Anmeldung von Hunden | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Anmeldung von Hunden

Um die Bestandaufnahme für die Erhebung der Hundesteuer zu aktualisieren, sind eventuelle Veränderungen im Hundebestand oder Neuanmeldungen von den Hundebesitzern bis 30. November 2023 bei der Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung anzuzeigen.

Gemäß den Bestimmungen der Hundesteuersatzung unserer Ortsgemeinde ist das Halten von einem oder mehreren Hunden innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung oder nach Zuzug in unsere Ortsgemeinde anzumelden!

Ich weise darauf hin, dass jeder Hund angemeldet sein muss und dass für jeden Hund somit Steuer anfällt. Die Nichtanmeldung eines Hundes ist ein Verstoß gegen die Anzeigepflicht und somit eine Ordnungswidrigkeit nach § 14 der GemO, die mit einer Geldbuße bis zum 10.000 € geahndet werden kann.

Falls eine Anmeldung bisher noch nicht vorgenommen wurde bitte ich dies umgehend nachzuholen.