Winterdienst – Hinweise für Grundstückseigentümer | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Winterdienst – Hinweise für Grundstückseigentümer

Der Winter ist in vollem Gang und es ist vermehrt mit Schnee- und Eisglätte zu rechnen. Aus diesem Anlass möchten wir alle Grundstückseigentümer und Straßenanlieger der Gemeinde auf ihre Verpflichtungen zur Schneeräumung und zur Streupflicht aufmerksam machen. Diese Pflichten dienen der Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger sowie der Vermeidung von Unfällen und Sachschäden. Die entsprechenden Regelungen sind in der Gemeindesatzung „Reinigung öffentlicher Straßen“ festgelegt. In § 8 (Schneeräumung) ist geregelt, dass Gehwege bei Schneefall unverzüglich in einer solchen Breite zu räumen sind, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können.

§ 9 der Satzung bestimmt, dass sich die Streupflicht auf Gehwege, Fußgängerüberwege sowie auf besonders gefährliche Fahrbahnstellen bei Glätte erstreckt. Ist kein Gehweg vorhanden, gilt ein Streifen von 1,50 Metern Breite entlang der Grundstücksgrenze als Gehweg.

Der vollständige Wortlaut der Satzung kann auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hachenburg unter der Rubrik „Gemeinden“ eingesehen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der gemeindliche Winterdienst eine freiwillige Leistung darstellt und nicht in allen Ortsbereichen durchgeführt wird. Diese Unterstützung entbindet die Grundstückseigentümer jedoch nicht von ihren satzungsmäßigen Räum- und Streupflichten.

Uns ist bewusst, dass bei der Schneeräumung Schneeanhäufungen entstehen können, teilweise auch im Bereich von Grundstückszufahrten. Dies lässt sich nicht immer vermeiden. Wir bitten hierfür um Verständnis. Der Winterdienst dient der allgemeinen Verkehrssicherheit und kommt allen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Die Gemeindeverwaltung