Der eine oder andere wird es vielleicht in den letzten Wochen bemerkt haben, dass Mitarbeiter der Fa. Weyer durch unser Dorf gegangen sind und sämtliche Bäume auf den Gemeindeflächen begutachtet und geprüft haben. Insgesamt wurden 275 Bäume und ca. 5000 m² Baumgruppen in ein sogenanntes Baumkataster aufgenommen. Die geprüften Bäume sind daran zu erkennen, dass eine sichtbare Marke am Stamm befestigt wurde. Die Baumkontrollen sind zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht der Bäume nötig und nach Erstaufnahme turnusmäßig durchzuführen.
Denn wie jeder andere Grundstückseigentümer hat auch die Gemeinde eine Verkehrssicherungspflicht und möchte daher daran erinnern, dass alle Grundstückseigentümer angehalten sind darauf zu achten, dass Hecken, Bäume und Sträucher nicht in den Verkehrsraum, das heißt öffentliche Straßen und Gehwege, hineinragen. Im Zweifelsfall ist für einen entsprechenden Rückschnitt zu sorgen, um Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Straßenrinnen und Gehwege sind sauber zu halten, das gilt insbesondere auch für Bewuchs durch Unkraut, Gräser oder Moos, was zu entfernen ist. Näheres dazu ist der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Steinebach an der Wied zu entnehmen, zu finden auf den Seiten der Gemeinde Steinebach an der Wied auf der Homepage der VG-Hachenburg unter „Ortsrecht“.
Allerdings halte ich es für selbstverständlich, auch im Interesse des Erscheinungsbildes der Anwesen und des gesamten Ortsbildes, die Straßen entlang der Grundstücke sauber zu halten.
Jürgen Hebel, Ortsbürgermeister