandsgemeinde Hachenburg schlägt vor, zur Entlastung des Gemeinderates und zur Optimierung der Verfahren, ihr nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung die Aufgabe „Verwaltungsmäßige Abwicklung einschließlich der Vergabeabschlüsse bei Strom- und Gaslieferverträgen“ zu übertragen.
Vor der Durchführung der Strom- und Gasausschreibung erforderliche wichtige Entscheidungen, beispielsweise, ob Ökostrom bezogen werden soll, können weiterhin vom Gemeinderat getroffen werden. Darüber hinaus werden derartige Entscheidungen zuvor in den Bürgermeisterringversammlungen erörtert.
Eine Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO erfolgt einzeln durch jede Kommune. Sie ist nur möglich, wenn die Kommune dies beschließt und der Verbandsgemeinderat zustimmt.
Top 4) Beratung und Beschlussfassung
Anpassung der Wegstreckenentschädigung
Aufgrund der Bestimmungen des §22 der GemO hinsichtlich Sonderinteressen begab sich Ortsbürgermeister Jürgen Hebel für den TOP 4) und den TOP 5) in den Zuhörerraum.
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Steinebach an der Wied beschließt, dem Ortsbürgermeister für die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges eine Wegstreckenentschädigung entsprechend den Bestimmungen über anerkannte privateigene Kraftfahrzeuge gem. § 6 Abs. 3 Nr. 1 Landesreisekostengesetz und § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über die Wegstreckenentschädigung zu § 6 zu gewähren. Diese Wegestreckenentschädigung beträgt aktuell 38 Cent je Kilometer.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 5) Beratung und Beschlussfassung
Erstattung dienstlich veranlasste Benutzung privates Telefon
Beschlussvorschlag
Der Ortsgemeinderat Steinebach an der Wied beschließt, dem Ortsbürgermeister für dienstlich veranlasste Benutzung einer privaten Telekommunikationsanlage gem. § 10 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) eine monatliche Pauschale in Höhe von 20,- Euro.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 6) Beratung und Beschlussfassung
Zustimmung zum 6. Nachgang zur 2. umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg, Teilplan Windenergie; Beteiligungsverfahren gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag
Dem Entwurf des 6. Nachgang zur 2. umfassenden Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Hachenburg, Teilplan Windenergie, wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Begründung
Der Rat der Verbandsgemeinde Hachenburg hat die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange des 6. Nachgang zur 2. umfassenden Fortschreibung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Das Änderungsverfahren beinhaltet die Ausweisung weiterer Flächen zur Nutzung für die Windenergie in einer Größenordnung von etwa 646 ha.
Auch gemeindeeigene Flächen nördlich der Ortslage von Steinebach, zwischen der L 292 und der K 24, Richtung „Gietzebeul“, mit einer Größe von etwa 35 ha, sollen als Sondergebiet für Windenergie ausgewiesen werden.
Top 7) Beratung und Beschlussfassung
Annahme einer Zuwendung im Sinne von § 94 Abs.3 GemO
Beschlussvorschlag
Der Annahme der Zuwendung von Herrn Gerhard Kunz über den Betrag in Höhe von 1.000,- Euro für das Material für die Herstellung eines Boule-Platzes, unterhalb des Dorfgemeinschaftshauses, in Steinebach an der Wied wird zugestimmt. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Aufsichtsbehörde.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 8) Beratung und Beschlussfassung
Stellungnahme/Einvernehmen gem. § 36 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauter Ortsteile nach § 35 BauGB seitens der Ortsgemeinde
Aufgrund der Bestimmungen des §22 der GemO hinsichtlich Sonderinteressen begab sich Mandatsträgerin Nadine Ladewig für den TOP 8) in den Zuhörerraum.
Vorhaben
Errichtung einer Futterhalle aus Stahl in Fertigbauweise
Es wird beschlossen, dass Einvernehmen gemäß § 36 BauGB i.V. mit der Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb bebauter Ortsteile nach § 35 BauGB, seitens der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied herzustellen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Top 9) Verschiedenes / Bekanntgaben öffentlicher Angelegenheiten
Die Aktion „Saubere Landschaft“ im Jahr 2025 ist für den 12. April terminiert
Workshop „Kinder und Jugendliche“
Hier wurde nochmal auf das Protokoll des Workshops eingegangen und die Lage des geplanten Pumptrack definiert, der in Eigenleistung in 2025 realisiert werden soll.
Protokoll vom Workshop Kinder und Jugendliche
Am 13. November 2024 fand das zweite Treffen des Workshops „Kinder und Jugendliche“ statt, bei dem die Teilnehmer über die geplante Errichtung eines Kleinfeldfußballplatzes sowie eines Pumptracks diskutierten. Die Veranstaltung bot eine wertvolle Plattform, um die Bedürfnisse der Jugend in der Gemeinde zu erörtern und konkrete Schritte zur Verbesserung der Freizeitmöglichkeiten zu planen.
Die Diskussion begann mit der Vorstellung der Pläne für den Kleinfeldfußballplatz. Die Teilnehmer erörterten verschiedene Aspekte, die bei der Herstellung berücksichtigt werden müssen, einschließlich der Auswahl des geeigneten Standorts. Nachdem Björn Schäfer den mehrschichtigen Aufbau einer solchen Anlage erläutert hatte, wurde ein zentraler Punkt der Vergleich zwischen Naturrasen und Kunstrasen. Die Vorzüge von Naturrasen wurden hervorgehoben, darunter seine Umweltfreundlichkeit und die angenehmere Spieloberfläche für die Spieler. Allerdings erfordert Naturrasen einen höheren Pflegeaufwand, was sowohl zeitliche als auch finanzielle Ressourcen in Anspruch nimmt, und ist nicht ganzjährig bespielbar. Um eine fundierte Entscheidung treffen zu können, werden für die nächste Sitzung Angebote von verschiedenen Garten- und Landschaftsbauern eingeholt. Diese Informationen sollen dazu beitragen, die Vor- und Nachteile der beiden Varianten noch genauer abzuwägen und die bestmögliche Lösung für die zukünftigen Nutzer des Kleinfeldfußballplatzes zu finden.
Im Gegensatz dazu bietet Kunstrasen den Vorteil einer ganzjährigen Bespielbarkeit und erfordert weniger Pflege. Dennoch sind die Anschaffungskosten höher, und es gibt Bedenken hinsichtlich der verwendeten Materialien. Die Teilnehmer waren sich einig, dass eine sorgfältige Abwägung der Vor- und Nachteile notwendig ist, um die beste Entscheidung für die Jugendlichen zu treffen.
Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Agenda war die Planung eines Pumptracks. Hierbei wurde die Standortfrage intensiv diskutiert, und es wurde überlegt, inwieweit Eigenleistungen eingebracht werden können. Bei der Suche nach gemeindeeigenen Geländestrecken kristallisierten sich zwei potenzielle Flächen in der engeren Auswahl heraus. Um eine fundierte Entscheidung zu treffen, sind die Teilnehmer für Sonntag, den 17.11.2024, um 11 Uhr zu einer Besichtigung der beiden Standorte eingeladen. Die Erreichbarkeit und die Integration des Pumptracks in die bestehende Infrastruktur der Gemeinde sind entscheidende Faktoren, die bei der Auswahl berücksichtigt werden müssen.
Die geschätzten Kosten für den Kleinfeldfußballplatz belaufen sich auf etwa 30.000 Euro, während die Kosten für den Pumptrack noch unklar sind, da die Entscheidung über Art und Ausführung vom Vorortbesichtigungstermin abhängt. Diese finanziellen Aspekte müssen in den kommenden Gesprächen weiter konkretisiert werden, um sicherzustellen, dass die Projekte realisierbar sind und nach Möglichkeit in die Haushaltsplanungen für 2025 übernommen werden können.
Abschließend wurde betont, wie wichtig die Jugend für das Dorf ist. Es liegt in der Verantwortung aller, sich um die Bedürfnisse und Wünsche der jungen Menschen zu kümmern. Die Schaffung von Freizeitmöglichkeiten wie dem Kleinfeldfußballplatz und dem Pumptrack ist ein wesentlicher Schritt, um die Attraktivität des Dorfes für Kinder und Jugendliche zu erhöhen und ihnen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Projekte nicht nur zur Förderung des Sports, sondern auch zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls beitragen werden.
Insgesamt war das Treffen konstruktiv und ein wichtiger Schritt in Richtung einer aktiven und engagierten Jugendarbeit in der Gemeinde, und die Teilnehmer freuen sich auf die nächsten Schritte in der Umsetzung dieser vielversprechenden Projekte.
Berufung Wahlvorstand für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Für die anstehende Bundestagswahl am 23.02.2025 wird der wahlvorstand mit folgenden Personen besetzt:
Wahlvorsteher: Jürgen Hebel
stellvertretender Wahlvorsteher: Christof Schumacher
Beisitzer und Schriftführer: Jens Altgeld
Beisitzer und stellvertretender Schriftführer: Rüdiger Lange
Beisitzer/in: Christian Meutsch
Beisitzer/in: Martin Fandler
Beisitzer/in: Anja Reinhardt
Beisitzer/in: Karsten Müller
Hilfskraft: Uwe Balcer
Hilfskraft: Kasimir Klause
Nachtrag: Leitungsanfrage K 2 Schmidthahn – Dreifelden
Der LBM Diez plant die Sanierung eines Teilabschnitts der Kreisstraße 2. Es ist geplant Teile der Fahrbahn zu erneuern und zu sanieren. Der Baubeginn im 2. Quartal 2025 geplant. Als Bauzeit sind ca. 5 Monate angedacht, was zwangsläufig auch zu einer Straßensterrung führen wird.
Informationsveranstaltung Kommunale Energiegesellschaften
-Möglichkeiten für Gemeinden mit Potenzialflächen
Hierzu hatte Bürgermeisterin Frau Gabriele Greis am 27.11.2024 zu einer Informationsveranstaltung ins Dorfgemeinschaftshaus nach Steinebach an der Wied eingeladen. Eingeladen waren der Ortsgemeinderäte aus Hattert, Merkelbach, Gehlert, Steinebach an der Wied, Stadtrat Hachenburg und Fraktionsvertreter aus dem VG-Rat. Windenergieanlagen spielen eine entscheidende Rolle in der nachhaltigen Energieerzeugung und tragen zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Bei der Planung und dem Betrieb solcher Anlagen sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Zentrale Themen wurden besprochen:
Standortanalyse/ Potenzialflächen -Umweltauswirkungen und die Akzeptanz der lokalen Bevölkerung
technische Planung, Dimensionierung der Anlagen und die Integration in das bestehende Stromnetz, Turmhöhe, Rotorblattgröße
Maximum an Effizienz und Wirtschaftlichkeit
Gründung einer AöR durch die Gemeinden der Verbandsgemeinde Hachenburg (Solidarpakt)
Bei der Gegenüberstellung von einer „MeinOrtApp“ und der „OrtsApp“ besteht Einigkeit im Gemeinderat darüber, dass eine Weiterführung der vorhandenen OrtsApp favorisiert wird. Das belegen eindeutig die vorliegenden Benutzerzahlen.
Stand Umfrage Auswertung Winterdienst durch die Gemeinde
Die am 1.September in der OrtsApp gestartete Umfrage ob der von der Gemeinde angebotene Winterdienst weiter durchgeführt oder nicht mehr durchgeführt werden soll, endete am 29.11.2024. Das Ergebnis der Umfrage stellt sich folgendermaßen dar:
Abstimmungsergebnis für Winterdienst durch die Gemeinde: 94,42%
Abstimmungsergebnis gegen Winterdienst durch die Gemeinde: 5,58%
Aufgrund von diesem eindeutigem Meinungsergebnis der Dorfbevölkerung bleibt der Winterdienst durch die Gemeinde bestehen.
Der Submissionstermin für Neugestaltung Friedhof ist am 03.12.2024
Freischneidung von Wirtschaftswegen
In den unterschiedlichen Wirtschaftswegen, die unser Dorf umgeben, ist es dringend erforderlich, das Astwerk und das Gestrüpp zurückzuschneiden. Zudem muss an verschiedenen Stellen das Lichtraumprofil wiederhergestellt werden. Eine Begehung der neuralgischen Punkte durch den Vorsitzenden sowie Vertreter einer Fachfirma bildet die Grundlage für die Erstellung eines Angebots. Die Entscheidung über die Beauftragung einer Fachfirma erfolgt dann, abhängig von der Bereitstellung der Haushaltsmittel, oder es wird eine Eigenleistungsaktion im Frühjahr 2025 ins Auge gefasst.
Treffen Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2025 ist am 04.12.2025 um 19 Uhr im Bürgermeisteramt
Treffen des Arbeitskreis Pachterträge ist am 16.12.2024 um 18 Uhr im Bürgermeisteramt
Nichtöffentlicher Teil
Top 9) Verschiedenes/ Bekanntgaben nichtöffentlicher Angelegenheiten
Grundstücksangelegenheiten
Steinebach an der Wied, den 30.11.2024
Jürgen Hebel
Ortsbürgermeister