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Informationen Jagdrevier Steinebach an der Wied

Im ersten Nachtragsvertrag zum Jagdpachtvertrag zwischen der Jagdgenossenschaft Steinebach an der Wied, vertreten durch den Jagdvorsteher Jürgen Hebel und Herrn Jens Altgeld und Herrn Volker Hild wird folgendes vereinbart:

Der seit dem 01.04.2022 geltende Jagdpachtvertrag zwischen den o.g. Jagdparteien wird wie folgt geändert: Herr Volker Hild tritt mit Wirkung von 01.04.2024 in das bestehende Jagdpachtverhältnis ein.

Gemäß dem jagdlichen Brauchtum wünscht die Gemeinde „Waidmannsheil“.