Verpflichtung von Jürgen Kohlenbeck als neues Gemeinderatsmitglied | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Verpflichtung von Jürgen Kohlenbeck als neues Gemeinderatsmitglied

Herr Jürgen Kohlenbeck hat die Annahme der Wahl zum Gemeinderatsmitglied erklärt. Die Verpflichtung gemäß § 30 Abs. 2 GemO erfolgte durch Handschlag "namens der Gemeinde zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Pflichten" durch den Ortsbürgermeister. Bei der Verpflichtung wurde insbesondere auf die Schweigepflicht, die Treuepflicht und die Pflicht zur Rücksicht auf das Gemeinwohl und das Sonderinteresse hingewiesen.