Winterdienst 2025 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Winterdienst 2025

Aus gegebenem Anlass möchte ich erneut alle Straßenanlieger der Gemeinde auf ihre Räumungspflicht bei Schneefall sowie auf ihre Streupflicht bei Glatteis hinweisen, um Unfälle und/oder Schadensfälle zu vermeiden.

Im Bedarfsfall kann dies auch in unserer Gemeindesatzung „Reinigung öffentlicher Straßen“ nachgelesen werden. In § 8 (Schneeräumung) heißt es: „Wird durch Schneefall die Benutzung der Gehwege erschwert, so ist der Schnee unverzüglich in einer Breite wegzuräumen, die es zwei Personen ermöglicht, ungehindert aneinander vorbeizugehen.“ § 9 hingegen befasst sich mit der Bestreuung der Straßen: „Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze.“ Die genaue Formulierung der Satzung ist auf der Homepage der Verbandsgemeinde Hachenburg unter der Rubrik „Gemeinden“ einsehbar.

Der Winterdienst auf den Gemeindestraßen ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde und entbindet die Grundstückseigentümer nicht von ihren satzungsmäßigen Pflichten.

Jürgen Hebel,
Ortsbürgermeister