Info an alle Brennholz-Besteller | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Info an alle Brennholz-Besteller

In der KW 06/2023 sind alle Rechnungen vom Forstamt an die Brennholz-Besteller versendet worden. Angefügt an die Rechnung ist ein Blatt ( auf der letzten Seite) „Vereinbarung über den Kauf von liegendem Holz zur nicht gewerblichen Selbstaufarbeitung“.

Auf diesem Formular ist ein Hinweis, dass eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenkurs vorliegen muss, wenn man das Holz im Wald aufarbeiten möchte. Ist das der Fall, dann bitte die Bescheinigung an das Forstamt Hachenburg schicken (die Adresse steht oben links auf dem Formular)

Wenn das Holz nicht im Wald aufgearbeitet wird, ist die Bescheinigung über die Teilnahme an einem anerkannten Motorsägenkurs nicht erforderlich.

Gruß
Jürgen Hebel