Im ersten Nachtragsvertrag zum Jagdpachtvertrag zwischen der Jagdgenossenschaft Steinebach an der Wied, vertreten durch den Jagdvorsteher Jürgen Hebel und Herrn Jens Altgeld und Herrn Volker Hild wird folgendes vereinbart:
Der seit dem 01.04.2022 geltende Jagdpachtvertrag zwischen den o.g. Jagdparteien wird wie folgt geändert: Herr Volker Hild tritt mit Wirkung von 01.04.2024 in das bestehende Jagdpachtverhältnis ein.
Gemäß dem jagdlichen Brauchtum wünscht die Gemeinde „Waidmannsheil“.