Das Rasenmähsaison ist bereits in vollem Gange und daher möchte ich nochmals auf die Betriebszeiten für Rasenmäher und Co. hinweisen.
In Wohngebieten gilt ein generelles Betriebsverbot für motorbetriebene Rasenmäher an Werktagen zwischen 13.00 Uhr und 15.00 Uhr und 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr gemäht werden darf.
Etwas anders sieht es bei den motorbetrieben Motorsensen, Freischneidern, Trimmern und Laubsammlern aus. Hier sind die Betriebszeiten auf 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr und 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingeschränkt.
Im Hinblick auf einen respektvollen Umgang mit der Nachbarschaft, wird sich wohl jeder gerne an diese Vorgaben halten. Der Nachbar wird es ihnen danken.