Vollzug der Straßenverkehrsordnung | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Vollzug der Straßenverkehrsordnung

Nach § 45 der Straßenverkehrsordnung in der heute geltenden Fassung ergeht aus Gründen der Sicherheit und Ordnung und auf Antrag der Gemeinde Steinebach an der Wied folgende Anordnung:

1. Alle Ortsstraßen der Ortsgemeinde Steinebach an der Wied, sowie der Ortsteile Langenbaum und Schmidthahn werden als Tempo 30 Zone ausgewiesen.

Zur Umsetzung dieser Anordnung ist nach einem bestimmten, festgelegten Verkehrszeichenplan das Zeichen 274.1-40 (Schild Tempo 30) aufzustellen. Die Anordnung wird mit Aufstellen der Verkehrszeichen wirksam.

Ein besonderer Appell ergeht an alle Verkehrsteilnehmer: Fahrt bitte angemessen und haltet euch an die vorgegebene Geschwindigkeit. Wenn sich jeder daran hält, wird die Wohnqualität für ALLE in unserem Dorf erheblich erhöht.