Niederschrift
über die öffentliche konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Steinebach an der Wied vom 10.07.2024, 19.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hachenburger Straße 18, Steinebach an der Wied.
Beginn: 19.00 Uhr
Ende: 20.25 Uhr
Unter dem Vorsitz von Jürgen Hebel waren anwesend:
Henry Winter
Rüdiger Lange
Jens Altgeld
Martin Ax
Martin Fandler
Volker Hild
Nadine Ladewig
Christian Meutsch
Karsten Müller
Henning Nicodemus
Anja Reinhardt
Christof Schumacher
Tagesordnung
Öffentlicher Teil
Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Verpflichtung der Ratsmitglieder
Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Wahl des/der ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
b) Wahl des/der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das AmtWahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
a) Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
b) Wahl der Mitglieder des Kindergartenzweckverbandes
Verschiedenes/ Bekanntgaben
Einwohnerfragestunde
Verabschiedung ausgeschiedenen Ratsmitglieder:
Herr Hans-Werner Moritz, 30 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
(15 Jahre davon als 1. Beigeordneter)Herr Sebastian Janz, 10 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
( 4 Jahre als 1. Beigeordneter und 1 Jahr als Beigeordneter)
Herr Karl-Heinz Wolf,
10 Jahre kommunalpolitische TätigkeitHerr Eberhard Hebel,
5 Jahre kommunalpolitische TätigkeitHerr Uwe Finkler,
5 Jahre kommunalpolitische TätigkeitHerr Jürgen Kohlenbeck,
2 Jahre kommunalpolitische Tätigkeit
Ehrung langjähriger Ratsmitglieder:
Anja Reinhardt
20 JahreMartin Fandler
22 JahreJürgen Hebel
25 Jahre (6 Jahre 1. Beigeordneter und 4 Jahre OB)Hans-Werner Moritz
30 Jahre (15 Jahre 1. Beigeordneter)
Öffentlicher Teil
TOP 1 Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
Bei der Urwahl am 09.06.2024 wurde Jürgen Hebel zum Ortsbürgermeister gewählt.
Der Ortsbürgermeister wurde durch den noch im Amt befindlichen Beigeordneten Sebastian Janz durch Aushändigung der Ernennungsurkunde zum Ehrenbeamten ernannt.
Alsdann erfolgte die Vereidigung, wobei der Ortsbürgermeister unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel wiederholte:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."
TOP 2 Verpflichtung der neugewählten Ratsmitglieder
Der Ortsbürgermeister gab die Namen der am 09.06.2024 gewählten Ratsmitglieder bekannt. Der neue Gemeinderat setzt sich wie folgt zusammen:
In alphabetischer Reihenfolge sind dies:
Jens Altgeld, Martin Ax, Martin Fandler, Volker Hild, Nadine Ladewig, Rüdiger Lange, Christian Meutsch, Karsten Müller, Henning Nicodemus, Anja Reinhardt, Christof Schumacher, Henry Winter
Er stellt fest, dass die Gewählten zur Übernahme des Amtes bereit sind.
Danach erfolgte die Verpflichtung gemäß § 30 Abs. 2 GemO durch Handschlag "namens der Gemeinde zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten" durch den Ortsbürgermeister. Bei der Verpflichtung wurde insbesondere auf die Schweigepflicht (§ 20 GemO), die Treuepflicht(§ 21 GemO) und die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl (§ 30 GemO) und das Sonderinteresse (§ 22 GemO) hingewiesen.
TOP 3 Wahl der Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Bildung einer Zählkommission für die Wahlen des Gemeinderates
Der Vorsitzende beauftragte die folgenden Ratsmitglieder zur Auszählung der Stimmen der Wahl des Ersten Beigeordneten durch den Ortsgemeinderat:
Anja Reinhardt
Henning Nicodemus
a.) Wahl des Ersten Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zur Wahl des Ersten Beigeordneten wurde folgende Person vorgeschlagen:
Henry Winter
Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an der Wahl nicht teil. Bei der geheimen, mittels Stimmzettel durchgeführten
Wahl wurden 12 Stimmzettel abgegeben:
a) Stimmen insgesamt: 12
b) davon Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen ./.: 1
c) verbleibende gültige Stimmen: 11
Von der verbleibenden gültigen Stimmen entfielen 11 auf:
Henry Winter
Nach § 40 Abs. 3 GemO gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Nach dem vorliegenden Ergebnis der Zählung ist somit zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied Henry Winter gewählt.
Der Gewählte war anwesend und hat die Annahme der Wahl mündlich erklärt.
Der Ortsbürgermeister hat nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde den neu gewählten Ersten Beigeordneten zum Ehrenbeamten ernannt.
Sodann vereidigte der Ortsbürgermeister Herrn Henry Winter der unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel wiederholte: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."
Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den Ersten Beigeordneten in dessen Amt ein.
b.) Wahl eines weiteren Beigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
Zur Wahl eines weiteren Beigeordneten wurde vorgeschlagen:
Rüdiger Lange
Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an der Wahl nicht teil. Bei der geheimen, mittels Stimmzettel durchgeführten Wahl wurden 12 Stimmzettel abgegeben:
a) Stimmen insgesamt: 12
b) davon Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen ./.: 1
c) verbleibende gültige Stimmen: 11
Von der verbleibenden gültigen Stimmen entfielen 11 auf:
Rüdiger Lange
Nach § 40 Abs. 3 GemO gilt als gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält.
Der Gewählte war anwesend und hat die Annahme der Wahl mündlich erklärt.
Der Ortsbürgermeister hat nach den Vorschriften des Landesbeamtengesetzes durch Aushändigung der Ernennungsurkunde den neu gewählten Beigeordneten zum Ehrenbeamten ernannt.
Sodann vereidigte der Ortsbürgermeister Herrn Rüdiger Lange der unter Erheben der rechten Hand die ihm vorgesprochene Eidesformel wiederholte: „Ich schwöre Treue dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe."
Im Anschluss daran führte der Ortsbürgermeister den Beigeordneten in dessen Amt ein.
TOP 4 Bildung der Ausschüsse
a.) Wahl der Mitglieder für den Rechnungsprüfungsausschuss
Vor der Wahl stellte der Vorsitzende den Antrag die Wahl im Wege der offenen Abstimmung gern. § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Als gemeinsamer Wahlvorschlag wurde vorgeschlagen:
Mitglied
Christof Schumacher
Anja Reinhardt
Karsten Müller
Stellvertreter
Henning Nicodemus
Christian Meutsch
Nadine Ladewig
Die Gewählten waren anwesend und haben die Wahl angenommen.
Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an den Abstimmungen nicht teil.
b.) Wahl der Mitglieder des Kindergartenzweckverbandes
Vor der Wahl stellte der Vorsitzende den Antrag die Wahl im Wege der offenen Abstimmung gern. § 40 Abs. 5 GemO durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Als gemeinsamer Wahlvorschlag wurde vorgeschlagen:
Mitglied
Jürgen Hebel
Christof Schumacher
Martin Ax
Stellvertreter
Jens Altgeld
Volker Hild
Martin Fandler
Die Gewählten waren anwesend und haben die Wahl angenommen.
Die/Der Vorsitzende nahm - da er nicht gewähltes Ratsmitglied ist - gemäß § 36 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 GemO an den Abstimmungen nicht teil.
Top 5 Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Vorsitzende informierte über folgende Themengebiete:
Sitzungsort für Gemeinderatssitzungen:
Die Gemeinderatssitzungen werden wie in den vergangenen Wahlperioden in der Hachenburger Straße 14, im Sitzungsraum im Obergeschoss, stattfinden. Ausweichort für größere Veranstaltungen wie z,B. Bürgerversammlungen finden dann im Dorfgemeinschaftshaus, Hachenburger Straße 18, statt.
Sitzungstag
Die Gemeinderatssitzungen werden im Normalfall wie in den vergangenen Wahlperioden mittwochs, um 19.00 Uhr, stattfinden.
Verteilung der Sitzungseinladung
Die Einladungen für die anstehenden Gemeinderatssitzungen werden an die Gemeinderatsmitglieder per Email versendet.
Rechtskraft hat, wie in Hauptsatzung § 1 ( 4) niedergeschrieben, die Veröffentlichung der Einladungen und Tagesordnungspunkte, der Aushang an den Bekanntmachungstafeln in den jeweiligen Ortsteilen. Die Standorte sind:
Steinebach: Dorfgemeinschaftshaus, Hachenburger Straße 18
Schmidthahn: Feuerwehrhaus, Zur Neumühle 5
Langenbaum: Langenbaumer Straße 7
Seeburg: Ortsmitte
Dorfglockengeläut um 18 Uhr
Nach Klärung der verwaltungsrechtlichen Fragen durch den Vorsitzenden wird dem Antrag von Frau Annemarie Sommer und der Kita-Leiterin Frau Annette Schenk stattgegeben, dass die Dorfglocke neben 12 Uhr mittags auch um 18 Uhr abends läutet.
Die Umsetzung der Maßnahme beginnt am 15.07.2024.
Die nächste Gemeinderatssitzung ist für den 17.07.2024 terminiert.
Top 6 Einwohnerfragestunde
Von diesem Tagesordnungspunkt wurde kein Gebrauch gemacht.