Winterdienst 2023/2024 | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Winterdienst 2023/2024

Die bei uns prädestinierten Schneefallmonate, in denen mit Schnee- und Eisglätte zu rechnen ist, haben bereits begonnen. Dies gibt Anlass alle Straßenanlieger der Gemeinde zur Vermeidung von Unfällen und/oder Schadensfällen auf ihre Räumungspflicht bei Schneefall und ihre Streupflicht bei Glatteis hinzuweisen. Im Bedarfsfall kann das auch in unserer Gemeindesatzung „Reinigung öffentlicher Straßen“ nachgelesen werden.

Im § 8 (Schneeräumung) heißt es: „Wird durch Schneefall die Benutzung der Gehwege erschwert, so ist der Schnee unverzüglich in einer Breite, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen gehen können, wegzuräumen“. Der § 9 hingegen befasst sich mit der Bestreuung der Straßen: „Die Streupflicht erstreckt sich auf Gehwege, Fußgängerüberwege und die besonders gefährlichen Fahrbahnstellen bei Glätte. Soweit kein Gehweg vorhanden ist, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze“. Die genaue Formulierung der Satzung ist auf der Website der VG-Hachenburg unter der Rubrik Gemeinden ersichtlich.

Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Winterdienst eine freiwillige Leistung der Gemeinde ist und keinesfalls in allen Ortschaften eine gängige Gewohnheit ist. Es entbindet die Grundstückseigentümer nicht von den satzungsmäßigen Pflichten.

Wer schon mal Schnee geschoben hat, der weiß, dass es unabdingbar ist, dass es dabei Anhäufungen gibt - manchmal natürlich auch vor Einfahrten. Das lässt sich nicht vermeiden und ist vielleicht auch manchmal etwas ärgerlich. Dennoch ist der Winterdienst ein guter Service der Gemeinde und dient vor allem der allgemeinen Sicherheit.